unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (11): « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 7 nächste » ... letzte »
Zum Ende der Seite springen TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
« Vorherige Seite
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! sunrise 25.10.2018 00:04
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! petergaukler 26.10.2018 09:54
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! gmg 25.10.2018 07:21
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! walterf 26.10.2018 11:03
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! Rooobert 01.09.2018 17:08
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! petergaukler 01.09.2018 17:21
 Kontrollen Michi344 11.10.2018 09:27
 RE: Kontrollen walterf 11.10.2018 14:18
 Hallo walterf Michi344 11.10.2018 15:19
 RE: Hallo walterf walterf 11.10.2018 16:01
 Hallo walterf Michi344 11.10.2018 18:13
 RE: Hallo walterf walterf 11.10.2018 18:50
 walterf Michi344 11.10.2018 19:42
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! progger 25.10.2018 02:50
 RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! gmg 25.10.2018 07:10
 OWiG oder Strafanzeige Maliklaus 26.10.2018 11:22
 RE: OWiG oder Strafanzeige petergaukler 26.10.2018 11:30
 RE: OWiG oder Strafanzeige walterf 26.10.2018 14:49
 RE: OWiG oder Strafanzeige petergaukler 26.10.2018 15:14
 RE: OWiG oder Strafanzeige walterf 26.10.2018 15:22
Nächste Seite »

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.870.023
Nächster Level: 3.025.107

155.084 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !

Zitat:
Original von gmg
Link

Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzusetzen.....

Grüße



danke gmg! Spitze!


gute Nacht wünscht sunrise
216 25.10.2018 00:04 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.603
Nächster Level: 8.476.240

153.637 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de






RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !

Zitat:
Original von sunrise
Zitat:
Original von gmg
Tick....tack...
Nur noch 17 Tage bis zum 11. 11. 2018....

Grüße


Hallo gmg,

welche Vorgehensweise ist deiner Meinung nach sinnvoll, wenn ein Mitbewerber nach dem 10.11.2018 weiterhin TR 4.1 Geräte betreibt?

Gibt es ein Schriftstück, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um illegales Glücksspiel und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes meinte, dass es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

es grüßt sunrise



hier noch etwas am rande !

Was passiert ab dem 10.11.2018 – zeigt das Gesetz die Wirkung, was gewünscht ist?Wir testen seit 2008 Spielhallen in ganz Deutschland, seit dem sind einige neue Spielverordnungen in kraft getreten, es hat sich immer gezeigt, das sich der größte Teil der Spielhallenbetreiber an die neuen Gesetzte gehalten haben, es gibt aber einige Betreiber von Spielhallen, die sich nicht oder erst nachdem es Anzeigen gab, an neue Gesetzte gehalten haben. Das wird auch jetzt wieder passieren, was auch deswegen passiert, da Kontrollen durch die örtlichen Ordnungsämter nicht oder verzögert durchgeführt werden. Das liegt auch daran, das den Ordnungsämtern das Personal fehlt oder das Personal nicht richtig geschult wurden, was neue Spielverordnungen betrifft.



pg.




aus einem forum für glücksspiel
171 26.10.2018 09:54 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.041.590
Nächster Level: 41.283.177

4.241.587 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !

Tick....tack...
Nur noch 16 Tage bis zum 11. 11. 2018....


Gestern in der Halle nicht ein TR 5 GSG in der Aufstellung.
Ich befürchte, da gibt es noch sehr viel Arbeit bis zum 11. 11. 2018.

Das Schreiben an die Ordnungsämter zur Überprüfung der Gesamtaufstellung ist bundesweit raus....
Bin mal gespannt, wer Zeit, Lust und Laune hat, um zu überprüfen.

Geht ja einfach:
"2" und "3" ist schlecht (= illegales Glücksspiel)
"4" ist gut.
Da überprüfe ich eine Halle wahrscheinlich in weniger als 5 Minuten.

