TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
NUK-Harburg |
20.11.2018 12:24 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
PeterSt |
20.11.2018 13:47 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
20.11.2018 16:45 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
walterf |
20.11.2018 17:15 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
20.11.2018 17:56 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg |
20.11.2018 18:06 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
PeterSt |
20.11.2018 18:37 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
20.11.2018 18:47 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
walterf |
20.11.2018 19:15 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
walterf |
20.11.2018 18:18 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
20.11.2018 19:52 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg |
20.11.2018 22:09 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
dieter116 |
21.11.2018 05:46 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg |
21.11.2018 07:01 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
petergaukler |
21.11.2018 07:34 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
21.11.2018 08:20 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
walterf |
22.11.2018 15:08 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
Pit |
22.11.2018 17:24 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
walterf |
22.11.2018 17:38 |
RE: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gmg |
24.11.2018 15:40 |
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NUK-Harburg
Foren As
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Novomatic hat der Branche mit diesen Gewinnmöglichkeiten keinen guten Dienst erwiesen.
Ob nun Kalkül dahinter steckt oder ob die Mathematik einfach nur mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Ich glaube letzteres ist der Fall, denn schließlich wurde eine TR. 5 Light Version ja auch verpennt, aber da scheiden sich die Geister.
Der Anti Spielhallen Fraktion spielt das ganze Thema nun sicherlich in die Hände.
Und in der Tat, solche Gewinne haben nichts mehr mit dem kleinen Spiel um Geld zu tun !
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181
20.11.2018 12:24 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg:
Novomatic hat der Branche mit diesen Gewinnmöglichkeiten keinen guten Dienst erwiesen.
Ob nun Kalkül dahinter steckt oder ob die Mathematik einfach nur mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Ich glaube letzteres ist der Fall, denn schließlich wurde eine TR. 5 Light Version ja auch verpennt, aber da scheiden sich die Geister.
Der Anti Spielhallen Fraktion spielt das ganze Thema nun sicherlich in die Hände.
Und in der Tat, solche Gewinne haben nichts mehr mit dem kleinen Spiel um Geld zu tun ! |
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Völlig richtig! Deshalb schrieb ich oben
Zitat: |
niemand, weder Spieler und schon gar nicht die Aufsteller, [braucht] Novos Gewinne in Horror-Höhe |
|
.
Insbesondere habe ich noch keine Berichte über vergleichbaren Mist bei Geräten anderer Hersteller gehört. Bei Gauselmann scheint sogar noch die alte Begrenzung 1000.00 beim "Erfolg" (früher "Punkte") zu gelten. Und mit den weiterhin ohne "Führerschein" zu bespielenden V1-Geräten hat man diesen Nachteil der Limitierung, wenn er überhaupt einer ist (was ich immer mehr bezweifele), mehr als kompensiert!
Nicht vergessen werden sollte aber auch, dass erst die selbsternannten Kreuzzügler gegen das Punktespiel wie gmg über den von ihnen zugeflüsterten Maßgabebeschluss des Bundsrats die Bewertungsgrundlage der Limitierung zerstört haben, die Novo diesen Mist ermöglicht hat. In diesem Licht erscheint die erneute Aufregung als reines Ablenkungsmanöver frei nach dem Motte "Haltet den Dieb!"
__________________ PeterSt
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196
20.11.2018 13:47 |
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Solon
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Pit
Tripel-As
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Hallo,
von spielen kann doch hier nicht mehr die Rede sein!!!
Hier mal erste Eindrücken mit der TR 5 Version.
Der Spieler muß erst einmal das Geld in Kredite umwandeln. Um ein flüssiges
Spiel zumachen, sagen wir mal für einen Einsatz von 20 Krediten/Spiel,
bucht er sich für 5€ Kredite auf die Bank. Das dauert ca. 2 Minuten. Jetzt beginnt
er mit dem Spiel. Ist er Risikofreudig und nimmt nicht alle Gewinne an
kommt er durch die 60€ Deckelung in Buchpausen. Da er aber spielen möchte
nimmt er sich ein zweites Gerät (Novo/ADP).
