unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ? 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ?

Hallo zusammen,

da sah ich mir gerade die hp des hav an und wenn jmd. schreibt

http://www.baberlin.de/220.html?&tx_ttnews[tt_news]=2057&tx_ttnews[backPid]=219&cHash=7662ff8a34

.......... Lamprecht betonte in seiner Rede die Vorbildfunktion, die die Spielstätte durch die Auszeichnung mit dem Golden Jack innehabe ...........


dann muss man natürlich sofort schauen, was als "vorbildlich" betrachtet wird

und dann das

http://www.spielinsel.com/content/betriebe/am_markt.asp.htm

das Angebot / Werbung von/für Cashpoint?


Frage: Unterstützt der Aufstellerverband nun das Bewerben (ob auch Wettabschlüsse in der Spielhalle möglich sind, kann man auf dem Bild ja nicht erkennen) von Sportwetten in Spielhallen?

Da Höxter in NRW ist, können wir jede Form der Genehmigung ausschließen.

VG
Meike
1 23.12.2013 06:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

mistral mistral ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 08.11.2013
Beiträge: 114
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 435.839
Nächster Level: 453.790

17.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ?

Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

da sah ich mir gerade die hp des hav an und wenn jmd. schreibt

http://www.baberlin.de/220.html?&tx_ttnews[tt_news]=2057&tx_ttnews[backPid]=219&cHash=7662ff8a34

.......... Lamprecht betonte in seiner Rede die Vorbildfunktion, die die Spielstätte durch die Auszeichnung mit dem Golden Jack innehabe ...........

(...)

VG
Meike

Du hast völlig Recht, Meike!

Lächerlich sowieso, Hallen mit einer Auszeichnung zu versehen, welche nicht mehr den rechtlichen Bedingungen entsprechen, sprich
Vielfachkonzessionen.
Hier kann ich mich langsam fremdschämen!
Oder haben die da nur 12 Geräte und keine Tippomaten?

__________________
Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von mistral: 23.12.2013 16:55.

2 23.12.2013 16:47 mistral ist offline E-Mail an mistral senden Beiträge von mistral suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ?

Liebe Meike,

kurz zu meiner Person, ich bin derjenige, der ausgezeichnet wurde und das sogar zum dritten Mal.
Jede Auszeichnung für eine andere Spielstätte und das bei insgesamt nur 4 einfach konzessionierten Spielstätten !!

So nun zu Ihrem Beitrag :

Es ist richtig, dass Sie auf den Aufnahmen der Spielstätte "Am Markt" Tipomaten auf den Fotos erkennen konnten.
Die Erklärung hierzu ist ganz einfach !
Am 1.12.2012 mit in Kraft treten des Landesspielhallengesetzes NRW habe ich diese Spielhalle geschlossen, da sie ohne die Sportwetten nicht mehr profitabel zu betreiben war und in 5 Jahren sowieso geschlossen werden müsste, da sie den nötigen Abstand zu Jugendeinrichtungen nicht eingehalten hätte.

Mein Fehler war allerdings, dass ich meinen Internetauftritt nicht gepflegt habe und somit noch die alten Betriebe auf der Seite waren. Dafür entschuldige ich mich !

Jetzt sind die nicht mehr zu mir gehörenden Spielstätten, oder geschlossenen Spielstätten von der Seite genommen. nach den Feiertagen werde ich auch die Fotos der neu umgebauten Betriebe aktualisieren.

Sie sehen, die AWI zeichnet mit Sicherheit keine Betriebe aus, die sich nicht an Gesetz und Ordnung halten und die nicht den hohen Ansprüchen der Bewertungskommission gerecht werden. Diese Auszeichnung bekommt man nur, wenn von 100 zu vergebenen Punkten auch 100 erreicht und dann von allen in dem Monat bewerteten Spielstätten die Beste in Deutschland ist !