Nur dann kommt die Sache mit dem Stilllegen, ggf. Versiegeln ggf. Abtransport der Beweismittel. Verfahrenseröffnung, Einziehung des Erlangten.....
Aber es lohnt sich ja.
Jeder "Groschen" (früher mal ein Lieblingsbegriff einer hochgestellten Persönlichkeit in der Branche), vom Aufsteller erlangt ab dem 11. 11. 2018, 0.00 Uhr, ist tatrelevant.

Grüße

__________________
gmg
156 25.10.2018 07:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !

Zustandsbericht:

Novomatic alles erledigt.
Umbauten fertig und Neugeräte geliefert.
Alles mit der gewünschten 4 vorne.
Die Umbauten wurden allerdings zweimal verschoben.
Aber was soll`s?

Jetzt fehlt noch adp, da ist nächste Woche Termin.

Also bis jetzt alles im grünen Bereich!

Tick Tack! smile
171 26.10.2018 11:03 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-546.jpg

Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.488.349
Nächster Level: 1.757.916

269.567 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Hersteller müssen ja nur die Umbauteile liefern, den Rest kann man selber machen
21 01.09.2018 17:08 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.603
Nächster Level: 8.476.240

153.637 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de







wie mir gesagt wurde (insider)

soll wohl LÖWEN -NOVOMATIC den Techniker schicken !

ADP GAUSELMANN kann man es selbst probieren !

BERGMANN / WULFF dürfte wohl ähnlich novo sein !


pg.
36 01.09.2018 17:21 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.910
Nächster Level: 555.345

21.435 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Kontrollen

Sicherlich werden sich die Mitarbeiter der Gewerbeämter wieder in die Spur machen, um Ihr mangelndes Fachwissen bei den Kontrollen unter beweis zu stellen.

Noch ein tolles Beispiel aus Cottbus. Der zuständige Mitarbeiter vom Amt, war nicht einmal in der Lage die Prüfplaketten vom Gerätetüv richtig zu lesen, so das er nichts anderes im Sinn hatte, als von uns die Automaten in der Stadt still legen zu lassen. Hätte er sich im Vorfeld seiner Kontrolle mit dem TÜV Prüfer in Verbindung gesetzt, wäre Ihm diese Peinlichkeit erspart geblieben. Der Mann ist heute noch im Amt. Wir mussten einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben, damit die Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Für den Umsatzausfall fühlte sich die Stadt natürlich nicht zuständig, und dieser Mitarbeiter sitzt heute noch am gleichen Platz.

Solche Leute wie "gmg" wissen natürlich auch nicht, was für ein logistischer Aufwand diese Umstellung für größere Aufsteller bedeutet. Zumal die Industrie auch so Ihre Probleme mit der Umstellung hat.

Und da sehen diese Leute wie oben schon geschrieben, keine anderen Probleme die dieses Land hat. Hauptsache Sie ziehen zum Stichtag wieder los, und können die große Keule raus holen, damit Sie wieder etwas zum Abrechnen haben. Könnte ja sonst der Eindruck entstehen, Sie haben nicht genug Arbeit im Amt.

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger
21 11.10.2018 09:27 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Kontrollen

Deine Erfahrungen hören sich nicht gut an,
trotzdem hier einen Rundumschlag zu machen, finde ich völlig unangebracht.

gmg hat sich übrigens hier mit seinen Beiträgen ganz sicher nicht als als Wandler auf der Blödmannstraße profiliert.
Wenn gmg nämlich nicht mehr hier wäre, würde ich
erstens hier kaum noch lesen und zweitens überwiegend Dumpfbacken antreffen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 11.10.2018 14:27.

36 11.10.2018 14:18 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.910
Nächster Level: 555.345

21.435 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Hallo walterf

Ja erst einmal richtig festgestellt. Unsere Erfahrung mit der Inkompetenz des Mitarbeiters im Gewerbeamt, der im Außendienst für die Kontrolle der Automaten zuständig ist, hat sich mehr als einmal bestätigt. Statt einfach mal wenn man der Meinung ist, da könnte etwas nicht stimmen, den Aufsteller anzurufen ( Telefonnummer steht ja zum Glück am Automaten ), nee erst einmal alle Automaten still legen lassen. Wenigstens hat er von den TÜV Plaketten Fotos gemacht, der er wahrscheinlich noch voller STOLZ der Bußgeld Stelle präsentierte, wieder Einnahmen generiert. Leider wurde ja daraus nichts, übrigens eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten kam der Stadt auch nicht über die Lippen, man ist ja das Amt, und fühlt sich wie Gott.

