sunrise
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RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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Zitat: |
Original von gmg
Link
Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzusetzen.....
Grüße |
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danke gmg!
gute Nacht wünscht sunrise
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216
25.10.2018 00:04 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von gmg
Tick....tack...
Nur noch 17 Tage bis zum 11. 11. 2018....
Grüße |
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Hallo gmg,
welche Vorgehensweise ist deiner Meinung nach sinnvoll, wenn ein Mitbewerber nach dem 10.11.2018 weiterhin TR 4.1 Geräte betreibt?
Gibt es ein Schriftstück, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um illegales Glücksspiel und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes meinte, dass es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
es grüßt sunrise |
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hier noch etwas am rande !
Was passiert ab dem 10.11.2018 – zeigt das Gesetz die Wirkung, was gewünscht ist?Wir testen seit 2008 Spielhallen in ganz Deutschland, seit dem sind einige neue Spielverordnungen in kraft getreten, es hat sich immer gezeigt, das sich der größte Teil der Spielhallenbetreiber an die neuen Gesetzte gehalten haben, es gibt aber einige Betreiber von Spielhallen, die sich nicht oder erst nachdem es Anzeigen gab, an neue Gesetzte gehalten haben. Das wird auch jetzt wieder passieren, was auch deswegen passiert, da Kontrollen durch die örtlichen Ordnungsämter nicht oder verzögert durchgeführt werden. Das liegt auch daran, das den Ordnungsämtern das Personal fehlt oder das Personal nicht richtig geschult wurden, was neue Spielverordnungen betrifft.
pg.
aus einem forum für glücksspiel
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171
26.10.2018 09:54 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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Tick....tack...
Nur noch 16 Tage bis zum 11. 11. 2018....
Gestern in der Halle nicht ein TR 5 GSG in der Aufstellung.
Ich befürchte, da gibt es noch sehr viel Arbeit bis zum 11. 11. 2018.
Das Schreiben an die Ordnungsämter zur Überprüfung der Gesamtaufstellung ist bundesweit raus....
Bin mal gespannt, wer Zeit, Lust und Laune hat, um zu überprüfen.
Geht ja einfach:
"2" und "3" ist schlecht (= illegales Glücksspiel)
"4" ist gut.
Da überprüfe ich eine Halle wahrscheinlich in weniger als 5 Minuten.
Nur dann kommt die Sache mit dem Stilllegen, ggf. Versiegeln ggf. Abtransport der Beweismittel. Verfahrenseröffnung, Einziehung des Erlangten.....
Aber es lohnt sich ja.
Jeder "Groschen" (früher mal ein Lieblingsbegriff einer hochgestellten Persönlichkeit in der Branche), vom Aufsteller erlangt ab dem 11. 11. 2018, 0.00 Uhr, ist tatrelevant.
Grüße
__________________ gmg
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156
25.10.2018 07:21 |
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walterf
Routinier
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RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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Zustandsbericht:
Novomatic alles erledigt.
Umbauten fertig und Neugeräte geliefert.
Alles mit der gewünschten 4 vorne.
Die Umbauten wurden allerdings zweimal verschoben.
Aber was soll`s?
Jetzt fehlt noch adp, da ist nächste Woche Termin.
Also bis jetzt alles im grünen Bereich!
Tick Tack!
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171
26.10.2018 11:03 |
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Rooobert
Routinier
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Die Hersteller müssen ja nur die Umbauteile liefern, den Rest kann man selber machen
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21
01.09.2018 17:08 |
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petergaukler
Kaiser
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wie mir gesagt wurde (insider)
soll wohl LÖWEN -NOVOMATIC den Techniker schicken !
ADP GAUSELMANN kann man es selbst probieren !
BERGMANN / WULFF dürfte wohl ähnlich novo sein !
pg.
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36
01.09.2018 17:21 |
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Michi344
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Sicherlich werden sich die Mitarbeiter der Gewerbeämter wieder in die Spur machen, um Ihr mangelndes Fachwissen bei den Kontrollen unter beweis zu stellen.