In der Hoffnung nun zur deutlichen Aufklärung beigetragen zu haben wünsche ich Ihnen und all' Ihren Kollegen eine schöne, ruhige und besinnliche Weihnacht und einen gesunden Rutsch in's neue Jahr.

Liebe Grüße
KDL
3 25.12.2013 19:42 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Lieber KDL,

herzlich willkommen im Forum und danke für die Aufklärung.

Sehr bedauerlich finde ich es jedoch,
dass hier nun dargestellt wird als wären Tipomaten in Spielhallen erst seit dem 01.12.2012 in NRW nicht zulässig in Spielhallen und
der Spielhallenbetreiber könne unter legalen Gesichtspunkten
Zitat:
"habe ich diese Spielhalle geschlossen, da sie ohne die Sportwetten nicht mehr profitabel zu betreiben war"

keine Spielhalle betreiben.

Sie hatten doch NIEMALS in NRW eine Genehmigung zum Betreiben der Tipomaten / zur Vermittlung von Sportwetten , oder?





Hallo zusammen,

die Tipomaten sind aktuell eine schlimmere Seuche als die Fungames je waren. Die Parallelen von Vertriebs- , Marketing- und Argumentationsstrukturen sind nicht zu übersehen!

Auch aktuell kann man ganz klar mit dem Finger auf diejenigen zeigen, die mit Herstellung, Marketing, Vertrieb und Lobbyarbeit uns die Probleme geschaffen haben.

Heutzutage fällt es aber eher auf, man kann nicht mehr in seinen kleinen Gesprächsrunden die Dinge ausklüngeln, die Aufsteller sind auch besser vernetzt und Foren wie diese tragen dazu bei, dass diese "Spielchen" offen gelegt werden.


Also bevor wieder die üblichen Forenschreiber auf irgendwelche Menschen mit Migrationshintergrund zeigen, was diese angeblich schuld seien und welches Bollwerk an Legalität man doch darstellen würde, lasst es.

Immer wieder habe ich nun auch von Spielhallenbetreibern erfahren wie und von wem bei diesen "geworben" wurde, dass doch auch sie nun illegal Sportwetten in Ihren Betrieben vermitteln sollen, angebliche "Lücken" nutzen sollten, weil es doch alle tun, weil man nur so "profitabel" arbeiten könnte, weil das der "Zeitgeist" sei, der Markt ohnehin liberalisiert wird usw.

Auch die Einladungsschreiben an Spielhallenbetreiber von "ausländischen" Sportwettveranstaltern zur IMA 2014 habe ich zum Lesen erhalten.


Wer in diesem Bereich
"von 100 zu vergebenen Punkten auch 100 erreicht"
ist leicht für jeden ohne rosarote Brille ersichtlich!


VG
Meike
4 26.12.2013 06:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.238
Nächster Level: 555.345

50.107 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die Spielinsel war schon früh dabei mit den Tippomaten.So wurden diese ( zumindest in einer Spielhalle im Siegerland) in einer Ecke gestellt und der ILLEGALE Versuch gestartet diese zu betreiben.
Als ich das Ordnungsamt informiert habe, wurde dieser Automat am nächsten Tag entfernt.
Das ist schon fast 1 1/2 Jahre her, ob es weitere Konsequenzen gab weiß ich nicht.

Nachtrag: Auch in der Spielinsel konnte man auch weiterhin mit EC-Cash Geld abheben, das ganze noch bis vor einem Jahr.Da diese Spielhalle ja weit in der Provinz liegt und auch das Ordnungsamt dort nur was nach Aufforderung macht,werde ich noch dieses Jahr einen Rundgang machen und mal schauen ob nach BAFIN alles in rechten Bahnen läuft.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Beobachter: 26.12.2013 10:37.

5 26.12.2013 10:31 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Liebe Meike,

der Tippomat in meiner Spielstätte war zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !
Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !

Sicherlich war bis zu dem eindeutigen Gesetz dies eine Grauzone. Diese Grauzone ist nun mit dem Landesspielhallengesetz in NRW eindeutig geklärt und alle seriösen Kollegen haben dieses Gesetz umgesetzt !

