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» Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens «

 Moin  ,

nach einem gestrigen Medienbericht (Quelle: > [URL=https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-gese
tz-soll-bis-august-ins-kabinett-a-e618a79b-9e87-4213-9672-58c2f17f5d5a][COL
OR=blue]SPIEGEL[/COLOR][/URL]) besteht derzeit folgender Zeitplan:

Zum Gesetzgebungsverfahren zur [B]1. Legalisierungsphase[/B] soll dem > [URL=https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleram
t/kabinettssitzungen#/][COLOR=blue]Bundeskabinett[/COLOR][/URL] im August 2023 der Gesetzentwurf vorgelegt und nach der parlamentarischen Sommerpause ab September 2023 im Bundesrat und Bundestag behandelt werden.

Der Gesetzentwurf für die [B]2. Legalisierungsphase[/B] (kommerzieller Anbau sowie Abgabe von Genusscannabis in lizenzierten Geschäften in noch auszuwählenden Modellregionen), die dann auch für den gewerberechtliche Vollzug relevant sein wird, soll im Herbst diesen Jahres erarbeitet werden. Für diesen muss der schwierige Konsens mit der EU-Anti-Drogen-Politik gefunden werden (> [URL=https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/de/home][
COLOR=blue]EU-Notifizierungsverfahren[/COLOR][/URL]).



Gepostet am 23.06.2023 um 10:01 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124950#post124950


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