2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
Solon
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Meike
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Hallo eszet,
nun ja, beim Lesen der intergame Sonderausgabe mit rosewoods nettem Begleitschreiben hatte ich schon ein gruseliges Déjà-vu.
Daher passt das was Du geschrieben hast:
"Wie man hört wünscht die Branche, daß sich die Mitglieder der Branche in der Öffentlichkeit und in den Foren zurückhalten."
absolut ins Bild, denn wenn der "traditionelle Führer der Branche"
spricht,
dann muss das offensichtlich so sein.
---------------------------
Gibt es auch heutzutage noch erwachsene Menschen,
die sich auf eine "gemeinsame Sache" einschwören lassen
und dabei gar nicht erkennen, wer sie am Nasenring führt?
Für wen und was sie tatsächlich "in den Krieg" geführt werden?
VG
Meike
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62
16.03.2013 05:02 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
die Frist der Notifizierung
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa...3FA889A7922C36D
Notifizierungs Nummer :
2013/149/D
Empfangs Datum :
12-Mar-2013
Ende der Frist :
13-Jun-2013
Somit könnte es vor den Sommerferien im Bundesrat besprochen werden.
Frage: Kann man bei dieser Notifizierung keinen Widerspruch einlegen, so dass die Frist sich verlängern kann?
VG
Meike
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63
24.03.2013 07:02 |
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gmg
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Hallo Meike,
die Antwort auf Deine Frage wird sich aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. L 204/37 vom 21. Juli 1998, Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, Abl. L 217/18 vom 5. August 1998 ergeben.
Grüße
__________________ gmg
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64
24.03.2013 11:35 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von eszet
Bei den Diskussionen in der Vergangenheit sind immer wieder Details ans Licht gekommen, die man nicht öffentlich haben wollte.
Wenn der erste Stein fällt...
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Zitat aus einem "Interview" von Paul Gauselmann im hauseigenen Merkur Magazin Ausgabe 1/2013 Seite 7:
"Dass sich in der Gastronomie Betriebsformen etabliert haben, vor allen Dingen in Berlin, in denen das Spiel im Vordergrund steht, ist nicht im Sinn der Politik und auch nicht in unserem Sinn."
Soso, er meint also, dass in seinen Groß-Gastronomie-Betriebsformen in Mannheim und Öhringen mit vielen Mini-Pseudo-Kneipen ineinander verschachtelt mit jeweils 3 GS nicht das Spiel im Vordergrund steht? Und dass das im Sinn der Politik ist?
es grüßt sunrise
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65
24.03.2013 23:23 |
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gmg
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Zitat: |
Original von sunrise
"Dass sich in der Gastronomie Betriebsformen etabliert haben, vor allen Dingen in Berlin, in denen das Spiel im Vordergrund steht, ist nicht im Sinn der Politik und auch nicht in unserem Sinn."
Soso, er meint also, dass in seinen Groß-Gastronomie-Betriebsformen in Mannheim und Öhringen mit vielen Mini-Pseudo-Kneipen ineinander verschachtelt mit jeweils 3 GS nicht das Spiel im Vordergrund steht? Und dass das im Sinn der Politik ist?
es grüßt sunrise |
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Wahrscheinlich wollte er es mal ausprobieren....
Oder es ist seine Vision für die Zukunft - aus der Vergangenheit----
Damals, 1985, hatte er die Dinger ja auch entwickelt und hat sie bis zur "obersten Instanz" rechtlich überprüfen lassen-
Daraus sind dann - allerdings bei den Spielhallen - die Mehrfachkonzessionen entstanden.
Also: Spiel es noch mal, SAM...
Aber doch nicht im Gastrobereich!
Grüße
__________________ gmg
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66
25.03.2013 00:04 |
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dieter116
König
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Ist doch alles wie vor 30 Jahren.
Es gibt wieder die 3er- Kabinen.
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67
25.03.2013 04:59 |
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Meike
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Hallo sunrise,
wie ernsthaft derartige Stellungnahmen sind, kann man wie Du schon gezeigt hast immer daran erkennen, wie derjenige selbst handelt.
- Ich hoffe immer noch auf nette Bilder aus Mannheim und Öhringen, damit alle sehen wie der
"traditionelle Führer der Branche"
handelt und wo er die Branche hinführen möchte. -
Und wie gmg darlegte,
sollte man vor allem immer die Vergangenheit kennen, um zu wissen wie jemand spielt.
Ein schönes Beispiel eines "Spielzugs" gibt es aus 1986
"................und gemäß eines vorliegenden Gutachtens die Programme manipuliert. Die Manipulation erfolgt dahingehend..........so daß eine Selbstregulierung........
Das zweigleisige Ziel........... für alle Antragsteller zugelassen zu bekommen...."