Ich hatte "gmg's" Beiträge auch nicht als "Wandler auf der Blödmannstraße" beschrieben, sondern nur darauf hingewiesen, wie "HOHL" seine Anmerkung im Beitrag ist. Und ob es nicht wichtiger wäre sich um die wirklichen Probleme, auch in unserer Branche zu kümmern, statt wegen ein paar Automaten die zum Stichtag vielleicht noch nicht umgerüstet sind, gleich wieder die große Keule rauszuholen.

In anderen Branchen gibt's erst mal eine schriftliche oder mündliche Verwarnung mit dem Hinweis die Mängel abzustellen. In unserer Branche habe ich dies mit den Ämtern mit denen wir zusammen arbeiten, leider noch nicht erlebt. Da gibt's erst mal einen Bußgeldbescheid, man muss ja Einnahmen generieren, wegen der Daseinsberechtigung hatte ich ja schon erwähnt.

Habe da von einer anderen Stadt in Sachsen noch ein weiteres Beispiel. Nach unserem Firmenumzug hatten wir in einer Spielstätte bei 4 Automaten noch die falsche Firmen Anschrift auf der Visitenkarte. An der Tür und am Tresen und den weiteren Automaten, hatten wir die richtigen Anschriften. Ebenso hatten wir den Umzug schon beim zuständigen Amt der Stadt gemeldet. Was hat dieser Amtsmitarbeiter bei einer Kontrolle festgestellt, Visitenkarten mit der falschen Firmenanschrift. Und was kam, ein Bußgeldbescheid von dieser Stadt. Er könne nicht genau Feststellen, wem diese Automaten in der Spielstätte gehören. Weniger Intelligenz geht schon nicht mehr. Also vor Gericht gezogen, der zuständige Richter konnte sich das grinsen glaube ich auch nicht verkneifen, und stellte das Bußgeld Verfahren ein.

Was für ein Tiefschlag für den Stadt und dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt. Und solche Leute soll man noch für VOLL nehmen. Solche Leute sollen weitere Kontrollen durchführen. Die sollen erst einmal lernen welche Möglichkeiten es noch gibt, außer Bußgeldbescheide. Es gibt andere Jobs im Amt, wozu diese Leute vermutlich besser geeignet sind.

Sorry, und dann solch ein Kommentar von "gmg", wo ich mich Frage, wie viel Dummheit muss ich noch ertragen von Staatsbediensteten. Wenn Sie sich schon öffentlich äußern, dann Bitteschön auch entsprechend sachlich und fachlich, was "gmg" ja auch drauf hat.

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger
21 11.10.2018 15:19 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Hallo walterf

Ich kenne deine Beiträge noch von früher.
Du kommst imho direkt nach Brainy.

Dir ist wohl nicht bewusst, wenn die Geräte nach 11.11.18 nicht auf 5.xx umgestellt wären, dass es sich dann nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Dafür würde es keine Knöllchen geben, sondern es wäre illegales Glücksspiel, mein Lieber!
Mach`dich erstmal sachkundig, bevor du hier die Sau rauslässt und Beamte, welche ihre Arbeit sauber verrichten, anklagst und beschuldigst!

Ich bin auch nicht mit allem einverstanden, aber solche Beiträge, wie deiner, gehen mir tierisch auf den Senkel.
36 11.10.2018 16:01 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.910
Nächster Level: 555.345

21.435 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Hallo walterf

Wer hat Dich denn angepisst. Weiss zwar nicht was Du für ein Problem hast, ausser die eigene Inkompetenz, aber das scheint bei Dir so üblich zu sein.