Oder er gewinnt und möchte sein Geld.
Jetzt kann er sein Gerät beobachten wie es in den vorgegebenen Grenzen
(400€/Std.) seine Kredite auf den Geldspeicher transferiert. Da er aber spielen
möchte nimmt er ein zweites Gerät (Novo/ADP).
Dieses System mag halbwegs funktionieren solange die Möglichkeit be-
steht ein zweites Gerät zu bespielen.
Wenn spätestens 2021 nur noch ein Gerät bespielt werden darf, wird
doch kein normal denkender Mensch Geld investieren, um Geräte beim
buchen zu beobachten.
Meiner Meinung nach ist das dann der endgültige Niedergang der Branche.
Zum Abschluß noch eine Frage.
Wenn ich jetzt Geräte von ADP mit TR 5 V2 aufstelle, darf ich dem Kunden doch
nur einen Novoline oder ein ADP Gerät freischalten, oder ?
__________________ Gruß Pit
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181
20.11.2018 16:45 |
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walterf
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Zitat: |
Original von Pit
(...)
Zum Abschluß noch eine Frage.
Wenn ich jetzt Geräte von ADP mit TR 5 V2 aufstelle, darf ich dem Kunden doch
nur einen Novoline oder ein ADP Gerät freischalten, oder ? |
|
Ja, nur ein Gerät, lieber Pit.
Aber warum willst du das machen?
Wenn du MerkurNet oder ähnliche Systeme benutzt, geht auch bei einer Halle,
bist du auf der sicheren Seite.
Du kannst nix verändern, du kannst nix manipulieren, du kannst alles sauber nachweisen.
Nochmal:
Geräte nach 5.1 ohne backoffice zu betreiben, halte ich für problematisch mit Blick auf eine Steuerprüfung.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 20.11.2018 17:24.
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196
20.11.2018 17:15 |
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Pit
Tripel-As
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|
Mir geht's um die rechtliche Seite. In unserer Nachbarstadt ist ein
Großaufsteller der angeblich alle Geräte (Novo und ADP) mit Freischaltvorrichtung betreibt.
Da wir ein Geschäft in der Nähe betreiben ( ca. 3 KM) will ich dort
mal vorbeischauen und sehen wie die mit der Freischaltung (Geräte/Kunde)
umgehen.
Leider ist es tatsächlich so, dass in unserer Kommune ein mit uns
im Wettbewerb stehender Betreiber die Novoliner
freigeschaltet lässt und die Spieler frei an diesen Geräten spielen können.
Unsere Kunden spielen jetzt natürlich lieber dort.
Mal sehen was das OA dazu sagt.
__________________ Gruß Pit
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181
20.11.2018 17:56 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Pit
Mir geht's um die rechtliche Seite. In unserer Nachbarstadt ist ein
Großaufsteller der angeblich alle Geräte (Novo und ADP) mit Freischaltvorrichtung betreibt.
Da wir ein Geschäft in der Nähe betreiben ( ca. 3 KM) will ich dort
mal vorbeischauen und sehen wie die mit der Freischaltung (Geräte/Kunde)
umgehen.
Leider ist es tatsächlich so, dass in unserer Kommune ein mit uns
im Wettbewerb stehender Betreiber die Novoliner
freigeschaltet lässt und die Spieler frei an diesen Geräten spielen können.
Unsere Kunden spielen jetzt natürlich lieber dort.
Mal sehen was das OA dazu sagt. |
|
Also die Karten liegen direkt auf den Geräten in dem Kartenrahmen, für jedermann jederzeit frei bespielbar?
Oder der Freischaltcode wird 1 x pro Tag ohne Logout (bzw. Logout ausgeschaltet) eingegeben und das Gerät ist dann ununterbrochen von wem auch immer frei bespielbar?
Davon habe ich auch schon "gehört"....