Diejenigen die immer noch in einer Spielstätte die technische Möglichkeit gewähren um Sportwetten zu platzieren sind doch ordnungsrechtlich relativ einfach zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen, oder ?

Meike, meine Branche ist sehr bemüht ein System zu installieren, damit die Spreu vom Weizen getrennt wird und die seriösen Anbieter geschützt werden.
Da ich, wie Sie in dem Artikel gelesen haben, selbst im Vorstand eines Branchenverbandes bin, weiß ich wovon ich spreche und kann Ihnen versichern, dass sehr viel Arbeit, ehrenamtlicher Einsatz geleistet wird, um diese Missstände endlich in den Griff zu bekommen.

Wir wollen die Zukunft dieser Unterhaltungsbranche sichern.
Es muss aber auch im Interesse aller Beteiligten, auch hier im Forum sein, diese Branche gesetzeskonform zu erhalten, da sonst die Menschen, die gerne mal spielen möchten, auf nicht zu kontrollierende Internetseiten gehen, auf denen weder das Alter noch die Höhe der Einsätze kontrolliert werden! Dazu kommt, dass eine solche Entwicklung über eine Milliarde € weniger an Einnahmen für die Kommunen in Deutschland bedeuten würde !

Die Ordnungsbehörden und die Automatenkaufleute sollten an einem Strang ziehen und wesentlich mehr zusammenarbeiten, als das bisher der Fall ist. Meine Vorstandskollegen und ich stehen für absolute Transparenz.

Ihnen noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.

Viele liebe Grüße
KDL
6 26.12.2013 13:39 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Lieber KDL,

Sie haben eine Genegehmigung der BAFIn zum Erbringen von "Service im Zahlungsverkehr" = Finanzdienstleistungen?

Das ist erstaunlich. Damit sind Sie der erste Spielhallenbetreiber, den ich nun "kenne" mit einer derartigen Genehmigung.

Ich finde Sie aber gar nicht in der Datenbank der BAFIN.



Wie Ihnen sicherlich bekannt,
ist es rechtlich vollkommen egal, ob Sie einen "Automaten" für die Zahlungsvorgänge "zwischenschalten", denn:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffen...218594bodyText6
"...........................
Ausreichend ist, dass der Dienstleister am Zahlungsfluss allein auf der Seite des Zahlers oder des Zahlungsempfängers beteiligt ist.

§ 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG erfasst jeden Zahlungsvorgang, bei dem zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer keine kontenmäßige Beziehung begründet wird. ........

Unerheblich für die Einstufung als Finanztransfergeschäft ist, ob der Dienstleister das Geschäft durch einen tatsächlichen Geldfluss (die Überbringung von Bargeld oder die Weiterleitung von Buchgeld mit Hilfe eines eigenen Sammelkontos bei einem Kreditinstitut über die Gironetze) oder durch Verrechnung ausführt. Entscheidend ist das wirtschaftliche Ergebnis des Finanztransfers.

Unter das Finanztransfergeschäft können Dienste fallen, bei denen der Dienstleister für Einzelhändler oder Internetshops die anfallenden Lastschriften oder Zahlungen im ELV-Verfahren über eigene Sammelkonten bei Kreditinstituten einzieht und die eingezogenen Gelder an die Händler übermittelt, ebenfalls so genannte Treuhandservices................"


Sie haben geschrieben:
"Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !"


Das ist rechtlich für mich nun nicht nachvollziehbar.

Bitte geben Sie das Az. mit Entscheidungsdatum an, damit ich das nachlesen kann.


Ihr Wunsch:
"Die Ordnungsbehörden und die Automatenkaufleute sollten an einem Strang ziehen und wesentlich mehr zusammenarbeiten, als das bisher der Fall ist."

hört sich nett an, aber passt nicht, denn die Ordnungsbehörden sind Kontrollorgane.