Nur soviel, wer Lesen kann ist klar im Vorteil.

Was steht Links im Profil: Automatenaufsteller, und das seit 25 Jahren.

Was steht bei Dir; interessierter Bürger - dann scheint es mit dem Fachwissen ja nicht weit her zu sein.

Und jetzt spare Dir weitere Kommentare zu meiner Einlassung, kommt eh fachlich nur allgemeines "Bla Bla" raus.

Was für einen Sinn soll dein neuer Post haben, ist der auf Dich bezogen, scheint ja so.

Danke das Du keinen weiteren Kommentar abgibst.

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 11.10.2018 18:16.

21 11.10.2018 18:13 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Hallo walterf

Du gehörst, mit Verlaub, echt in die Klappse.
Du bist einer von denen, welche ich meine.
36 11.10.2018 18:50 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.910
Nächster Level: 555.345

21.435 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






walterf

Nicht nur das es an deinem Fachwissen mangelt, sondern auch noch an deinem Benehmen. Wahrscheinlich einer mit Abschluss Hilfsschule oder so. Aber gegen Dummheit ist bis heute kein Kraut gewachsen.

Empfehlung meinerseits "walterf"

Besser nichts sagen "walterf" , da kann man nichts falsch machen.

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger
21 11.10.2018 19:42 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
progger progger ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 27.09.2010
Beiträge: 117
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 580.594
Nächster Level: 677.567

96.973 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie sieht den TR 5.0 auf Novo geräten aus ?`

Auch mit buchen Taste ?

__________________

21 25.10.2018 02:50 progger ist offline Beiträge von progger suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.041.590
Nächster Level: 41.283.177

4.241.587 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von progger
Wie sieht den TR 5.0 auf Novo geräten aus ?`

Auch mit buchen Taste ?


MOIN,

sieh Dir dazu die Filmchen auf den Herstellerportalen an.

Grüße

__________________
gmg
36 25.10.2018 07:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
Routinier


Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.075.810
Nächster Level: 2.111.327

35.517 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Lampe OWiG oder Strafanzeige

Hallo,

meine Einschätzung bezüglich der Einordnung von Spielgeräten, die ohne Umbau nach dem 11.11.2018 aufgestellt sind:

Meine persönliche Einschätzung, keine juristische belegte Facharbeit. Formulier

Nach § 7 SpielV hat der Aufsteller ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Ein Gerät, welches nicht mehr dieser zugelassenen Bauart entspricht, ist aus dem Verkehr zu ziehen.
OwiG nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 SpielV.

Der Verordnungsgeber geht hier von Spielgeräten aus, die grundsätzlich noch über eine Bauartzulassung verfügen.

Jetzt kommt der § 6a SpielV ins Spiel.
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis erhalten haben ist verboten.

In diesem Fall ist das Spielgerät illegal und der Gerätetyp verfügt nicht über eine Zulassung der PTB. Eine Zulassungsprüfung kann nicht erfolgen.

Für den § 6a SpielV gibt es keinen OwiG - Tatbestand.

Hier kommt jetzt der § 284 StGB:
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich tendiere deshalb auch für die strafrechtliche Ahndung, wenn Geräte der TR 4.0 und früher nach dem 11.11.2018 aufgestellt und betrieben werden, da die Geräte über keine Bauartzulassung mehr verfügen.

In mir bekannten vergleichbaren Fällen der Aufstellung von nicht zugelassenen Geräten in Deutschland wurden Geldstrafen im Bereich von ca. 1800 Euro verhängt. Zusätzlich kann eine Vermögensabschöpfung des illegal erlangten Gewinns erfolgen.

Am Ende werden die Staatsanwaltschaften entscheiden.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 26.10.2018 11:23.