Grüße
__________________ gmg
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196
20.11.2018 18:06 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von walterf:
Um dem überforderten Leser eine Übersicht und Klarheit zu verschaffen, sollte man einen Auszug der von dir genannten "TR5 Seite 27 oben
und auch der genannten "SpVd § 13 Nr 1 ebenso §13 Nr 2 und 3" hier einstellen und mit einer kurzen Erklärung versehen.
Halte ich für eine gute Idee.
Im Übrigen sind deine Beiträge imho immer fachlich fundiert und zeugen von großer Kenntnis der Automatenbranche.
Weiter so. |
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Erst mal recht herzlichen Dank für die Blumen. Ich werde mir Mühe geben. Es war übrigens Seite 21, nicht Seite 27: sorry.
TR5: TR5, dort S. 21
SpielV: § 13
§ 13 Nr. 2 und 3 regeln die Mindestzeitabstände zwischen Einsätzen und Gewinnen, abhängig jeweils von der Höhe (20 ct Einsatz und 2 Euro Gewinn nach 5 sec bis max. 2,30 € Einsatz und 23 Euro Gewinn nach 75 sec).
Alle gewerbespielrechtlichen Anforderungen, auch aus der Vergangenheit zusammen mit den Bundesratsdrucksachen (auf denen die maßgeblichen Kommentierungen gründen) findet man übrigens beim VDAI: www.vdai.de, Stichwort "gewerbliches Spielrecht / Spielverordnung"
__________________ PeterSt
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211
20.11.2018 18:37 |
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Pit
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Pit
Mir geht's um die rechtliche Seite. In unserer Nachbarstadt ist ein
Großaufsteller der angeblich alle Geräte (Novo und ADP) mit Freischaltvorrichtung betreibt.
Da wir ein Geschäft in der Nähe betreiben ( ca. 3 KM) will ich dort
mal vorbeischauen und sehen wie die mit der Freischaltung (Geräte/Kunde)
umgehen.
Leider ist es tatsächlich so, dass in unserer Kommune ein mit uns
im Wettbewerb stehender Betreiber die Novoliner
freigeschaltet lässt und die Spieler frei an diesen Geräten spielen können.
Unsere Kunden spielen jetzt natürlich lieber dort.
Mal sehen was das OA dazu sagt. |
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Also die Karten liegen direkt auf den Geräten in dem Kartenrahmen, für jedermann jederzeit frei bespielbar?
Oder der Freischaltcode wird 1 x pro Tag ohne Logout (bzw. Logout ausgeschaltet) eingegeben und das Gerät ist dann ununterbrochen von wem auch immer frei bespielbar?
Davon habe ich auch schon "gehört"....
Grüße |
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__________________ Gruß Pit
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211
20.11.2018 18:47 |
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walterf
Routinier
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Nochmal Pit:
Spreche den Sachbearbeiter, welcher für dich zuständig ist freundlich an.
Biete ihm an, ob Interesse besteht, dass du bei einem Termin in deiner Halle die neuen Geräte erklären darfst.
Zu dieser Zeit wäre natürlich die Halle für Gäste geschlossen.
So habe ich das gemacht und alles war wunderbar ...
Wichtig ist natürlich, dass du ehrlich alles erklärst und du keine Probleme hast mit irgendwelchen Dingen.
Denn alles wird möglicherweise abgefragt und es würde sofort bemerkt werden, wenn bei dir irgendetwas im Argen liegt.
Danach hast du einen netten Sachbearbeiter beim Amt und auf beiden Seiten besteht Vertrauen!
---------------------------------------------------------------------------
-------------------------
Und dann spreche ihn auf deine Probleme mit deinen Mitbewerbern an!
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226
20.11.2018 19:15 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Pit
Mir geht's um die rechtliche Seite. In unserer Nachbarstadt ist ein
Großaufsteller der angeblich alle Geräte (Novo und ADP) mit Freischaltvorrichtung betreibt.
Da wir ein Geschäft in der Nähe betreiben ( ca. 3 KM) will ich dort
mal vorbeischauen und sehen wie die mit der Freischaltung (Geräte/Kunde)
umgehen.
