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[quote][i]Original von Pit[/i]
Mir geht's um die rechtliche Seite. In unserer Nachbarstadt ist ein
Großaufsteller der angeblich alle Geräte (Novo und ADP) mit Freischaltvorrichtung betreibt.
Da wir ein Geschäft in der Nähe betreiben ( ca. 3 KM) will ich dort
mal vorbeischauen und sehen wie die mit der Freischaltung (Geräte/Kunde)
umgehen.
Leider ist es tatsächlich so, dass in unserer Kommune ein mit uns
im Wettbewerb stehender Betreiber die Novoliner
freigeschaltet lässt und die Spieler frei an diesen Geräten spielen können.
Unsere Kunden spielen jetzt natürlich lieber dort.
Mal sehen was das OA dazu sagt.[/quote]

Spreche den Sachbearbeiter, welcher für dich zuständig ist freundlich an.
Biete ihm an, ob Interesse besteht, dass du bei einem Termin in deiner Halle die neuen Geräte erklären darfst.
Zu dieser Zeit wäre natürlich die Halle für Gäste geschlossen.

So habe ich das gemacht und alles war wunderbar ...

Wichtig ist natürlich, dass du ehrlich alles erklärst und du keine Probleme hast mit irgendwelchen Dingen.
Denn alles wird möglicherweise abgefragt und es würde sofort bemerkt werden, wenn bei dir irgendetwas im Argen liegt.

Danach hast du einen netten Sachbearbeiter beim Amt und auf beiden Seiten besteht Vertrauen!



Gepostet am 20.11.2018 um 18:18 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112690#post112690


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