Noch ein tolles Beispiel aus Cottbus. Der zuständige Mitarbeiter vom Amt, war nicht einmal in der Lage die Prüfplaketten vom Gerätetüv richtig zu lesen, so das er nichts anderes im Sinn hatte, als von uns die Automaten in der Stadt still legen zu lassen. Hätte er sich im Vorfeld seiner Kontrolle mit dem TÜV Prüfer in Verbindung gesetzt, wäre Ihm diese Peinlichkeit erspart geblieben. Der Mann ist heute noch im Amt. Wir mussten einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben, damit die Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Für den Umsatzausfall fühlte sich die Stadt natürlich nicht zuständig, und dieser Mitarbeiter sitzt heute noch am gleichen Platz.
Solche Leute wie "gmg" wissen natürlich auch nicht, was für ein logistischer Aufwand diese Umstellung für größere Aufsteller bedeutet. Zumal die Industrie auch so Ihre Probleme mit der Umstellung hat.
Und da sehen diese Leute wie oben schon geschrieben, keine anderen Probleme die dieses Land hat. Hauptsache Sie ziehen zum Stichtag wieder los, und können die große Keule raus holen, damit Sie wieder etwas zum Abrechnen haben. Könnte ja sonst der Eindruck entstehen, Sie haben nicht genug Arbeit im Amt.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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21
11.10.2018 09:27 |
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Michi344
Doppel-As
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Ja erst einmal richtig festgestellt. Unsere Erfahrung mit der Inkompetenz des Mitarbeiters im Gewerbeamt, der im Außendienst für die Kontrolle der Automaten zuständig ist, hat sich mehr als einmal bestätigt. Statt einfach mal wenn man der Meinung ist, da könnte etwas nicht stimmen, den Aufsteller anzurufen ( Telefonnummer steht ja zum Glück am Automaten ), nee erst einmal alle Automaten still legen lassen. Wenigstens hat er von den TÜV Plaketten Fotos gemacht, der er wahrscheinlich noch voller STOLZ der Bußgeld Stelle präsentierte, wieder Einnahmen generiert. Leider wurde ja daraus nichts, übrigens eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten kam der Stadt auch nicht über die Lippen, man ist ja das Amt, und fühlt sich wie Gott.
Ich hatte "gmg's" Beiträge auch nicht als "Wandler auf der Blödmannstraße" beschrieben, sondern nur darauf hingewiesen, wie "HOHL" seine Anmerkung im Beitrag ist. Und ob es nicht wichtiger wäre sich um die wirklichen Probleme, auch in unserer Branche zu kümmern, statt wegen ein paar Automaten die zum Stichtag vielleicht noch nicht umgerüstet sind, gleich wieder die große Keule rauszuholen.
In anderen Branchen gibt's erst mal eine schriftliche oder mündliche Verwarnung mit dem Hinweis die Mängel abzustellen. In unserer Branche habe ich dies mit den Ämtern mit denen wir zusammen arbeiten, leider noch nicht erlebt. Da gibt's erst mal einen Bußgeldbescheid, man muss ja Einnahmen generieren, wegen der Daseinsberechtigung hatte ich ja schon erwähnt.
Habe da von einer anderen Stadt in Sachsen noch ein weiteres Beispiel. Nach unserem Firmenumzug hatten wir in einer Spielstätte bei 4 Automaten noch die falsche Firmen Anschrift auf der Visitenkarte. An der Tür und am Tresen und den weiteren Automaten, hatten wir die richtigen Anschriften. Ebenso hatten wir den Umzug schon beim zuständigen Amt der Stadt gemeldet. Was hat dieser Amtsmitarbeiter bei einer Kontrolle festgestellt, Visitenkarten mit der falschen Firmenanschrift. Und was kam, ein Bußgeldbescheid von dieser Stadt. Er könne nicht genau Feststellen, wem diese Automaten in der Spielstätte gehören. Weniger Intelligenz geht schon nicht mehr. Also vor Gericht gezogen, der zuständige Richter konnte sich das grinsen glaube ich auch nicht verkneifen, und stellte das Bußgeld Verfahren ein.