Nach m.E. ist es wichtig, dass ein respektvoller Umgang erfolgt, bei dem sich alle an die "Spielregeln" halten.


Eine Spielregel ist es z.B. sich vorher eine Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen oder das Bereitstellen von Einrichtungen für Glücksspiele bei den zuständigen Behörden einzuholen und nicht auf eine ominöse Grauzone zu vertrauen und dann abzuwarten, ob es einer Behörde auffällt und ob und wie dann ein Verwaltungsgericht entscheidet.


So hat man leicht "die Spreu vom Weizen getrennt ",

denn es gibt Gewerbetreibende, die sich an Spielregeln halten und andere, die glauben sie aussitzen zu können.

Ein "seriöser" Sportwettveranstalter ist nach m.E. der, der zuerst eine Genehmigung bei der für das Land zuständigen Behörde erhalten hat, bevor er einen Wettvertrag mit einem Spieler des Landes schließt.

Was glauben Sie denn, wer seriös ist?

Auch Ihnen einen schönen zweiten Weihnachtsfeiertag.

VG
Meike
7 26.12.2013 16:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
angela angela ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 21.09.2007
Beiträge: 130
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 788.197
Nächster Level: 824.290

36.093 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Mittlerweile stehen doch in jedem Edeka - Rewe usw ec Geldautomaten - ich verstehe das Problem nicht - wenn einer noch weiterzocken will muss er halt 20m laufen zum cash ziehen Kopfkratz
8 26.12.2013 17:08 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Herr "Beobachter",

nicht jede Spielstätte die "Spielinsel" heißt gehört mir.
Im Sauerland war ich noch nie aktiv, deswegen prallen Ihre unberechtigten Anschuldigungen an mir ab.
Bevor Sie so etwas veröffentlichen, sollten Sie schauen, dass Sie den Richtigen verdächtigen !
Einfach nur draufhauen hat keinen Stil - sorry !

Trotz allem Ihnen ein schönes Weihnachtsfest

KDL
9 26.12.2013 18:20 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.238
Nächster Level: 555.345

50.107 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nana, lesen Sie bitte richtig. Ich habe etwas vom Siegerland geschrieben.Und die Spielhalle ist in Freudenberg und ich habe dazu ein großes Archiv mehr folgt dann später.

Aber jetzt wollen wir erst einmal friedlich den letzten Weihnachtstag feiern.

Ich kann auch dem zuständigen Ordnungsamt um eine Stellungsnahme bitten,den Kontakt sollten Sie ja auch haben.

Grüße
10 26.12.2013 20:15 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Trotz Weihnachten, mir gehört die Spielstätte weder im Sauerland noch im Siegerland nicht und ich übernehme keine Verantwortung für Kollegen, die sich nicht an Gesetze halten.
Aber es ist sicherlich recht einfach in diesem, Ihrem Fall im Siegerland ordnungsrechtlich aktiv zu werden und das sollten Sie dann auch tun.

Und zu dem Beitrag von Meike:

Für die Aufstellung von Internetterminals brauchte ich auch vor dem 1.12.2012 keine Genehmigung der BaFin, wozu auch. Aber das ist bereits Schnee von gestern und deshalb ist es müßig sich darüber während der Festtage zu streiten.
Tatsache ist, und da gehe ich zum Ausgang meiner Stellungnahme, dass Herr Lamprecht und die AWI KEINE Spielstätte ausgezeichnet haben, die noch Sportwettmöglichkeiten anbietet und dass die Filiale die Sie auf meiner Homepage gesehen haben seit über einem Jahr geschlossen ist und aufgrund der Abstandsregelungen nie wieder eröffnet wird.
Alle weiteren Diskussionen bringen uns für 2014 nicht weiter.
Ein respektvoller Umgang mit den Ordnungsbehörden ist für mich eine Selbstverständlichkeit und muss nicht extra erwähnt werden.

