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-- Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12110)


Geschrieben von Therme am 25.02.2014 um 13:43:

  Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe?

Hallo Forum,

habe mal wieder ein kleines Abgrenzungsproblem. verwirrt
Die Kommentare die ich dazu zur Verfügung habe lassen sich dazu nicht speziell aus.

Ein Landwirt unserer Gemeinde bietet hier auch Kutschfahrten an, im Winter bei ausreichend Schnee auch auf Kufen, im Sommer teils mehrmals in der Woche.

In meinen Augen sind Kutschfahrten aber ein Gewerbe und damit anmeldepflichtig.
Allerdings kam ich jetzt ins grübeln, da möglicherweise an der Gewinnerzielungsabsicht der Haken sein könnte. verwirrt Kopfkratz verwirrt
Pferde sind teuer und kosten viel Geld....
Wo ist da die Grenze? Evtl. könnte man bei wenigen Kutschfahrten an ein Bagatellgewerbe denken, aber ich denke da ist bei vllt. 20 Fahrten im Jahr dann Ende.
Der Kutscher fährt sicher mehr.... also doch Gewerbe?

Eine Einstufung in die Urproduktion sehe ich hier gar nicht, da die Pferde ja zum Kutschenfahren verwendet werden und nicht zur Tierzucht.

Was ist aber wenn er die Pferde zur Tierzucht hält, und halt mit ihnen auch Kutsche fährt?

Hat jemand Erfahrungswerte....?
Wäre echt dankbar Applaus anbeten Applaus Respekt

Therme



Geschrieben von Pedda am 25.02.2014 um 14:50:

 

Kutschfahrten sind nicht nur Gewerbe, der Betreiber benötigt sogar eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vom zuständigen VetAmt. Bitte dort mal schlau machen! So läuft es zumindest hier bei mir.



Geschrieben von Civil Servant am 25.02.2014 um 15:45:

 

Die Frage hier dürfte im Kern sein, ob die Kutschfahrten quasi als Annex zur Landwirtschaft gelten können und damit nicht anmeldepflichtig wären.

Wenn das ein echter Vollerwerbslandwirt ist, würde ich dazu tendieren das nicht als Gewerbe zu sehen.



Geschrieben von BE-DE am 25.02.2014 um 15:47:

 

Moin Moin von der D...

Landwirtschaft ist das eine und Kutschfahrten sind das andere, nämlich Gewerbe ohne wenn und aber. Was Pferde und deren Unterhalt etc kostet ist irrelevant. Die Gewinnerzielungsabsicht wird bei so etwas immer angenommen, ob es denn mal klappt, steht auf einem ganz anderen Blatt.



Geschrieben von Erik am 26.02.2014 um 11:55:

 

Moin

Ich teile auch eher die Meinung von Civil Servant. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der zeitliche Aufwand für die Fahrten ist und ob der Betreiber beim Amt für Landwirtschaft angemeldet ist.



Geschrieben von BE-DE am 26.02.2014 um 12:06:

 

Moin Moin von der D...

@ Frank: Da waren wir ja gleichzeitig am antworten, Du hast nur schneller gepostet.smile
Bei mehreren Fahrten in der Woche (wie beschrieben) wird hier doch ein Gewerbe gesehen. Wenn es direkt mit der Landwirtschaft zu tun hat, wie der "nebenbei-" Verkauf aus dem Hofladen, dann rechnen wir das Landwirtschftsbetrieb zu.Ansonsten sind das schon zwei Paar Schuhe, wie bei dem Arzt der Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der hat auch ein Gewerbe (evtl. als Nebenerwerb) anzumelden.



Geschrieben von Therme am 26.02.2014 um 13:40:

  ... wie der genaue Umfang ....

.... nun ist das kann ich nicht sagen.
Aber:
Es wird in Prospekten beworben das Kutschenfahren (ich behaupte das ist ein starkes Indiz für Gewerbsmäßigkeit).
Ob die Kurtschfahrten nun aus reiner Gewinnerzielungsabsicht gemacht werden oder damit die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden müsste ich ggf. erfragen.
Auf jeden Fall werden die Kutschfahrten auch für die Hausgäste der angegliederten Zimmerviermietung unentgeltlich angeboten.
Aber auch das ist in meinen Augen eher ein Inidz für Gewerbe da eine Nebenleistung der Zimmervermietung.

Therme

PS.: Danke ... für die reichlichen Antworten (wenngleich ich nun auch nicht weiter als vorher bin, weil wir hier möglicherweise genau an der Grenze kratzen zur Gewerbsmäßigkeit)



Geschrieben von claysch am 26.02.2014 um 14:16:

 

Hallo Therme,

ob "lediglich" die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden sollen, ist zu vernachlässigen. Hier ist eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gleichbedeutend mit einem positiven Ergebnis durch die Tätigkeit. Diese liegt auch schon vor, wenn lediglich ein Verlust geschmälert wird.
So wie beschrieben, würde ich hier immer von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, die auch nicht unter die Bagatellgrenze (ist die mittlerweile eigentlich definiert ?) fällt.

Gruß
claysch



Geschrieben von Therme am 26.02.2014 um 15:45:

  Bagatellgrenze...?

Ich hab mal was gelesen von 200,-- pro Jahr

UMSATZ!!! wohlgemekt....

Therme



Geschrieben von Civil Servant am 26.02.2014 um 16:22:

 

Ich denke, wenn hier über Gewerblichkeit diskutiert wird, dürfte das unstrittig sein. Ich halte es von daher für interessanter darüber zu diskutieren, ob eine grundsätzlich gewerbliche und auch anzeigepflichtige Tätigkeit auch dann noch anmeldepflichtig ist, wenn sie sich als unbedeutender Annex einer ansonsten nicht anzeigepflichtigen Tätigkeit entpuppt.

Was den konkreten Fall anbetrifft: Da hier auch Zimmervermietung betrieben wird, denke ich, dass ohnehin schon ein Gewerbe angemeldet sein müsste. Von daher plädiere ich für eine Ummeldung (Ergänzung um die Kutschfahrten).



Geschrieben von claysch am 27.02.2014 um 07:23:

  RE: Bagatellgrenze...?

Moin Therme,

guck, ich habe noch immer einen Satz in Höhe von 400,oo € jährlich im Hinterkopf. Dieser Wert sollte sich aus dem Steuerrecht ableiten. Wo genau es definiert ist, ist mir aber auch nicht bekannt.

Gruß
claysch


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