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68
25.03.2013 05:41 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
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12-Mar-2013
Ende der Frist :
13-Jun-2013
Somit könnte es vor den Sommerferien im Bundesrat besprochen werden.
Frage: Kann man bei dieser Notifizierung keinen Widerspruch einlegen, so dass die Frist sich verlängern kann?
VG
Meike |
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Das Gesetz läuft somit jetzt in eine Sperr- oder Stillhaltefrist von 3 Monaten (= 13.06.2013) oder 6 Monaten (= 13. 09. 2013) hinein und kann nach Ablauf dieser Frist verabschiedet werden.
Grüße
__________________ gmg
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69
25.03.2013 13:12 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von Meike
- Ich hoffe immer noch auf nette Bilder aus Mannheim und Öhringen, damit alle sehen wie der
"traditionelle Führer der Branche"
handelt und wo er die Branche hinführen möchte - |
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Hallo Meike,
das ist nicht so einfach zu machen mit den Bildern.
Am Eingang steht ausdrücklich, dass Film- und Fotoaufnahmen nicht gestattet sind und strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn ich mir vorstelle im Innern dieses verschachtelten Mehrfachgastonomiekonstruktes zu fotographieren wüsste ich nicht wie das darzustellen wäre. Auf den Fotos sähe man dann immer drei Automaten nebeneinander, und das wars dann.
Nur ein Grundriss dieses "Gesamtkunstwerkes" könnte das Objekt aussagekräftig darstellen.
Es grüßt sunrise
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70
26.03.2013 01:16 |
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Meike
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Hallo Sunrise,
danke für die Erläuterung.
VG
Meike
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71
26.03.2013 04:21 |
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gmg
Foren Gott
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12940 17. Wahlperiode 22. 03. 2013
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 20. März 2013 gemäß § 44 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 – Drucksache 17/10365 –
Stellungnahme der Bundesregierung
Zitat on
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt mit dem Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung eine Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei Geldspielgeräten. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer Spielpause nach drei Stunden, die Begrenzung des so genannten Punktespiels und die Eindämmung der Mehrfachbespielung von Spielgeräten. Weiterhin soll die Zahl der in Gaststätten zulässigen Geldspielgeräte unter Beachtung des Jugendschutzes reduziert werden. Zusätzlich soll die Spielverordnung künftig um Regelungen zur Verbesserung des Manipulationsschutzes zur Verhinderung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung ergänzt werden. Nach Abschluss der Ressortabstimmungen wird der Entwurf bei der Europäischen Kommission notifiziert und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
Soweit der Auszug aus der BT-Drucksache.
Habe gehört, dass sich an der Reihenfolge etwas geändert hat, und auch noch einige bisher nicht genannte "Zuständigkeiten" eingeschaltet werden, bevor der Entwurf dann eventuell doch noch dem Bundesrat zugeleitet werden wird.
Oder es kommt erst die Bundestagswahl.....
Es bleibt also spannend, ob sich etwas in diesem Jahr tun wird.
Grüße
__________________ gmg
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72
28.04.2013 13:26 |
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gmg
Foren Gott
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In Deutschland ist ja alles gut geregelt.
Nehmen wir mal diese Vorschrift:
§ 22 Kabinettvorlagen
(1) Die Beschlüsse der Bundesregierung werden durch schriftliche Kabinettvorlagen vorbereitet. Sie enthalten unbeschadet des § 51 im Anschreiben:
1.
eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung des Beschlussvorschlages;
2.
einen Hinweis auf die Form der Beschlussfassung (§ 20 Geschäftsordnung der Bundesregierung), insbesondere darauf, ob eine mündliche Erörterung im Kabinett für erforderlich gehalten wird und ob die Herbeiführung des Beschlusses besonders eilbedürftig ist;
3.
die Mitteilung, welche Bundesministerien mit welchem Ergebnis beteiligt worden sind;
4.
das Ergebnis einer Verbandsbeteiligung, insbesondere die Darstellung wesentlicher Anregungen, denen nicht entsprochen werden soll;
5.
eine Mitteilung darüber, welche Landesregierungen beteiligt waren, das Ergebnis der Beteiligung und die voraussichtlich zu erwartenden Probleme, insbesondere bei einem durchzuführenden Bundesratsverfahren;
6.
die Stellungnahmen der Stellen, die nach § 21 Absatz 1 beteiligt worden sind;
7.
die voraussichtlichen Kosten und die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Ausführung des Beschlussvorschlages entsprechend § 44 Absatz 2, 3 und 5.
(2) Als Anlagen sind dem Anschreiben ein Beschlussvorschlag und der Sprechzettel für die Sprecherin oder den Sprecher der Bundesregierung beizufügen. Sind zusätzliche Unterlagen nötig, sollen sie als weitere Anlagen beigefügt werden.
