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» Führungszeugnis und GZR von Amts wegen «

 Moin  

Wir haben derzeit zwei Gewerbetreibende die ihrer Pflicht nach § 38 GewO nicht nachkommen. Beide betreiben einen Autohandel und wurden bereits aufgefordert eine Gewerbeanmeldung vorbeizubringen. Dies wurde dann nach längerer Wartezeit getan. Beide bringen jedoch das Führungszeugnis und Gewerbezentralregister nicht, auch nach schriftlicher Aufforderung.

Nun möchten wir die Dokumente von Amts wegen beantragen. Leider sind jedoch beide Herren nicht in unserer Stadt wohnhaft. Hatte jemand schon so einen Fall? Können wir die Dokumente bei der Wohngemeinde einfach beantragen? Wie sieht es mit den Gebühren aus, die die Wohngemeinde von uns erhalten würde (Gebührenbefreit?)?  verwirrt  

Leider können uns die umliegenden Gemeinden nicht weiterhelfen, da so ein Fall wohl noch nie vorkam  Weißnicht  

Für jeden Denkanstoß wären wir sehr dankbar  Danke    Danke    Danke  



Gepostet am 20.02.2024 um 10:02 von:
Benutzer: A.Romppel
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