21 26.10.2018 11:22 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.603
Nächster Level: 8.476.240

153.637 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de






RE: OWiG oder Strafanzeige

Zitat:
Original von Maliklaus
Hallo,

meine Einschätzung bezüglich der Einordnung von Spielgeräten, die ohne Umbau nach dem 11.11.2018 aufgestellt sind:

Meine persönliche Einschätzung, keine juristische belegte Facharbeit. Formulier

Nach § 7 SpielV hat der Aufsteller ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Ein Gerät, welches nicht mehr dieser zugelassenen Bauart entspricht, ist aus dem Verkehr zu ziehen.
OwiG nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 SpielV.

Der Verordnungsgeber geht hier von Spielgeräten aus, die grundsätzlich noch über eine Bauartzulassung verfügen.

Jetzt kommt der § 6a SpielV ins Spiel.
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis erhalten haben ist verboten.

In diesem Fall ist das Spielgerät illegal und der Gerätetyp verfügt nicht über eine Zulassung der PTB. Eine Zulassungsprüfung kann nicht erfolgen.

Für den § 6a SpielV gibt es keinen OwiG - Tatbestand.

Hier kommt jetzt der § 284 StGB:
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich tendiere deshalb auch für die strafrechtliche Ahndung, wenn Geräte der TR 4.0 und früher nach dem 11.11.2018 aufgestellt und betrieben werden, da die Geräte über keine Bauartzulassung mehr verfügen.

In mir bekannten vergleichbaren Fällen der Aufstellung von nicht zugelassenen Geräten in Deutschland wurden Geldstrafen im Bereich von ca. 1800 Euro verhängt. Zusätzlich kann eine Vermögensabschöpfung des illegal erlangten Gewinns erfolgen.

Am Ende werden die Staatsanwaltschaften entscheiden.



re,

über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber großes Grinsen

bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus Heul

pg.
36 26.10.2018 11:30 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: OWiG oder Strafanzeige

Zitat:
Original von petergaukler


über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber großes Grinsen

bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus Heul

pg.


Leeven Pitt, wat sull dann dodran löstich sie?
Wä dat maach, betreibt bestemmp mieh als a Gerät ohne Zulassung un dann bliev et net bei 1800 EUR.
Dozo kumme Eintragungen beim Plaatz un em Gewerbezentralregister.
D'r Entzug D'r Konzession es dann zom Jrappsche noh.
Do jit et dann kaum noch wat zom Abschöpfen.
51 26.10.2018 14:49 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.603
Nächster Level: 8.476.240

153.637 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de






RE: OWiG oder Strafanzeige

Zitat:
Original von walterf
Zitat:
Original von petergaukler


über ein bussgeld von 1800€ lachen die betreiber großes Grinsen

bei einer abschöpfung sieht es allerdings ganz anders aus Heul

pg.


Leeven Pitt, wat sull dann dodran löstich sie?
Wä dat maach, betreibt bestemmp mieh als a Gerät ohne Zulassung un dann bliev et net bei 1800 EUR.
Dozo kumme Eintragungen beim Plaatz un em Gewerbezentralregister.
D'r Entzug D'r Konzession es dann zom Jrappsche noh.
Do jit et dann kaum noch wat zom Abschöpfen.



yep !
66 26.10.2018 15:14 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 794.729
Nächster Level: 824.290

29.561 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: OWiG oder Strafanzeige

Ich hole meinen Beitrag von oben nochmal runter, der ist im "Gedränge der Abschöpfungen"
etwas unter die Räder geraten:

Letzter Stand bei mir:

Novomatic alles erledigt.
Umbauten fertig und Neugeräte geliefert.
Alles mit der gewünschten 4 vorne.
Die Umbauten wurden allerdings zweimal verschoben.
Aber was soll`s? Ist jetzt fertig.

Jetzt fehlt noch adp, da ist nächste Woche Termin.

Also bis jetzt alles im grünen Bereich!
-----------------------------------------------------------------------

@Pitter Gaukler

Naja, furztrocken bisste zumindest nicht...
81 26.10.2018 15:22 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Seiten (11): « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 7 nächste » ... letzte » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.330.248
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.458
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 309
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 12.746
Antworten: 15
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 23.757
Antworten: 15

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 186.354 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.577.967


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 240 | Gesamt: 0.245s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%