Zu dem Thema des unkontrollierten Spielens im Internet haben Sie sich leider nicht geäußert. Dazu würde mich mal Ihre Meinung interessieren und Ihre Gedanken wie man mit diesem Thema in der Zukunft umgehen soll.
Durch die starken gesetzlichen Restriktionen gegen die Spielstätten weiß ich, dass es die ersten Unternehmen gibt, die sich mit Ihren zukünftigen Investitionen stark im Online Markt fokussieren. Die Hauptargumente, die ich dazu höre sind: keine VgSt, keine eingeschränkten Öffnungszeiten, keine Auflagen, keine räumliche Begrenzung, kein Rauchverbot und no Limits und bei der richtigen Konstruktion so gut wie keine Steuern !
Kann das im Sinne aller hier diskutierenden sein ?? Ich denke und hoffe nicht !!

In dem Sinne allen einen schöne Restweihnacht und einen gesunden und erfolgreichen Rutsch ins neue Jahr.

Einen lieben Gruß
KDL
11 26.12.2013 21:25 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.729
Nächster Level: 3.025.107

155.378 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







PG wettert öffentlich gegen Online-Spiele obwohl er auf diesem Gebiet massiv vertreten ist.
PG wettert öffentlich gegen Spielcafes obwohl er eben solche betreibt.

und er ist Verbandsvorsitzender und vertritt angeblich die Interessen der Aufsteller.


Zitat KDL:
meine Branche ist sehr bemüht ein System zu installieren, damit die Spreu vom Weizen getrennt wird und die seriösen Anbieter geschützt werden.

Dann schicke mal PG eine rote Karte, um die Spreu vom Weizen zu trennen.


sunrise
12 26.12.2013 23:33 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo angela,

das hat nichts mit EC-Cash in diesem Thema zu tun,

sondern mit dem Betreiben von illegalen Sportwettvermittlungsstellen in Spielhallen.

Es darf nicht jeder "Bank spielen" - um es einfach zu formulieren-, d.h. gewerbsmäßig (mit Provisionsvereinbarung) Kundengelder ( Spielergeld an Cashpoint für Wettvertrag) einnehmen (über einen Automaten, in bar etc.), um diese dann über seine eigenen Konten oder Drittfirmen oder in Bar etc. ins Ausland (Malta) zu transferieren.


KDL hatte hier im Forum sein Geschäftsmodell als "profitabel" beschrieben:

".....zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !...."



Er hatte so getan, als wäre dies von Seiten des VG und OVG als rechtlich OK bewertet worden, denn er hatte geschrieben:

"...
Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !...."



Meine Frage nach diesen angeblichen Urteilen / Beschlüssen u.a. hatte er bis jetzt nicht beantwortet!!




Lieber KDL,

somit sind Sie also nicht in der Lage mir die AZ. mit Entscheidungsdaten der Gerichte zu benennen, die Ihr Geschäftsmodell wie von Ihnen angegebene "vollumfänglich bestätigt" hätten?


Sie schreiben nun:

"Für die Aufstellung von Internetterminals brauchte ich auch vor dem 1.12.2012 keine Genehmigung der BaFin, wozu auch."

Die BAFIN erteilt die Genehmigungen für Zahlungsdienste!
Es geht hier doch nicht um "Aufstellung von Internetterminals", sondern um die von Ihnen gewerbsmäßig erbrachten "Service im Zahlungsverkehr".

Und nur weil ein Gewerbebetrieb seit 1,5 Jahren geschlossen ist, ist es doch nicht "Schnee von gestern", wie kommen Sie denn auf die Idee?

Das kommt doch immer auf die jeweiligen Fristen an bei "Geschäftsmodellen".
Das Finanzamt z.B. besteuert auch 10 Jahre nach rechtskräftigen Steuerbescheid des Jahres nach, wenn notwendig. Da kann der Betrieb auch schon 8 Jahre zu sein.


