Thema: unwertige Tätigkeiten |
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Analog zu Tarot-Kartenlegern tendiere ich hier auch zu einer Gewerbeanzeige.
Grüße
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Thema: Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? |
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Ich wollte dem Thread eigentlich nichts mehr hinzufügen, weil, vergebene Liebesmüh, aber manches kann ich so nicht stehen lassen
Nebenbei, weil unwichtig, ich komme aus Sachen-Anhalt.
Sie haben Recht, ich prüfe die Zuverlässigkeit, aber eben nicht die fachliche Eignung, welche ich im stehenden Gewerbe anhand der Zulassung (Meisterbrief) prüfe. Und das ist, in meinen Augen, ein Fehler.
Aufgrund meines vorhergehenden Zitats aus der Bundesdrucksache ist es für mich unverständlich, dass der Gesetzgeber diese, in meinen Augen, Lücke nicht schließt.
Es ist halt so und damit muss man leben!
Ihre Ansicht, eine Meisterpflicht in gefahrgeneigten Gewerken ist antiquiert welche nur einschränkt kann ich überhaupt nachvollziehen.
Es gibt genug Trockenbauer, Hausmeister und Handwerker, welche die berühmten genormten Fertigbauteile einbauen, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, weil nicht gelernt und daher nur pfuschen.
Wer sich solche "Handwerker" ins Haus holt kann mir egal sein, derjenige zahlt halt u.U. doppelt. Aber jetzt zu verlangen, dass auch jeder meine Elektrik verlegen und anschließen kann, die neue Gastherme noch dazu und das, obwohl er 10 Daumen hat, das kann nun wirklich nicht im Sinne der Gesellschaft sein!
So, und jetzt bin ich hier wirklich raus
Grüße
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Thema: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
Pitti81
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Ist der Verkauf denn zulässig?
Der Anbau, Konsum und Besitz von Cannabis ist legalisiert, von gewerblichem Verkauf steht da erstmal nichts.
Die Erlaubnispflicht gilt doch für die Anbauvereinigungen und gemäß § 2 CanG ist Handel treiben verboten.
Lasse mich da aber sehr gern "belehren"
Grüße
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Thema: Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? |
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Ich hatte eher die praktische Durchführung einer Nachschau im Sinn, das ist ja ein richtig zahnloser Tiger
Wie gesagt, solch einen Tausendsassa hatten wir hier noch nicht und wenn dieser Fall mal eintritt, dann werde ich bei gefahrgeneigten Gewerben schon eine Begründung mit Hilfe der HWK liefern.
Ich melde keinen Elektriker oder Heizungsbauer an, wenn der keine Ausbildung hat.
Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Hier verweise ich dann gern auf die Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der HWO, BT 15/1481:
"....Der Anwendungsbereich des Reisegewerbes ist damit
bei handwerklichen Dienstleistungen ausgesprochen eng.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Regel im
Reisegewerbe nur handwerklich weniger aufwendige und
weniger komplizierte Tätigkeiten und Arbeiten durchgeführt werden, die deshalb mit einem geringeren Gefahrenpotential verbunden sind. Die die Gefährlichkeit des jeweiligen Gewerbes ausmachenden Tätigkeitsbereiche werden
im Reisegewerbe praktisch nicht angeboten"
Der Wille des Gesetzgebers ist für mich damit klar.
Zur Not kann der Gewerbetreibende klagen oder er zieht in eine Gemeinde wo alles eingetragen wird. Dann steht aber nicht mein Name drauf.
Im Endeffekt kann man hier ewig diskutieren, da die Standpunkte aber klar sind, bin ich in diesem Thread aber raus.
Grüße
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Thema: Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? |
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Ludwig,
natürlich kann jeder Kollege so agieren, wie es es vor sich selbst und vor allem mit vor gesetzlichen Regelungen verantworten kann.
Wenn Sie alle verfügbaren Handwerke, gefahrgeneigte Handwerke und sonstiges auf eine RGK vermerken, am besten noch mit Beiblatt, dann ist das doch ok.
Wie Sie die Nachschau (aber nicht nach § 29) durchführen, wenn Ihr Reisegewerbetreibender im gesamten Bundesgebiet unterwegs ist, erschließt sich mir zwar nicht, aber auch das geht mich nichts an.
So wie hier im Forum, ob Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe, vorzulegende Unterlagen etc. erkennbar ist, legt jeder seine Befugnisse etwas anders aus und sollte ich wirklich mal einen Tausendsassa vor mir haben, der vom Bäcker über Dachdecker, Fliesenleger und Elektriker bis zum KfZ-Mechaniker wirklich alles auf dem Kerbholz hat, werde ich alles (rechtlich saubere) versuchen, um die Gesellschaft vor solchen "Handwerkern" zu schützen.
Ob er die RGK am Ende doch mit allen Tätigkeiten bekommt ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber wie Baumann und Klausen alles durchwinken ist nicht mein Stil.
Grüße
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Thema: Polizeiliche Erkenntnisse |
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Also wenn ihr von Staatsanwaltschaften während eines laufenden Ermittlungsverfahrens Informationen zum Stand der Dinge bekommt, dann Hut ab.
Bekommen wir nicht und irgendwo kann man das auch nachvollziehen.
Eine Kopie einer Strafanzeige, welche "damals" vor Ort aufgenommen wurde, würde mir persönlich nicht reichen.
Das hat ein Streifenpolizist ohne rechtliche Würdigung aufgenommen, später kann es sich als komplett falsch herausstellen....
Ist für mich alles nicht belastbar.
Wie oft wurde jemand angezeigt, nur weil sich jemand rächen oder was weiß ich wollte???