Was für ein Tiefschlag für den Stadt und dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt. Und solche Leute soll man noch für VOLL nehmen. Solche Leute sollen weitere Kontrollen durchführen. Die sollen erst einmal lernen welche Möglichkeiten es noch gibt, außer Bußgeldbescheide. Es gibt andere Jobs im Amt, wozu diese Leute vermutlich besser geeignet sind.
Sorry, und dann solch ein Kommentar von "gmg", wo ich mich Frage, wie viel Dummheit muss ich noch ertragen von Staatsbediensteten. Wenn Sie sich schon öffentlich äußern, dann Bitteschön auch entsprechend sachlich und fachlich, was "gmg" ja auch drauf hat.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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21
11.10.2018 15:19 |
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walterf
Routinier
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Ich kenne deine Beiträge noch von früher.
Du kommst imho direkt nach Brainy.
Dir ist wohl nicht bewusst, wenn die Geräte nach 11.11.18 nicht auf 5.xx umgestellt wären, dass es sich dann nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Dafür würde es keine Knöllchen geben, sondern es wäre illegales Glücksspiel, mein Lieber!
Mach`dich erstmal sachkundig, bevor du hier die Sau rauslässt und Beamte, welche ihre Arbeit sauber verrichten, anklagst und beschuldigst!
Ich bin auch nicht mit allem einverstanden, aber solche Beiträge, wie deiner, gehen mir tierisch auf den Senkel.
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36
11.10.2018 16:01 |
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walterf
Routinier
Dabei seit: 26.01.2018
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Du gehörst, mit Verlaub, echt in die Klappse.
Du bist einer von denen, welche ich meine.
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36
11.10.2018 18:50 |
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Michi344
Doppel-As
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Nicht nur das es an deinem Fachwissen mangelt, sondern auch noch an deinem Benehmen. Wahrscheinlich einer mit Abschluss Hilfsschule oder so. Aber gegen Dummheit ist bis heute kein Kraut gewachsen.
Empfehlung meinerseits "walterf"
Besser nichts sagen "walterf" , da kann man nichts falsch machen.
__________________
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21
11.10.2018 19:42 |
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progger
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Wie sieht den TR 5.0 auf Novo geräten aus ?`
Auch mit buchen Taste ?
__________________
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21
25.10.2018 02:50 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von progger
Wie sieht den TR 5.0 auf Novo geräten aus ?`
Auch mit buchen Taste ? |
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MOIN,
sieh Dir dazu die Filmchen auf den Herstellerportalen an.
Grüße
__________________ gmg
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36
25.10.2018 07:10 |
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Maliklaus
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OWiG oder Strafanzeige |
|
Hallo,
meine Einschätzung bezüglich der Einordnung von Spielgeräten, die ohne Umbau nach dem 11.11.2018 aufgestellt sind:
Meine persönliche Einschätzung, keine juristische belegte Facharbeit.
Nach § 7 SpielV hat der Aufsteller ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Ein Gerät, welches nicht mehr dieser zugelassenen Bauart entspricht, ist aus dem Verkehr zu ziehen.
OwiG nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 SpielV.
Der Verordnungsgeber geht hier von Spielgeräten aus, die grundsätzlich noch über eine Bauartzulassung verfügen.
Jetzt kommt der § 6a SpielV ins Spiel.
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis erhalten haben ist verboten.
In diesem Fall ist das Spielgerät illegal und der Gerätetyp verfügt nicht über eine Zulassung der PTB. Eine Zulassungsprüfung kann nicht erfolgen.
Für den § 6a SpielV gibt es keinen OwiG - Tatbestand.
Hier kommt jetzt der § 284 StGB:
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich tendiere deshalb auch für die strafrechtliche Ahndung, wenn Geräte der TR 4.0 und früher nach dem 11.11.2018 aufgestellt und betrieben werden, da die Geräte über keine Bauartzulassung mehr verfügen.