Wenn ich Sie nun richtig verstanden habe:
Somit hatten Sie also keine Genehmigung des MIK NRW oder des Ordnungsamts Höxter beantragt bevor Sie mit Ihrem "Service im Zahlungsverkehr" und der Bereitstellung von Einrichtungen für die Vermittlung von Sportwetten in NRW begonnen hatten für einen Sportwettveranstalter, der noch nie in NRW eine Genehmigung erhalten hatte?


Leider hatten Sie auch meine Frage, wer denn nach Ihrer Einschätzung "seriös" ist, nicht beantwortet.

Betrachten Sie Ihr Verhalten als "seriös"? In einem als Spielhalle konzessionierten Gewerbebetrieb ohne vorherige Einholung von Genehmigungen oder sei es nur einer "Stellungnahme" einer zuständigen Behörde mit einem neuen Geschäftsmodell starten "Service im Zahlungsverkehr unter gleichzeitiger Bereitstellung von Einrichtungen für die Sportwettvermittlung"?

Stellen Sie sich so das "an einem Strang ziehen und wesentlich mehr zusammenarbeiten" zwischen Gewerbetreibenden und Ordnungsbehörden vor ?




Sie stellten sich hier im Forum als Mitglied eines Vorstands eines Automatenaufstellerverbandes vor.



Sie wollten nun transparent sein und das die "Spreu vom Weizen getrennt wird".


Und nach nun ein paar simplen Fragen schreiben Sie
"..
Alle weiteren Diskussionen bringen uns für 2014 nicht weiter!.."




Damit haben Sie doch hier im Forum sehr schön gezeigt warum Kontrollen von Ordnungsbehörden / Polizei / Steufa ( je nach "Aufgabenstellung") in Spielstätten und das genaue hinterfragen von Sachverhalten so wichtig sind.


Ihnen als Spielhallenbetreiber ( Mitglied des Vorstands) wurden ein paar Satzbausteine an die Hand gegeben, deren Richtigkeit Sie aufgrund Ihres Antwortverhaltens offensichtlich nicht geprüft hatten oder gar im Vorfeld mit den zuständigen Behörden besprochen hatten.

Wie damals bei den Fungames, den angeblich unproblematischen Token, Kundenkarten etc. haben Sie offensichtlich nur darauf vertraut was Ihnen innerhalb des Verbandes erzählt wurde.

Für das Jahr 2014 wünsche ich Ihnen daher ganz viel kritisches Hinterfragen von Mitgliedern Ihres Verbandes.

VG
Meike
13 27.12.2013 07:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Liebe Meike,

leider ist mein Büro über die Feiertage geschlossen, so dass ich Ihnen aus diesem einfachen Grund die Aktenzeichen noch nicht geben konnte.

Was ist passiert, dass Sie so verbittert gegen meine Branche sind, dass Sie jede Aussage sofort in Frage stellen und alles nur als ganz schlimm und äußerst negativ sehen ??

Auf dieser doch sehr negativen Basis macht es wenig Sinn schriftlich zu korrespondieren.

Gerne biete ich Ihnen an, sich mit mir zu einem persönlichen Gespräch zu treffen.

In diesem Sinne nochmals einen guten und gesunden Rutsch in's neue Jahr.

Viele liebe Grüße
KDL
14 27.12.2013 10:31 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Lieber KDL,

Sie haben hier in einem öffentlichen Forum eine gewerbliche Tätigkeit wie folgt eingeräumt:

Zitat:
".....zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !...."


Konkrete Fragen zu Ihren beantragten Genehmigungen haben Sie nicht beantwortet.


Die Aktenzeichen der Urteile von VG und OVG, welche Ihnen angeblich testiert hätten, dass sie gegen "keine Gesetze" verstoßen hätten, können Sie nach eigenen Angaben nun wegen ihres geschlossenen Büros nicht angeben.


Fragen zu den angeblich "seriösen" Unternehmen haben Sie ebenfalls nicht beantwortet.


