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» Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ? «

Hallo angela,

das hat nichts mit EC-Cash in diesem Thema zu tun,

sondern mit dem Betreiben von illegalen Sportwettvermittlungsstellen in Spielhallen.

Es darf nicht jeder "Bank spielen" - um es einfach zu formulieren-, d.h. gewerbsmäßig (mit Provisionsvereinbarung) Kundengelder ( Spielergeld an Cashpoint für Wettvertrag) einnehmen (über einen Automaten, in bar etc.), um diese dann über seine eigenen Konten oder Drittfirmen oder in Bar etc. ins Ausland (Malta) zu transferieren.


KDL hatte hier im Forum sein Geschäftsmodell als "profitabel" beschrieben:

".....zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !...."



Er hatte so getan, als wäre dies von Seiten des VG und OVG als rechtlich OK bewertet worden, denn er hatte geschrieben:

"...
Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !...."



Meine Frage nach diesen angeblichen Urteilen / Beschlüssen u.a. hatte er bis jetzt nicht beantwortet!!




Lieber KDL,

somit sind Sie also nicht in der Lage mir die AZ. mit Entscheidungsdaten der Gerichte zu benennen, die Ihr Geschäftsmodell wie von Ihnen angegebene "vollumfänglich bestätigt" hätten?


Sie schreiben nun:

"Für die Aufstellung von Internetterminals brauchte ich auch vor dem 1.12.2012 keine Genehmigung der BaFin, wozu auch."

Die BAFIN erteilt die Genehmigungen für Zahlungsdienste!
Es geht hier doch nicht um "Aufstellung von Internetterminals", sondern um die von Ihnen gewerbsmäßig erbrachten "Service im Zahlungsverkehr".

Und nur weil ein Gewerbebetrieb seit 1,5 Jahren geschlossen ist, ist es doch nicht "Schnee von gestern", wie kommen Sie denn auf die Idee?

Das kommt doch immer auf die jeweiligen Fristen an bei "Geschäftsmodellen".
Das Finanzamt z.B. besteuert auch 10 Jahre nach rechtskräftigen Steuerbescheid des Jahres nach, wenn notwendig. Da kann der Betrieb auch schon 8 Jahre zu sein.


Wenn ich Sie nun richtig verstanden habe:
Somit hatten Sie also keine Genehmigung des MIK NRW oder des Ordnungsamts Höxter beantragt bevor Sie mit Ihrem "Service im Zahlungsverkehr" und der Bereitstellung von Einrichtungen für die Vermittlung von Sportwetten in NRW begonnen hatten für einen Sportwettveranstalter, der noch nie in NRW eine Genehmigung erhalten hatte?


Leider hatten Sie auch meine Frage, wer denn nach Ihrer Einschätzung "seriös" ist, nicht beantwortet.

Betrachten Sie Ihr Verhalten als "seriös"? In einem als Spielhalle konzessionierten Gewerbebetrieb ohne vorherige Einholung von Genehmigungen oder sei es nur einer "Stellungnahme" einer zuständigen Behörde mit einem neuen Geschäftsmodell starten "Service im Zahlungsverkehr unter gleichzeitiger Bereitstellung von Einrichtungen für die Sportwettvermittlung"?

Stellen Sie sich so das "an einem Strang ziehen und wesentlich mehr zusammenarbeiten" zwischen Gewerbetreibenden und Ordnungsbehörden vor ?




Sie stellten sich hier im Forum als Mitglied eines Vorstands eines Automatenaufstellerverbandes vor.



Sie wollten nun transparent sein und das die "Spreu vom Weizen getrennt wird".


Und nach nun ein paar simplen Fragen schreiben Sie
"..
Alle weiteren Diskussionen bringen uns für 2014 nicht weiter!.."




Damit haben Sie doch hier im Forum sehr schön gezeigt warum Kontrollen von Ordnungsbehörden / Polizei / Steufa ( je nach "Aufgabenstellung") in Spielstätten und das genaue hinterfragen von Sachverhalten so wichtig sind.


Ihnen als Spielhallenbetreiber ( Mitglied des Vorstands) wurden ein paar Satzbausteine an die Hand gegeben, deren Richtigkeit Sie aufgrund Ihres Antwortverhaltens offensichtlich nicht geprüft hatten oder gar im Vorfeld mit den zuständigen Behörden besprochen hatten.

Wie damals bei den Fungames, den angeblich unproblematischen Token, Kundenkarten etc. haben Sie offensichtlich nur darauf vertraut was Ihnen innerhalb des Verbandes erzählt wurde.

Für das Jahr 2014 wünsche ich Ihnen daher ganz viel kritisches Hinterfragen von Mitgliedern Ihres Verbandes.

VG
Meike



Gepostet am 27.12.2013 um 07:26 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87247#post87247


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