In mir bekannten vergleichbaren Fällen der Aufstellung von nicht zugelassenen Geräten in Deutschland wurden Geldstrafen im Bereich von ca. 1800 Euro verhängt. Zusätzlich kann eine Vermögensabschöpfung des illegal erlangten Gewinns erfolgen.
Am Ende werden die Staatsanwaltschaften entscheiden.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 26.10.2018 11:23.
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21
26.10.2018 11:22 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von Maliklaus
Hallo,
meine Einschätzung bezüglich der Einordnung von Spielgeräten, die ohne Umbau nach dem 11.11.2018 aufgestellt sind:
Meine persönliche Einschätzung, keine juristische belegte Facharbeit.
Nach § 7 SpielV hat der Aufsteller ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Ein Gerät, welches nicht mehr dieser zugelassenen Bauart entspricht, ist aus dem Verkehr zu ziehen.
OwiG nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 SpielV.
Der Verordnungsgeber geht hier von Spielgeräten aus, die grundsätzlich noch über eine Bauartzulassung verfügen.
Jetzt kommt der § 6a SpielV ins Spiel.
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis erhalten haben ist verboten.
In diesem Fall ist das Spielgerät illegal und der Gerätetyp verfügt nicht über eine Zulassung der PTB. Eine Zulassungsprüfung kann nicht erfolgen.
Für den § 6a SpielV gibt es keinen OwiG - Tatbestand.
Hier kommt jetzt der § 284 StGB:
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich tendiere deshalb auch für die strafrechtliche Ahndung, wenn Geräte der TR 4.0 und früher nach dem 11.11.2018 aufgestellt und betrieben werden, da die Geräte über keine Bauartzulassung mehr verfügen.
In mir bekannten vergleichbaren Fällen der Aufstellung von nicht zugelassenen Geräten in Deutschland wurden Geldstrafen im Bereich von ca. 1800 Euro verhängt. Zusätzlich kann eine Vermögensabschöpfung des illegal erlangten Gewinns erfolgen.
Am Ende werden die Staatsanwaltschaften entscheiden. |
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re,
über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber
bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus
pg.
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36
26.10.2018 11:30 |
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walterf
Routinier
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von petergaukler
über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber
bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus
pg. |
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Leeven Pitt, wat sull dann dodran löstich sie?
Wä dat maach, betreibt bestemmp mieh als a Gerät ohne Zulassung un dann bliev et net bei 1800 EUR.
Dozo kumme Eintragungen beim Plaatz un em Gewerbezentralregister.
D'r Entzug D'r Konzession es dann zom Jrappsche noh.
Do jit et dann kaum noch wat zom Abschöpfen.
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51
26.10.2018 14:49 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von petergaukler
über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber
bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus
pg. |
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Leeven Pitt, wat sull dann dodran löstich sie?
Wä dat maach, betreibt bestemmp mieh als a Gerät ohne Zulassung un dann bliev et net bei 1800 EUR.
Dozo kumme Eintragungen beim Plaatz un em Gewerbezentralregister.
D'r Entzug D'r Konzession es dann zom Jrappsche noh.
Do jit et dann kaum noch wat zom Abschöpfen. |
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yep !
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66
26.10.2018 15:14 |
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walterf
Routinier
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Ich hole meinen Beitrag von oben nochmal runter, der ist im "Gedränge der Abschöpfungen"
etwas unter die Räder geraten:
Letzter Stand bei mir:
Novomatic alles erledigt.
Umbauten fertig und Neugeräte geliefert.
Alles mit der gewünschten 4 vorne.
Die Umbauten wurden allerdings zweimal verschoben.
Aber was soll`s? Ist jetzt fertig.
Jetzt fehlt noch adp, da ist nächste Woche Termin.
Also bis jetzt alles im grünen Bereich!
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@Pitter Gaukler
Naja, furztrocken bisste zumindest nicht...
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81
26.10.2018 15:22 |
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