Wie im Internet nachlesbar, hatten Sie öffentlich angegeben

http://www.nw-news.de/owl/kreis_hoexter/...pielhallen.html

".....Durch das Verbot der Sportwetten hätte ich die Spielhalle keine weiteren fünf Jahre betreiben können, da es ein Drittel des Umsatzes ausmachte", erklärt der Unternehmer..."


Aktuell werben Sie auf Ihrer Homepage noch bei drei Betrieben "mit Internet" und zumindest hier
http://www.spielinsel.com/content/betriebe/uslar.asp.htm

ist noch ein nettes Foto eines Gastes beim Beobachten eines Fußballspiels eingestellt.


Sie haben hier angegeben:

"Da ich, wie Sie in dem Artikel gelesen haben, selbst im Vorstand eines Branchenverbandes bin, weiß ich wovon ich spreche und kann Ihnen versichern, dass sehr viel Arbeit, ehrenamtlicher Einsatz geleistet wird, um diese Missstände endlich in den Griff zu bekommen.....................Meine Vorstandskollegen und ich stehen für absolute Transparenz."


Wir leisten hier quasi im Forum auch viel ehrenamtliche Tätigkeit, um Missstände in den Griff zu bekommen und wir stehen hier im Forum für Transparenz, welche sich in einer öffentlichen, für jeden nachlesbaren Diskussion widerspiegelt.


VG
Meike
15 27.12.2013 10:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KDL KDL ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.670
Nächster Level: 22.851

181 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

ich wusste noch gar nicht, dass es jetzt auch schon in Spielstätten verboten ist, seinen Gästen als kostenlose Service Sportveranstaltungen zu zeigen. Keine Sorge die GEMA Gebühren dafür werden bezahlt !
Übrigens ich lege auch Tageszeitungen und Sportzeitungen aus, die die Gäste bei einer kostenlosen Tasse Kaffee in einer Kommunikationsecke lesen können - ich hoffe, dass findet nicht auch noch Kritik bei Ihnen !

Internetterminals mit einer Sperrsoftware für Sportseiten sind in NRW erlaubt !

Sie haben mir auch noch nicht beantwortet, warum Sie so unendlich verbittert auf meine Branche sind, trotzdem zweifele ich nicht an ihrer Seriösität !

Und nur um es deutlich zu machen, ich habe nichts gegen eine sachliche und ohne Verbitterheit geführte vorurteilsfreie Diskussion, nur dies hier geht entschieden zu weit. Transparenz hat nichts mit der verzweifelten Suche nach Fehlern zu tun.

Glauben Sie allen Ernstes, dass ich öffentlich bekunden würde eine Spielstätte zu schließen, weil die Möglichkeiten der Sportwetten nun klar und deutlich in Spielstätten verboten sind, wenn ich nicht dazu eine Rechtssicherheit hätte ?
Wenn Sie es nicht abwarten können, können Sie ja auch mal beim VG oder OVG nach dem Urteil recherschieren.

Und zu einer Transparenz in diesem Forum würde es auch gehören, positive Dinge zu veröffentlichen - aber das übersehen Sie geflissentlich !

Oder wird z. B. der Einlass von Jugendlichen erst ab 21 Jahren in meinen Betrieben von Ihnen als uninteressant und nicht erwähnenswert angesehen ??

Schade, dass Sie nur das Negative suchen und sehen wollen.

Lieben Gruß
KDL

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von KDL: 27.12.2013 11:30.

16 27.12.2013 11:29 KDL ist offline E-Mail an KDL senden Beiträge von KDL suchen
KARO KARO ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.913.542
Nächster Level: 2.111.327

197.785 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo KDL ,

ich weiss ja nicht wie lange Sie hier im Forum schon mitlesen .
Ein gutgemeinter Rat . sparen Sie sich die Zeit und schonen Sie Ihre Nerven , jede Diskussion bringt rein garnichts .

