Therme
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Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe? |
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Hallo Forum,
habe mal wieder ein kleines Abgrenzungsproblem.
Die Kommentare die ich dazu zur Verfügung habe lassen sich dazu nicht speziell aus.
Ein Landwirt unserer Gemeinde bietet hier auch Kutschfahrten an, im Winter bei ausreichend Schnee auch auf Kufen, im Sommer teils mehrmals in der Woche.
In meinen Augen sind Kutschfahrten aber ein Gewerbe
und damit anmeldepflichtig.
Allerdings kam ich jetzt ins grübeln, da möglicherweise an der Gewinnerzielungsabsicht der Haken sein könnte.
Pferde sind teuer und kosten viel Geld....
Wo ist da die Grenze? Evtl. könnte man bei wenigen Kutschfahrten an ein Bagatellgewerbe denken, aber ich denke da ist bei vllt. 20 Fahrten im Jahr dann Ende.
Der Kutscher fährt sicher mehr.... also doch Gewerbe?
Eine Einstufung in die Urproduktion sehe ich hier gar nicht, da die Pferde ja zum Kutschenfahren verwendet werden und nicht zur Tierzucht.
Was ist aber wenn er die Pferde zur Tierzucht hält, und halt mit ihnen auch Kutsche fährt?
Hat jemand Erfahrungswerte....?
Wäre echt dankbar
Therme
__________________ "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont."
(Konrad Adenauer)
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25.02.2014 13:43 |
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Solon
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Landwirtschaft ist das eine und Kutschfahrten sind das andere, nämlich Gewerbe ohne wenn und aber. Was Pferde und deren Unterhalt etc kostet ist irrelevant. Die Gewinnerzielungsabsicht wird bei so etwas immer angenommen, ob es denn mal klappt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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16
25.02.2014 15:47 |
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Erik
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Ich teile auch eher die Meinung von Civil Servant. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der zeitliche Aufwand für die Fahrten ist und ob der Betreiber beim Amt für Landwirtschaft angemeldet ist.
__________________ der Erik
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1
26.02.2014 11:55 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
@ Frank: Da waren wir ja gleichzeitig am antworten, Du hast nur schneller gepostet.
Bei mehreren Fahrten in der Woche (wie beschrieben) wird hier doch ein Gewerbe gesehen. Wenn es direkt mit der Landwirtschaft zu tun hat, wie der "nebenbei-" Verkauf aus dem Hofladen, dann rechnen wir das Landwirtschftsbetrieb zu.Ansonsten sind das schon zwei Paar Schuhe, wie bei dem Arzt der Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der hat auch ein Gewerbe (evtl. als Nebenerwerb) anzumelden.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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16
26.02.2014 12:06 |
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Therme
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... wie der genaue Umfang .... |
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.... nun ist das kann ich nicht sagen.
Aber:
Es wird in Prospekten beworben das Kutschenfahren (ich behaupte das ist ein starkes Indiz für Gewerbsmäßigkeit).
Ob die Kurtschfahrten nun aus reiner Gewinnerzielungsabsicht gemacht werden oder damit die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden müsste ich ggf. erfragen.
Auf jeden Fall werden die Kutschfahrten auch für die Hausgäste der angegliederten Zimmerviermietung unentgeltlich angeboten.
Aber auch das ist in meinen Augen eher ein Inidz für Gewerbe da eine Nebenleistung der Zimmervermietung.
Therme
PS.:
... für die reichlichen Antworten (wenngleich ich nun auch nicht weiter als vorher bin, weil wir hier möglicherweise genau an der Grenze kratzen zur Gewerbsmäßigkeit)
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(Konrad Adenauer)
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31
26.02.2014 13:40 |
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claysch
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Hallo Therme,
ob "lediglich" die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden sollen, ist zu vernachlässigen. Hier ist eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gleichbedeutend mit einem positiven Ergebnis durch die Tätigkeit. Diese liegt auch schon vor, wenn lediglich ein Verlust geschmälert wird.
So wie beschrieben, würde ich hier immer von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, die auch nicht unter die Bagatellgrenze (ist die mittlerweile eigentlich definiert ?) fällt.
Gruß
claysch
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1
26.02.2014 14:16 |
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Therme
Mitglied
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Ich hab mal was gelesen von 200,-- pro Jahr
UMSATZ!!! wohlgemekt....
Therme
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16
26.02.2014 15:45 |
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claysch
Doppel-As
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Therme,
guck, ich habe noch immer einen Satz in Höhe von 400,oo € jährlich im Hinterkopf. Dieser Wert sollte sich aus dem Steuerrecht ableiten. Wo genau es definiert ist, ist mir aber auch nicht bekannt.
Gruß
claysch
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31
27.02.2014 07:23 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Ich denke, wenn hier über Gewerblichkeit diskutiert wird, dürfte das unstrittig sein. Ich halte es von daher für interessanter darüber zu diskutieren, ob eine grundsätzlich gewerbliche und auch anzeigepflichtige Tätigkeit auch dann noch anmeldepflichtig ist, wenn sie sich als unbedeutender Annex einer ansonsten nicht anzeigepflichtigen Tätigkeit entpuppt.
Was den konkreten Fall anbetrifft: Da hier auch Zimmervermietung betrieben wird, denke ich, dass ohnehin schon ein Gewerbe angemeldet sein müsste. Von daher plädiere ich für eine Ummeldung (Ergänzung um die Kutschfahrten).
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26.02.2014 16:22 |
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