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» Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens «

[quote][i]Original von Gewerbebehörde KA[/i]
Weiß jemand, wer zukünftig dafür zuständig sein wird?
Laut der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt die Zulassung und Überwachung in der ersten Phase "durch Landesbehörden". Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir als Gewerbebhörden einen Teil des Genehmigungsprozesses abwickeln müssen. Falls jemand mehr weiß, wäre ich über eine Info dankbar.[/quote]
 Moin   und Gruß nach Ba-Wü,

der derzeit lediglich veröffentlichte [URL=https://www.lto.de/fileadmin/files/studium-referendariat/Gesetzentwurf
-090523.pdf][COLOR=blue]Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CannG)[/COLOR][/URL] zum [B]Stand 28. April 2023[/B] befindet sich gegenwärtig wohl noch in der Abstimmung mit anderen Bundesministerien und Fachpolitkern von Bundestagsfraktionen und betrifft zunächst vorwiegend die [B]nichtkommerzielle Legalisierung[/B] von Genusscannabis (Eigenanbau, [B]nichtgewerbsmäßige Anbauvereinigungen[/B]) und „Teil-Entkriminalisierung“ bisheriger Straftatbestände.

Der Gesetzentwurf enthält bereits einige Zuständigkeiten für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die von den Ländern darüber hinaus zu verordneten Zuständigkeiten können erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum CannG erfolgen. Diese Zuständigkeiten wären aber meines Erachtens in dieser ersten Legalisierungsphase aus fachlicher Sicht vorrangig bei den Gesundheitsüberwachungsbehörden i. S. des > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html][COLOR=blue]§ 14 Abs. 8 Nr. 10 GewO[/COLOR][/URL] und nicht bei den Gewerbebehörden anzusiedeln.

Ob dann bei der 2. Säule des Legalisierungsvorhabens (Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten / gewerbsmäßiger Cannabishandel) - für die es wohl noch keinen Zeitrahmen gibt - dann auch die Gewerbebehörden mit Aufgaben bedacht werden, bleibt abzuwarten.

Weitere lesens-/und hörenswerte Info’s zur Thematik z. B. auf > [URL=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-gesetzentwurf-entkri
minalisierung-legalisierung-strafen-rehabilitierung/][COLOR=blue]www.lto.de
: „Das steht in Lauterbachs Cannabisgesetz„[/COLOR][/URL], in der ARD-Mediathek > [URL=https://programm.ard.de/?sendung=280074000911988][COLOR=blue]Rabiat - Canna-Business: Wer macht das große Geld?“[/COLOR][/URL], > auf [URL=https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-clubs-102.html]
[COLOR=blue]www.tagesschau.de: „Ansturm auf Cannabis-Clubs“[/COLOR][/URL]



Gepostet am 01.06.2023 um 12:29 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124797#post124797


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