Leider ist es tatsächlich so, dass in unserer Kommune ein mit uns
im Wettbewerb stehender Betreiber die Novoliner
freigeschaltet lässt und die Spieler frei an diesen Geräten spielen können.
Unsere Kunden spielen jetzt natürlich lieber dort.
Mal sehen was das OA dazu sagt. |
|
Spreche den Sachbearbeiter, welcher für dich zuständig ist freundlich an.
Biete ihm an, ob Interesse besteht, dass du bei einem Termin in deiner Halle die neuen Geräte erklären darfst.
Zu dieser Zeit wäre natürlich die Halle für Gäste geschlossen.
So habe ich das gemacht und alles war wunderbar ...
Wichtig ist natürlich, dass du ehrlich alles erklärst und du keine Probleme hast mit irgendwelchen Dingen.
Denn alles wird möglicherweise abgefragt und es würde sofort bemerkt werden, wenn bei dir irgendetwas im Argen liegt.
Danach hast du einen netten Sachbearbeiter beim Amt und auf beiden Seiten besteht Vertrauen!
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196
20.11.2018 18:18 |
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Pit
Tripel-As
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Irgendwie klappt das mit dem editieren nicht bei mir
Wir haben einen recht guten Kontakt zum Ordnungsamt. Da die Thematik
auch für das OA ziemlich verwirrend ist hat man mir vor ca. 3 Wochen eine
zuständige Stelle in Arnsberg genannt. Mit der dort für das Spielrecht zuständigen
Dame habe ich dann telefoniert.
Und Ihr Standpunkt ist völlig klar.
An einem Gerät mit Freischaltvorrichtung darf nur der Gast spielen der durch das Personal dafür legitimiert wurde
und für den das Gerät freigeschaltet wurde.
Das heißt für mich, dass wenn ein Gerät nicht bespielt ist und nicht ins Logout geht muss mein Personal dafür Sorge tragen
dass nur ein durch das Personal legitimierter Gast das Gerät weiter nutzt.
Da es teilweise schwierig ist das unter Kontrolle zu halten, haben wir die Logoutzeit auf 1 Minute gestellt um eine Mehrfachbespielung
an Geräten mit Freischaltvorrichtung möglichst zu vermeiden.
Hallo gmg,
am letzten Freitag war eine meiner Angestellten dort um die befreundete
Servicekraft zu besuchen. Es waren alle Geräte freigeschaltet (keine Karte
aufliegend). Auf Anmerkung das es so nicht erlaubt sei sagte die Servicekraft,
der Chef meint, dass es eine Lücke in der Spieleverordnung gibt die das zulässt.
Morgen ist eine Verbandsitzung. Aber am Donnerstag werde ich Zeit finden
selbst Vorort zu testen was geht.
__________________ Gruß Pit
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181
20.11.2018 19:52 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo Pit,
Du kennst sicherlich auch die -vorsichtigen- Ausführungen des Verbandes zu dieser Sache:
Zusammenfassung zum Gutachten bezüglich der Verwendung gerätegebundener, personenungebundener Identifikationsmittel ab dem 10.11.2018 (Gültigkeit TR5.0)
Anmerkung: Die nachfolgenden Ergebnisse geben unsere Auslegung der relevanten Vorschriften unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen einschließlich der hierzu veröffentlichten und zitierten Rechtsprechung und Literatur wieder.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und/oder Gerichte bei der von ihnen vorzunehmenden rechtlichen Würdigung zu einer abweichenden Einschätzung gelangen......
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Grüße |
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Wo kann man das nachlesen ?
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211
21.11.2018 05:46 |
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gmg
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Sry Dieter:
Beim Verband mit entsprechender Unterstützung.
Ist nicht öffentlich zugänglich.
