Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von sunrise[/i]
[quote][i]Original von gmg[/i]
Tick....tack...
Nur noch 17 Tage bis zum 11. 11. 2018....

Grüße[/quote]

Hallo gmg,

welche Vorgehensweise ist deiner Meinung nach sinnvoll, wenn ein Mitbewerber nach dem 10.11.2018 weiterhin TR 4.1 Geräte betreibt?

Gibt es ein Schriftstück, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um illegales Glücksspiel und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes meinte, dass es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.   

es grüßt sunrise[/quote]


hier noch etwas am rande !

[B]Was passiert ab dem 10.11.2018 – zeigt das Gesetz die Wirkung, was gewünscht ist?Wir testen seit 2008 Spielhallen in ganz Deutschland, seit dem sind einige neue Spielverordnungen in kraft getreten, es hat sich immer gezeigt, das sich der größte Teil der Spielhallenbetreiber an die neuen Gesetzte gehalten haben, es gibt aber einige Betreiber von Spielhallen, die sich nicht oder erst nachdem es Anzeigen gab, an neue Gesetzte gehalten haben. Das wird auch jetzt wieder passieren, was auch deswegen passiert, da Kontrollen durch die örtlichen Ordnungsämter nicht oder verzögert durchgeführt werden. Das liegt auch daran, das den Ordnungsämtern das Personal fehlt oder das Personal nicht richtig geschult wurden, was neue Spielverordnungen betrifft.[/B]



pg.




aus einem forum für glücksspiel



Gepostet am 26.10.2018 um 09:54 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112121#post112121


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