Forum-Gewerberecht
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Moin,
ich hätte ja gerne vorgeschlagen die Gebühren der anderen Kommunen ggf. über ein OWi-Verfahren gegen den Betroffenen wieder reinzuholen, aber ich finde in der GewO gar keinen OWi-Tatbestand für den § 38 GewO. Das ist ja sehr bescheiden.
Gepostet am 20.02.2024 um 10:21 von:
Benutzer: lp
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