Grüße
__________________ gmg
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226
21.11.2018 07:01 |
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petergaukler
Kaiser
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241
21.11.2018 07:34 |
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Pit
Tripel-As
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Hallo gmg,
ich bin kein Jurist, aber inhaltlich verstehe ich das so:
1) Ein Neugerät im spielbereitem Zustand darf von jedem genutzt werden
wenn ich nachweisen kann, das ich meinen Kontrollpflichten nachgekommen
bin um unbespielte aber spielbereite Neugeräte ausfindig zu machen
und auszuloggen.
2) spielt ein nicht erfasster Kunde an solch einem Gerät muß ich Ihn nicht
davon abhalten weil die Mehrfachbespielung nicht verboten ist.
3) legitimiere ich einen Kunden für ein Neugerät und dieser nutzt zusätzlich
ein zweites, nicht ausgeloggtes Gerät, muß ich auch nicht nachweisen
können (im fall einer Kontrolle) das ich Ihn nur für ein Gerät legitimiert habe.
4) strafbar wäre nur eine eigenmächtige Freischaltung um die Geräte
in den spielbereiten Zustand zu versetzen.
eigentlich alles so wie es PeterSt schon in einem anderen Thread beschrieben hat.
Das heißt doch, das die Ordnungsämter sich positionieren müssen mit welcher Rechtsauffassung sie an die Sachlage rangehen.
Und im Endeffekt werden die Betreiber die es auf Klagen ankommen lassen
den größten Wettbewerbsvorteil haben.
__________________ Gruß Pit
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181
21.11.2018 08:20 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Pit
(...)
Und im Endeffekt werden die Betreiber die es auf Klagen ankommen lassen
den größten Wettbewerbsvorteil haben. |
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Theoretisch ja, aber hast du denn den Eindruck, dass der Umsatz abhängig ist von den Ausloggzeiten?
Ich absolut nicht !
Wenn die Mitarbeiter zügig unterwegs sind und ihre Arbeitszeit nicht mit ihrem Handy
verbringen, klappt das mit dem Ausloggen.
Man muss seine Mitarbeiter durch Ansprache, guten Lohn und vernünftige Einarbeitung
motivieren.
Und alles ist wunderbar.
Aber das ist dir alles bekannt, nur mal zum Anstoß für andere Kollegen.
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196
22.11.2018 15:08 |
|
|
Pit
Tripel-As
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|
Hallo walterf,
die ausgeloggte Zeit wird doch dazu genutzt das Gerät im freibespielbaren
Zustand zu halten um einen Gast eine Mehrfachbespielung zu ermöglichen.
Und wenn deine Kunden zum Wettbewerb rennen weil sie dort an mehreren
Novolinern gleichzeitig spielen können wirst du das am Umsatz merken.
__________________ Gruß Pit
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181
22.11.2018 17:24 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Pit
Hallo walterf,
die ausgeloggte Zeit wird doch dazu genutzt das Gerät im freibespielbaren
Zustand zu halten um einen Gast eine Mehrfachbespielung zu ermöglichen.
Und wenn deine Kunden zum Wettbewerb rennen weil sie dort an mehreren
Novolinern gleichzeitig spielen können wirst du das am Umsatz merken. |
|
Hi Pit,
auf keinen Fall darf es sein, dass ein Kunde mehr als 1 Gerät nach V2 bespielt.
Auf keinen Fall darf es sein, dass Geräte nach V2 länger als max 5 min brauchen um auszuloggen.
Das ist die max Zeit, welche ein Kunde braucht um aufzustehen, den Sessel grade zu rücken,
seine Börse einzustecken, seine EDEKA Einkäufe hochzunehmen und sich umzudrehen um zu gehen.
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196
22.11.2018 17:38 |
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|
gmg
Foren Gott
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Und hier in diesem Bereich sind wohl alle Teilnehmer an dieser Umrüstaktion angenehm überrascht, wie gut diese Aktion funktioniert hat.
Lediglich die Sekundäraufstellung schwächelt noch ein bisschen.
Gut, dass zumindest die adp TR 4 GSG dem Vernehmen nach zum Monatsende (Ende November 2018) automatisch abgeschaltet werden.
Grüße
__________________ gmg
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211
24.11.2018 15:40 |
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