Forum-Gewerberecht

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Liebe Meike,

der Tippomat in meiner Spielstätte war zuerst einmal ein Internetterminal, mit dem der Gast auf eine Seite eines genehmigten Sportwettanbieters gehen konnte, um dann in Malta seine Wette zu machen.
Dabei war der Veranstalter dieser Wette z.B. die Fa. Cashpoint in Malta. Wir hatten mit Cashpoint einen Vertrag, dass wir nur das Equipment und den Service im Zahlungsverkehr vor Ort übernehmen und dafür eine Provision bekommen - wir waren niemals ein Veranstalter von Sportwetten. Selbst die Auszahlung ist maschinell über Geräte geschehen und dies ist nicht vom Personal erfolgt. Somit war dieses System vollkommen autark !
Das VG und das OVG haben diese Art geprüft und vollumfänglich bestätigt, so dass ich gegen keine Gesetze verstoßen habe !

Sicherlich war bis zu dem eindeutigen Gesetz dies eine Grauzone. Diese Grauzone ist nun mit dem Landesspielhallengesetz in NRW eindeutig geklärt und alle seriösen Kollegen haben dieses Gesetz umgesetzt !

Diejenigen die immer noch in einer Spielstätte die technische Möglichkeit gewähren um Sportwetten zu platzieren sind doch ordnungsrechtlich relativ einfach zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen, oder ?

Meike, meine Branche ist sehr bemüht ein System zu installieren, damit die Spreu vom Weizen getrennt wird und die seriösen Anbieter geschützt werden.
Da ich, wie Sie in dem Artikel gelesen haben, selbst im Vorstand eines Branchenverbandes bin, weiß ich wovon ich spreche und kann Ihnen versichern, dass sehr viel Arbeit, ehrenamtlicher Einsatz geleistet wird, um diese Missstände endlich in den Griff zu bekommen.

Wir wollen die Zukunft dieser Unterhaltungsbranche sichern.
Es muss aber auch im Interesse aller Beteiligten, auch hier im Forum sein, diese Branche gesetzeskonform zu erhalten, da sonst die Menschen, die gerne mal spielen möchten, auf nicht zu kontrollierende Internetseiten gehen, auf denen weder das Alter noch die Höhe der Einsätze kontrolliert werden! Dazu kommt, dass eine solche Entwicklung über eine Milliarde € weniger an Einnahmen für die Kommunen in Deutschland bedeuten würde !

Die Ordnungsbehörden und die Automatenkaufleute sollten an einem Strang ziehen und wesentlich mehr zusammenarbeiten, als das bisher der Fall ist. Meine Vorstandskollegen und ich stehen für absolute Transparenz.

Ihnen noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.

Viele liebe Grüße
KDL



Gepostet am 26.12.2013 um 13:39 von:
Benutzer: KDL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87239#post87239


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