Forum-Gewerberecht
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von der D...
@ Frank: Da waren wir ja gleichzeitig am antworten, Du hast nur schneller gepostet.
Bei mehreren Fahrten in der Woche (wie beschrieben) wird hier doch ein Gewerbe gesehen. Wenn es direkt mit der Landwirtschaft zu tun hat, wie der "nebenbei-" Verkauf aus dem Hofladen, dann rechnen wir das Landwirtschftsbetrieb zu.Ansonsten sind das schon zwei Paar Schuhe, wie bei dem Arzt der Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der hat auch ein Gewerbe (evtl. als Nebenerwerb) anzumelden.
Gepostet am 26.02.2014 um 12:06 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88506#post88506
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