Da gilt für mich die Unschuldsvermutung, auch wenn das einige anders sehen.
Ich geb den frei, wenn JETZT keine Unzuverlässigkeitsgründe vorliegen und in absehbarer Zeit auch keine vorliegen werden.
Das nur zuverlässige WP im BWR freigegeben sind, ist Utopie.
Grüße
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Thema: Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? |
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Herr Kuckuk,
eine Frage, würden Sie jemandem, der Ihnen so eine RGK vorlegt, 30.000 Euro in die Hand drücken und ihr Dach machen lassen?
Am besten noch eine neue Heizung mit dazu, weil, Meisterpflicht besteht ja nicht und gelernt hab ich Verkäufer, aber ich hab ja eine RGK....?
Man sollte die Kirche im Dorf lassen, ich habe auch die Bürger vor unlauteren "Handwerkern" zu schützen....!
Grüße
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Thema: Polizeiliche Erkenntnisse |
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Kann man natürlich so machen und wahrscheinlich ist irgendwo auch alles richtig, knackig wird es aber in meinen Augen, wenn so ein Verfahren mal 1 Jahr oder länger dauert.
Das sehe ich nicht mehr verhältnismäßig an, manchmal kann vielleicht auch die Staatsanwaltschaft am Telefon mitteilen, mit welcher Dauer sie rechnet.
Und ganz ehrlich, die Regelüberprüfung wird nach spätestens 5 Jahren durchgeführt, wer weiß wie viele Bewacher momentan noch aktiv sind, obwohl sie schon einen oder mehrere Einträge im BZR haben? Die haben halt "Glück", dass sie noch nicht dran sind aber irgendwann werden die auch ausgesiebt.
Das würde mit deiner WP dann analog geschehen.
Grüße
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Thema: Polizeiliche Erkenntnisse |
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Da werden 3 Kollegen 4 verschiedene Meinungen haben
Ich tendiere zu nein.
Es wird jetzt die Zuverlässigkeit geprüft und außer dieser Info liegen keine Fakten vor, welche die Unzuverlässigkeit begründen. Man weiß ja nicht einmal, was überhaupt wo und wie passiert ist.
Der Grundsatz der Regelvermutung gilt auch nicht ausnahmslos.
Es kann Fälle geben, in denen trotz Vorliegens eines solchen Beispiels eine Unzuverlässigkeit der WP nicht angenommen werden kann, etwa weil die an sich einschlägige Verurteilung sehr geringfügig ist.
Es ist zwar unbequem, aber im Zweifel ist er halt zuverlässig.
Sollte ein Urteil zu seinem Ungunsten gesprochen werden, dann wird dieses geprüft und stellt sich dann die Unzuverlässigkeit im Nachgang heraus, ist diese festzustellen und im BWR zu hinterlegen.
Ich habe solche Kandidaten ins Amt eingeladen und die Sachlage besprochen.
Vielleicht sieht er von sich aus davon ab, als WP zu arbeiten oder akzeptiert, dass es länger dauern könnte.
Grüße
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Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? |
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Ja, die Überlegungen sind einleuchtend, leider hatte ich diesen Fall auch noch nie
Dass die Abmeldung v.A.w. erfolgt ist unstrittig, da führt kein Weg dran vorbei.
Mir schwebt da eher das Abmeldedatum im Kopf herum.
Es kann immerhin sein, dass der Erbe das Geschäft noch abwickeln möchte oder wie auch immer.
Je nachdem welchen Kommentar man zu Rate zieht, gehen die Meinungen zu einer Anzeigepflicht auseinander.
In solchen Fällen, und dass Einzelgewerbetreibende versterben haben wir sogar öfters, fahre ich aber die leichte Schiene. Meistens haben die Hinterbliebenen ganz andere Sorgen.
Grüße
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Thema: Snack-Automaten ./. Ladenöffnungsgesetz RLP u.a. |
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Also wir in LSA haben dahingehend eine Rundverfügung und die setzen wir auch um.
Meine persönliche Meinung zu Automatenkiosken im ländlichen Raum, als alleinige Versorgungsmöglichkeit an Sonntagen, bleibt jetzt mal außer Betracht.
Grüße
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Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? |
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Hallo Civil Servant,
ich sehe das "Witwen- /Witwerprivileg" des § 46 GewO schon als "Gewerberechtsnachfolge".
Daher frage ich den überlebenden Ehepartner / Lebenspartner immer an, ob er /sie das Gewerbe fortführt.
Kam noch nie vor.
Grüße
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Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? |
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Zitat MiStra:
"Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt."
Unter Umständen liegt vielleicht kein begründeter Verdacht vor?
Grüße
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Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? |
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Also wir melden bei Tod des Inhabers, wenn die Witwe oder der Witwer das Gewerbe nicht weiterführen möchten, zum Tag des Todes von Amts wegen ab.
Mangels Vertretungsvollmacht halte ich eine rückwirkende Abmeldung für rechtswidrig, ich lasse mich da aber auch gern belehren.
Grüße
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Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR |
Pitti81
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Ich glaube, der Unterschied GbR und jP ist hier jedem bekannt, trotzdem verfahre ich im Einzelfall, gerade wenn ein Handwerksunternehmen übernommen wird, so, dass ich als Meldegrund eine Übernahme ankreuze.
Gewerbeanmeldung bleibt Gewerbeanmeldung, aber im Zweifelsfall ist so auch noch nach Jahren nachvollziehbar, wer zu welcher Zeit Inhaber des Unternehmens war und es erscheint somit auch auf den jeweiligen Gewerberegisterauskünften.
Grüße.
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