Aufstellerverband "unterstützt" Tipomatenaufstellung in Spielhallen ? |
Meike
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Hallo mistral,
sowohl in Straf-, als auch Ordnungswidrigkeitenverfahren sollte IMMER
das oberste Gebot sein, dass dem Täter "die Früchte seiner Tat" wieder abgenommen werden.
Diese "Früchte" = Taterlangtes / Beute / Einnahmen durch verbotene "Geschäfte" / ersparte Aufwendungen etc.
sollten GRUNDSÄTZLICH abgeschöpft werden.
Und abgeschöpft wird natürlich nach Bruttoprinzip! Dies ist in zahlreichen Fallkonstellationen auch vom BHG bestätigt worden.
Daher ist es seit Jahren mein Reden, dass wir natürlich auch den Bereich des illegalen Glücksspiels,
egal ob im online-Bereich, terrestrisch oder durch angeblich "harmlose Serviceleistungen" austrocknen könnten,
wenn alle vorhandenen Möglichkeiten genutzt würden.
Das ist nach m.E. die richtige Wirtschaftförderung,
demjenigen, der sich nicht an Spielregeln gehalten hat, das damit verdiente Geld abschöpfen und somit dem Unternehmer,
der sich an Spielregeln hält, die Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens zu sichern.
Ein strikt umgesetztes Strafrecht im Bereich des Glücksspiels ist zudem die beste Suchtprävention,
denn es werden die unlauteren Unternehmer vom "Spielfeld" genommen.
Aber wie schon oft geschrieben, dafür benötigt man Menschen, mit entsprechendem fachlichen Hintergrund,
die im Rahmen von landes- oder bundeseinheitlichen Gesamtkonzepten konzertiert mit Rückendeckung tätig werden können.
VG
Meike
P.S.: Und alle, die den aktuellen Koalitionsvertrag als "Sieg der Branche" werten, weil die Suchtprävention nicht verankert ist, sollten sich Seite 145 erster Absatz noch mal ganz in Ruhe durchlesen.
https://www.cdu.de/sites/default/files/m...ionsvertrag.pdf
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10.01.2014 05:57 |
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Solon
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gmg
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Du meinst diese nachfolgende Passage??
Zitat on
Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen. Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne. Das Recht der Vermögensabschöpfung werden wir vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten erleichtern und eine nachträgliche Vermögensabschöpfung ermöglichen. Wir regeln, dass bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss.
Interessante Vereinbarung....
Grüße
__________________ gmg
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42
10.01.2014 07:19 |
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Solon
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tfis
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo tfis,
ganz allgemein kann man diese Frage nicht beantworten, da es in den Bundesländern unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen gibt
und es auch auf die Art der Information ankommt.
Beispiel NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...&sg=0#det276997
Hier regelt der § 20 AG GlüStV NRW die Zuständigkeit.
Wenn es also um die Untersagung von unerlaubten Glücksspielen ( hier: Angebot der Sportwettvermittlung ohne Erlaubnis) geht, ist hier das Ordnungsamt zuständig.
Hier ist auch im §16 Abs. 6 nachlesbar, dass "in einer Spielhalle der Abschluss von Lotterien und Wetten" grundsätzlich unzulässig ist.
Uns sollte allen aber klar sein, dass viele Kommunen dem Glücksspielstaatsvertrag nicht recht vertrauen und ob es dann bei jeder Anzeige von Tipomaten zu Untersagungen kommt, ist fraglich.
Letztlich ist aber die Ordnungsbehörde hier der erste Ansprechpartner.
Liegen Dir jedoch Informationen zum sogenannten "Service im Zahlungsverkehr" vor, zu "Geldkartensystemen", zur "Geldleihe" und ähnliches was es im Bereich der unerlaubten Sportwetten so gibt, dann bewegt man sich in einem ganz anderen "Spielfeld", nämlich dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
- anbei ein kleiner Überblick mit Erläuterung für was man so Genehmigungen benötigt und für was nicht -
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffen...111222_zag.html
und da ist die Untersagungsbehörde die BAFIN und die Strafverfolgungsbehörde die Polizei.
VG
Meike |
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Danke für die Info.
Zusammengefasst:
Man kann (als Bürger) nichts unternehmen und der Staat hat kein Interesse daran, dass diese Dinger verschwinden.
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44
11.01.2014 16:50 |
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Meike
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Hallo tfis,
so schwarz sehe ich das nicht.
Ich antworte Die hier als Kommunalpolitiker und den Erfahrungen der letzten neun Jahren:
Die Bürgerinnen und Bürger haben sehr viele Möglichkeiten. Sie müssen diese nur nutzen.
Wenn man sich beschwert, muss es fundiert, laut und intensiv sein.
Mir versuchten anfänglich auch Menschen einzureden, dass man angeblich mit Diplomatie, leisen Tönen und dem Suchen nach "Verbündeten" in der Sache etwas erreichen könnte.
Alles quatsch,
wenn die, die durch Veränderungen einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil erfahren würden, an gaaaanz anderen "Stellschrauben" drehen können.
Es hilft nur den Menschen laut mit Außenwirkung entgegen zu treten.
Beispiel:
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Int...660a684e20bec99
Die Empfehlung des Fachbeirats vom 18.01.2012: Ausstattung der Ermittlungsbehörden im Bereich der Verfolgung illegalen Glücksspiels
Diese ist absolut fundiert, aber es hat sich auch nach ZWEI Jahren nichts geändert!
