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l.am
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Achtung Flatrate

Hallo,

kann mir jemand sagen ob eine Veranstaltung (draußen) mit einen Eintrittspreis von 9.90 € inklusivie Getränke zu einer Flaterate zählt?

Mit feundlichen Grüßen

l.am
1 06.05.2024 13:00 l.am ist offline E-Mail an l.am senden Beiträge von l.am suchen
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RE: Flatrate

Moin

Ja, ein Pauschalpreis für eine unbegrenzte Menge von, was auch immer, macht eine Flatrate aus...

Grüße

__________________
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2 06.05.2024 13:02 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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l.am
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RE: Flatrate

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Würdest du dann auch sagen das diese Verantstaltung unter einer Flaterate-Party zählt?

MfG
3 06.05.2024 13:27 l.am ist offline E-Mail an l.am senden Beiträge von l.am suchen
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RE: Flatrate

Würde ich,

ob diese Veranstaltung aber, wie diese Koma-sauf-Partys in Diskos, gegen das Gaststättengesetz verstößt, muss im Einzelfall bewertet werden.

Zitat:
" Auch der Gewerberechtsausschuss von Bund und Ländern stellte klar, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt nach dem allgemein geltenden Recht Werbung mit Flatrate-Angeboten für Alkohol unzulässig ist, weil die Partys sichtlich auf die Abgabe von Alkohol an bereits Betrunkene abzielen, was §§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 15 Abs. 2 Gaststättengesetz jedoch verbieten."

Dieses Verbot haben wir auch im GastG LSA, hier der § 12.
Einschlägig wäre hier der § 12 Abs. 1 Nr. 2 und vor allem Nr. 5

Grüße

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pitti81: 06.05.2024 13:42.

4 06.05.2024 13:41 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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RE: Flatrate

Im Einzelfall gibt es keine ersichtlichen Hinweise darauf.

Der Verantalter teilte lediglich mit das die "Party" draußen vor einer Spielhalle stattfinden wird.


MfG
5 06.05.2024 13:53 l.am ist offline E-Mail an l.am senden Beiträge von l.am suchen
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RE: Flatrate

Da würden bei mir aber die Alarmglocken läuten, wenn das vor einer Spielhalle stattfindet (Stichwort Alkoholverbot in der Spielhalle, was hierdurch ja ad absurdum geführt würde). Zudem ist ja eine Anzeige oder Erlaubnis erforderlich, hierüber kann man steuern.

Die Frage wäre für weitere Erläuterungen jedoch im nichtöffentlichen Teil besser aufgehoben.
6 07.05.2024 07:05 Brauerchen ist offline E-Mail an Brauerchen senden Beiträge von Brauerchen suchen
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RE: Flatrate

Moin

Naja, vor einer Spielhalle einen zwitschern ist nicht verboten und angedüdelt in der Spielhalle spielen auch nicht.

Aber ich gebe Brauerchen Recht, dass hört sich komisch an.

Da diese Art der Veranstaltung aber darauf gerichtet ist, zu übermäßigem Alkoholkonsum zu verleiten, könnte man von der Bestätigung der Gaststättenanzeige auch absehen.
Falls die Anzeige doch bestätigt wird, sollte eine Nachschau verbunden mit einer Spielhallenkontrolle durchgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand in der Spielhalle Alkohol konsumiert, ist ja nicht unerheblich...

Grüße

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7 07.05.2024 08:20 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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