(3) Bei Querschnittsaufgaben soll das Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien hergestellt werden. Bei Vorschlägen zur Besetzung von Gremien ist mitzuteilen, ob darauf hingewirkt wurde, eine gleichberechtigte Teil-habe von Frauen und Männern in Gremien zu schaffen oder zu erhalten.
(4) Bleibt ein persönlicher Einigungsversuch nach § 17 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ohne Erfolg, ist dies in der Kabinettvorlage mitzuteilen. Der wesentliche Streitstand ist zusammen mit den Lösungsvorschlägen Zusammenarbeit darzustellen. Hierzu übermittelt das Bundesministerium, das eine abweichende Lösung anstrebt, dem federführenden Bundesministerium einen Beitrag, der in die Kabinettvorlage aufzunehmen ist.
Interessant. Alles geregelt...
Grüße
__________________ gmg
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73
05.05.2013 16:45 |
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Meike
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Hallo gmg,
zu diesen Punkten
" 3.
die Mitteilung, welche Bundesministerien mit welchem Ergebnis beteiligt worden sind;
4.
das Ergebnis einer Verbandsbeteiligung, insbesondere die Darstellung wesentlicher Anregungen, denen nicht entsprochen werden soll;
5.
eine Mitteilung darüber, welche Landesregierungen beteiligt waren, das Ergebnis der Beteiligung und die voraussichtlich zu erwartenden Probleme, insbesondere bei einem durchzuführenden Bundesratsverfahren;"
hat das BMWI bei seinem Entwurf der SpielV sehr viel zu berichten.
VG
Meike
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74
07.05.2013 07:25 |
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gmg
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Nach diesem Treffen in der zurückliegenden Woche geht es in dieser Woche nun mit der Spielverordnung in das Bundeskabinett.
Dort war die Novelle der Spielverordnung "noch nie". Immerhin.
Ich habe gehört, dass Gegenstand der Kabinettsvorlage die Novelle der Spielverordnung in der der EC notifizierten Fassung ist.
Damit gehe ich davon aus, dass nun die Auffassungen der beteiligten Bundesministerien "aufeinander prallen" werden.
Was mir unklar ist:
Es gibt Einvernehmensbehörden und die anderen (= NIchteinvernehmensbehörden).
Wer wird sich nun mit wem über die Spielverordnung unterhalten??
Dazu mal ein bisschen "Allgemeinwissen":
Behandlung im Bundeskabinett
In vielen Fällen muss der Entwurf einer Verordnung dem Bundeskabinett unterbreitet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist stets erforderlich, wenn die Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und nicht nur durch ein Bundesministerium erlassen wird, wenn die Verordnung von allgemein-politischer Bedeutung ist, oder wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Bundesministerien bestehen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen allerdings die betreffenden Bundesminister einen persönlichen Einigungsversuch unternehmen; auch der Bundeskanzler kann sich zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit einschalten (§ 17 der Geschäftsordnung der Bundesregierung). Für die Vorlage an das Kabinett gelten strikte Vorschriften über die dort zu machenden Angaben; diese sind in den §§ 22, 23 und 51 GGO enthalten.
Wie man aus dem Allgemeinwissen ersehen kann, soll bei Meinungsverschiedenheiten vorher ein "persönliches Ministergespräch" stattfinden.
Zwischen welchen Ministern?
Sollvorschrift:
Wird es stattfinden oder nicht ?
Wie wird die Bundesregierung dann entscheiden ???
Es bleibt enorm spannend!!
Und wir sind momentan nur im Bereich des Bundes.
Die Länder werden sich ja erst später - im Bundesrat - äussern..
Frohe Pfingsten!
__________________ gmg
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75
19.05.2013 12:06 |
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Meike
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Hallo gmg,
sehe ich auch so, absolut spannend.
Seltsame Dinge habe ich bis jetzt von den "Verhandlungen" gehört.
Angeblich habe das BMWI behauptet,
dass es keine Ermächtigungsgrundlage geben würde für
die Speicherung von Daten mit geldwerten Surrogaten = Einzelspielerfassung.
Wenn dem so sein sollte, wäre das eine dolle Nummer,
denn mal abgesehen von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der AO - die Aufsteller brauchen diese Erfassung -
ist bereits von der Bundesregierung eine Zusicherung erfolgt, dass die Expertenmeinungen aufgegriffen werden - das war nämlich ein gewichtiger Grund, warum die Spielhallen aus dem Optimierungsgesetz zum GWG raus genommen wurden und der Bundesrat zugestimmt hatte -
und die Richtlinien der FATF sind dazu ohnehin eindeutig
http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/docu...mmendations.pdf
p.82
Countries must require casinos to ensure that they are able to link
customer due diligence information for a particular customer to the transactions that the customer conducts in the casino.
zur Erinnerung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711416.pdf
Darüber hinaus verwiesen die Koalitionsfraktionen
darauf, dass sowohl in den Medien als auch bei der
öffentlichen Anhörung des Ausschusses (siehe Abschnitt
III.) durch mehrere Sachverständige die Nichtaufnahme
von Spielhallen in das Geldwäschegesetz
kritisiert worden sei. Der Vorschlag der Aufnahme in
das GwG sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung
nicht weiterverfolgt worden, weil verfassungsrechtliche
Zweifel bestehen würden, ob eine ausreichende
Bundeskompetenz für diese spielhallenrechtlich konzipierte
Regelung vorhanden sei. Um das Geldwäscherisiko
weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung
stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung
geeinigt.