Meike , sie schreibt eben gerade folgendes :

Wir leisten hier quasi im Forum auch viel ehrenamtliche Tätigkeit .
Ich frage mich nun , wer hat dieses Ehrenamt vergeben und für wen wird diese ehrenamtliche Tätigkeit geleistet , sehr interessant .

Gruß

KARO
17 27.12.2013 11:39 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
mistral mistral ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 08.11.2013
Beiträge: 114
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 435.839
Nächster Level: 453.790

17.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Leider dumm gelaufen für KDL.

Denn es geht hier nicht mehr um die Grauzone der Tipomaten, sondern
um die damit verbundenen Zahlungsdienste, welche eine Genehmigung der Bafin benötigen.
Noch nicht gemerkt, dass es hier seit einiger Zeit auf einer anderen Schiene läuft?


Leute, Textblöcke nutzen nur dann, wenn sie auf dem letzten Stand sind.
Sorry.

__________________
Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
18 27.12.2013 13:12 mistral ist offline E-Mail an mistral senden Beiträge von mistral suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.507
Nächster Level: 41.283.177

2.730.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Lieber KDL,

es gibt nach meiner Kenntnis bundesweit KEINEN Beschluß oder Urteil in dem ein VG oder OVG

dieses Geschäftsmodell

Zitat:
Zitat:
".....zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !...."

nach ZAG als rechtlich nicht zu beanstanden beurteilt hat.


Wie Sie zu dieser Ansicht kommen:

"...Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !...."


ist für mich nicht nachvollziehbar.



Wie Ihnen bekannt, gibt es eine Strafvorschrift nach ZAG

http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__31.html


Ebenso gibt es Strafvorschriften nach StGB für das Bereitstellen von Einrichtungen für unerlaubtes Glücksspiel


http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html


Die aktuellste Rechtsprechung dazu von einem Strafgericht, dem Oberlandesgericht München, hatte ich hier im Forum bereits eingestellt

Tipomat in Gaststätte, 6 Monate auf Bewährung


Ob Sie sich vorher rechtlich hatten beraten lassen, bevor Sie in der Zeitung veröffentlichen ließen
".....Durch das Verbot der Sportwetten hätte ich die Spielhalle keine weiteren fünf Jahre betreiben können, da es ein Drittel des Umsatzes ausmachte", erklärt der Unternehmer..."


ist mir persönlich vollkommen egal. Fakt ist nun mal, dass Sie angaben 1/3 des Umsatzes der Spielhalle aus der Vermittlung von Sportwetten in einer Stadt in NRW erzielt zu haben und hier im Forum auch noch veröffentlicht hatten, wie das Geschäftsmodell genau gelaufen ist.


Und wie Sie als Mitglied "im Vorstand eines Branchenverbandes" zu beurteilen sind, ob positiv oder negativ sollen die Damen und Herren der Branche beurteilen.



Mistral hat es absolut richtig erkannt! Ich glaube, dass Sie nicht so richtig verstanden haben, was Sie hier öffentlich gemacht haben.


VG
Meike
19 27.12.2013 13:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
mistral mistral ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 08.11.2013
Beiträge: 114
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 435.839
Nächster Level: 453.790

17.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike




Mistral hat es absolut richtig erkannt! Ich glaube, dass Sie nicht so richtig verstanden haben, was Sie hier öffentlich gemacht haben.


VG
Meike


Schaue Du Dir mal lieber meine vorgehenden Beiträge an und versuche nicht, immer auf das Große und Ganze zu gehen.

btw
Ich habe eben einen Nachruf aus der CDU gelesen.
Du bist ein Terrier!

__________________
Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von mistral: 27.12.2013 17:04.

20 27.12.2013 17:00 mistral ist offline E-Mail an mistral senden Beiträge von mistral suchen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Gestern, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.709
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.623
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.442.310
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.439
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 792.765
Antworten: 27

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 297.238 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.326.207


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 231 | Gesamt: 0.301s | PHP: 99.67% | SQL: 0.33%