Und warum, weil zu leise und die Bevölkerung nicht die Bedrohung erkennt und die Öffentlichkeit nicht sieht, welche Gefahren für die Innere Sicherheit tagtäglich vorhanden sind.
Hier sind nun also die Bürgerinnen und Bürger gefordert, die laut mit Beschwerden, mit Anzeigen die Politik auf die Problematiken hinzuweisen haben.
Wie schon oft öffentlich gesagt: Mit organisierter Kriminalität kann man nicht verhandeln, die muss man bekämpfen!
VG
Meike
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45
12.01.2014 10:48 |
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gmg
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Bei lauten Tönen muß man aber auch über ein dickes Fell verfügen, wie unlängst auch ein Politiker feststellen musste:
Zitat on
.....was nun die Gauselmann-Anwälte beanstanden. „Wir weisen Sie daraufhin, dass nicht nur die Behauptung, sondern auch die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik sowie Meinungen aufgrund unwahrer Anknüpfungstatsachen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und von unserem Mandanten nicht geduldet werden muss“, heißt es in dem Schreiben. Als Frist für die Löschung der Inhalte wurde Breyer der 13. August genannt......
Fundstelle von Gauselmann verklagt Pirat
Grüße
__________________ gmg
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46
12.01.2014 13:21 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
wenn man auf bestimmten "Spielfeldern" zu Hause ist, sollte man kein ausgeprägtes Harmoniebedürfnis haben.
Und man sollte bei Beiträgen, wie von KDL
das Unwichtige, Zitat:
" Was ist passiert, dass Sie so verbittert gegen meine Branche sind, dass Sie jede Aussage sofort in Frage stellen und alles nur als ganz schlimm und äußerst negativ sehen ??"
......
"Sie haben mir auch noch nicht beantwortet, warum Sie so unendlich verbittert auf meine Branche sind, trotzdem zweifele ich nicht an ihrer Seriösität !
"
vom Wichtigen, Zitat:
"Am 1.12.2012 mit in Kraft treten des Landesspielhallengesetzes NRW habe ich diese Spielhalle geschlossen, da sie ohne die Sportwetten nicht mehr profitabel zu betreiben war ......Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !"
trennen
und dann kann man vollkommen sachlich darauf reagieren ohne irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" zu verletzten.
Und natürlich kann es immer mal wieder passieren, dass es so komische Schreiben gibt.
Ich persönlich kenne da auch ganz dolle Schreiben und vielleicht veröffentliche ich mal ein ganz bestimmtes davon, weil es von der Person, die es geschrieben hatte, bis hin zum Inhalt so herausragend war, dass es mich tatsächlich 17 Seiten Stellungnahme gekostet hatte.
VG
Meike
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 13.01.2014 05:43.
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47
13.01.2014 05:42 |
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gmg
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Das neue Cashpoint Terminal wird erklärt |
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Das neue Cashpoint-Terminal sowie einige Informationen zur Member-Card kann man sich - erläutert vom Hersteller - hier - es gibt ein kleines Filmchen -
ansehen.
Grüße
__________________ gmg
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48
17.01.2014 19:40 |
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Meike
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Hallo gmg,
nun die Kundenkarten mit Geldkartenfunktion waren der "Renner" auf der IMA.
Ich persönlich hatte keinen Anbieter gefunden, der dies als genehmigungspflichtiges Problem erachtet hatte,
sondern wie selbstverständlich erläuterte wie der Spieler oder vermeindliche Spieler Gelder auf diese Karte aufbuchen kann und Dritte / vermeindliche Spieler, dann wie diese Gelder sich auszahlen lassen können, die auf der Karte gespeichert sind.
VG
Meike
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49
20.01.2014 05:35 |
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tfis
Tripel-As
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Das Ordnungsamt teilte mir mit, dass der Kreis dafür zuständig sei.
Was genau soll ich denen jetzt sagen, weswegen Sportwettterminals nicht erlaubt sind ?
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50
20.01.2014 17:02 |
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Rooobert
Routinier
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In IMAs Heimatstadt DD musste ich, auf dem Weg vom Hotel zur Bolkerstrasse feststellen dass dort noch einige/viele "Wettbüros" offen haben
Meike - das ist doch dein "Revier" ?
Warum sind die noch offen ?
Stimmt was nicht ?
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51
20.01.2014 18:14 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tfis,
in einem so speziellen Rechtsgebiet sind "Stillepostspiele" ganz schlecht.
Ich helfe dem Kollegen gerne weiter.
Hallo Robert,
es geht nicht ums "Revier", sondern es ist eine Führungsentscheidung wer welche "Projekte" leitet.
Das Projekt, das ich leite, ist sehr erfolgreich. Die Zusammenarbeit mit der Stadt ist herausragend gut, so dass auf kleinste Problemstellungen zeitnah und effektiv reagiert wird.
Aber bevor Du fragst. Ich konnte schon vielen Kollegen i.S. Sportwetten & ZAG erfolgreich weiter helfen.
VG
Meike
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52
20.01.2014 19:01 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Robert,
ich dachte eigentlich, dass meine Erläuterung deutlich genug war,
noch deutlicher ist für den öffentlichen Bereich von meiner Seite aus nicht möglich.
VG
Meike
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21.01.2014 04:47 |
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tfis
Tripel-As
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55
29.01.2014 19:25 |
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