VG
Meike
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76
20.05.2013 06:17 |
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gmg
Foren Gott
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Hab mir mal den Terminkalender der Kanzlerin angesehen.
Mittwoch
"Am Morgen tagt das Bundeskabinett unter der Leitung der Kanzlerin."
Also ist sie dabei. [Sie wird ja erst nachmittags geehrt.]
Sie kann sich ja einschalten.
Cooler Gedanke:
Die Kanzlerin studiert die Novelle der Spielverordnung und sucht den Kompromiss..
Grüße
__________________ gmg
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77
20.05.2013 16:41 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711416.pdf
Darüber hinaus verwiesen die Koalitionsfraktionen darauf, dass sowohl in den Medien als auch bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses (siehe Abschnitt III.) durch mehrere Sachverständige die Nichtaufnahme von Spielhallen in das Geldwäschegesetz kritisiert worden sei. Der Vorschlag der Aufnahme in das GwG sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weiterverfolgt worden, weil verfassungsrechtliche Zweifel bestehen würden, ob eine ausreichende Bundeskompetenz für diese spielhallenrechtlich konzipierte Regelung vorhanden sei. Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt.
VG
Meike |
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Zu dieser Reduzierung des Geldwäscherisikos gehört aber die Aufzeichnung der Surrogate (oder wie auch immer man diesen nicht durch die SpielV geregelten Raum nennen mag). Erst bei entsprechend gesicherter Dokumentation der Surrogate kann dem Geldwäscheverdacht beweiserheblich nachgegangen werden.
Allerdings:
Ich bin wirklich kein Papagei.
Grüße
__________________ gmg
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78
20.05.2013 16:51 |
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Meike
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Absolut Richtig
nur wenn die Surrogate aufgezeichnet werden, ist das Geldwäscherisiko gemindert.
Das haben alle Experten der Geldwäscheprävention gebetsmühlenartig bei vielen Veranstaltungen mitgeteilt.
Da könnte man dann alle "Phänomene" und "Fehlentwicklungen", wie gerne zugelassene Funktionen vom BMWI genannt werden, wenn sie denn auch noch dem letzten endlich auffallen, nachgewiesen werden.
Und wenn den Expertenwünschen zur Kriminalprävention (hier geht es auch um Steuerverkürzungsmöglichkeiten) nun nicht von Seiten des Gesetzgebers entsprochen werden soll,
muss man sich fragen, warum hier der wissenden Gegenseite diese Möglichkeiten gelassen werden?
Ich wünschte, es würde mal jemand einen netten Film drehen, um öffentlich im Fernsehen zu zeigen, was heutzutage ohne Manipulation (ohne Veränderungen ) eines Automaten,
-am Besten mit den alten Zulassungen und den neuen Zulassungen bevor wieder jmd. etwas von neuen Phänomenen erzählt-,
möglich ist, wenn man weiß wie man die moderne Technik und im Automaten vorhandene "Phänomene" anwenden kann.
VG
Meike
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79
21.05.2013 05:10 |
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gmg
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Aus der Regierungspressekonferenz vom 17. Mai 2013:
.......Wir überspringen jetzt Pfingsten und machen mit dem Mittwochvormittag weiter, an dem zum üblichen Zeitpunkt, also um 9.30 Uhr, unter Leitung der Bundeskanzlerin das Bundeskabinett tagen wird.
Am Mittwochmittag wird sie dann zum Europäischen Rat nach Brüssel reisen.....
Als die beiden hervorstechenden Themen dieses Europäischen Rats nenne ich Ihnen die beiden Stichworte Steuern und Energie. Der Rat soll ein sehr klares Signal für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und für die Bekämpfung aggressiver Steuervermeidungspraktiken in Europa abgeben.
Soweit das Zitat aus der Regierungspressekonferenz.
Das hört sich ja gut an!
Dann ist sie ja doch schon entsprechend vorbereitet, wenn sie in Brüssel eintrifft.
Da hat sie ja morgens sicherlich erst mal im eigenen Haus "durchgekehrt"....
Grüße
__________________ gmg
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80
21.05.2013 17:58 |
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