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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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Die Rednerliste zur 912. Sitzung des Bundesrates

Die Rednerliste zur 912. Sitzung des Bundesrates wird wohl erst heute nachmittag veröffentlicht....

Grüße

__________________
gmg
161 04.07.2013 08:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Die Grüne Liste zur 912. Sitzung des Bundesrates

Tja, die sog. "Grüne Liste" zur 912. Sitzung des Bundesrates wurde nunmehr hier veröffentlicht.

Es gibt da wohl ein Problem mit der Novellierung der Spielverordnung...

Nur zur Klarstellung:
Bei der Grünen Liste handelt es sich um die Zusammenstellung der TOP, in der die beteiligten "Parteien" Zustimmung signalisiert haben.[Man könnte vllt. auch OK-Liste sagen.]
Das bedeutet für die Novellierung der Spielverordnung lediglich, dass aktuell keine Einigkeit zwischen den Parteien (Bund und Ländern) besteht und man die Ergebnisse der Beratungen des morgigen Tages (-13.00 Uhr) abwarten muß.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 04.07.2013 12:32.

162 04.07.2013 12:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Rednerliste für den 05. 07. 2013

Kommen wir abschließend noch zu der nunmehr veröffentlichten Rednerliste für die morgige Sitzung des Bundesrates.

Frau Ministerpräsidentin und Herr Finanzminister NRW sind als Redner in der Liste aufgeführt.

Grüße

__________________
gmg
163 04.07.2013 12:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Stern tV vom 03. 07. 2013

Vor der Abstimmung sollte man sich diesen TV-Beitrag noch ansehen:

Stern TV Sendung vom 03. 07. 2013: SPIELSUCHT Der Alptraum vom Glück

Grüße

__________________
gmg
164 04.07.2013 13:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Was sagt der Blog der Branche zur Novelle der SpielV

Was sagt nun der BLOG der Branche zur Novelle der SpielV?

Er schließt sich der Meldung des SPIEGEL an:

Spiegel meldet vorab: Novelle der Spielverordnung wird scheitern

Fundstelle der Meldung

Das ist natürlich alles "Kaffeesatzleserei".
Es bleibt also bis zum 05. 07. 2013 mehr als spannend...


Grüße

__________________
gmg
165 04.07.2013 14:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Der Tag der 6. Novelle der Spielverordnung

Nunmehr ist der Tag der 6. Novelle der Spielverordnung im Bundesrat angebrochen.

Noch gibt es keine Veröffentlichungen.
Die 6. Novelle wird als TOP 55 aufgerufen und besprochen.

Was wird heute - bis 13.00 Uhr - passieren??

Wird das BMWI die Wünsche der Länder - in welchem Umfang - akzeptieren??

Warten wir es ab!
Das Heft des Handelns liegt letztendlich beim BMWi.


Was wird obsiegen?

Noch einmal zur Erinnerung: Es geht um die Spielverordnung.
Diese ist dafür geschaffen worden, das Spiel in geordnete Bahnen zu lenken.
Dabei soll der Spieler geschützt werden vor den Folgen des übermäßigen und unverantwortlichen Spiels.

Der Schutz des Spielers steht also im Vordergrund!
Nicht der Schutz der Aufsteller / Betreiber / Geräteproduzenten!!
Das sollte das BMWi beachten.

Warten wir das Ergebnis der Besprechungen / Abstimmungen ab!

Man sieht sich.

__________________
gmg
166 05.07.2013 00:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Der Tag der 6. Novelle der Spielverordnung

Hallo,

Zitat:
Original von gmg

Was wird obsiegen?

Noch einmal zur Erinnerung: Es geht um die Spielverordnung.
Diese ist dafür geschaffen worden, das Spiel in geordnete Bahnen zu lenken.
Dabei soll der Spieler geschützt werden vor den Folgen des übermäßigen und unverantwortlichen Spiels.

Der Schutz des Spielers steht also im Vordergrund!
Nicht der Schutz der Aufsteller / Betreiber / Geräteproduzenten!!
Das sollte das BMWi beachten.

Warten wir das Ergebnis der Besprechungen / Abstimmungen ab!

Man sieht sich.


Genau so isses,

aber ich würde hier Spielerschutz gleichsetzen mit den Schutz der privaten Aufstellern/Betreibern
von Automaten... Das Oligopol der Hersteller und der Tochterunternehmen muss transparent werden! Das geht nur wenn die Hersteller von Automaten keine eigenen Spielhöllen, oder durch irgendwelche Beteiligungen über Umwegen solche betreiben!

Die Spielveordnung muss die Fakten von Auszahlquoten/Spielerverlusten etc. explizit öffentlich fordern! Ohne jede Möglichkeit, das diese für alle wichtige Daten von der PTB zurückgehalten werden! AQ's oder Stundenverluste sind keine Betrebsgeheimnisse. Das sind eigenschaften eines Gerätes, die in der Betriebsanleitung stehen müssen.

Was bringt es dem Spielerschutz, wenn die "normalen" Aufsteller mit Geräten ausgestattet werden, die mit 5 EUR Stundenverlust für den Spieler laufen... um das Klientel auf den geschmack zu bringen, sprich süchtig zu machen, wenn eine Straße weiter die ach so sauberen Tochterfilialen von den Herstellern mit 30 EUR Stundenverlust laufen...

Transparenz ist die einzige Möglichkeit, die die Suchtprävenzion und auch gleichzeitig die
"Verbraucherrechte" der Herstellerunabhängigen Aufsteller schützt!

Wären wir in einem anderem Land würde man hier von staatlich unterstützten mafiösen Strukturen sprechen....

Na ja, ich geh mal schnarchen,

Gute nacht



167 05.07.2013 04:51 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo zusammen,

einige von uns wissen,

welche dollen Dinge man mit den von der PTB zugelassenen Glücksspielautomaten veranstalten kann.



Zu bestimmten Formen der "Wertschöpfung" gibt es umfangreiche Fachgutachten,

von Menschen die mit einem "Rundstempel" und mit Namen unterschrieben haben

und von Sachverständigen, dessen Empfehlungen namentlich nachlesbar sind

und nicht von irgend einem Anonymus, dessen Pamphlet (eine Bewertung aus "fachlicher Sicht" in amtsanmaßender Weise, zu kriminalpräventiven Fragen der Steuerverkürzung und Geldwäsche)

über ein Bundesministerium in die Länder verschickt wurde.



Heute wird sich entscheiden wer sich für Rechtssicherheit einsetzt und den größtmöglichen Schutz vor Kriminalität, d.h. die Empfehlung NR. 27 unterstützt

oder

wer unterstützt, dass bestimmte Möglichkeiten ohne jede Chance des Nachweises weiterhin genutzt werden könnten.



VG
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 05.07.2013 05:41.

168 05.07.2013 05:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Der Tag der 6. Novelle der Spielverordnung

Zitat:
Der Schutz des Spielers steht also im Vordergrund!
Nicht der Schutz der Aufsteller / Betreiber / Geräteproduzenten!!
Das sollte das BMWi beachten.


Der Schutz des Spielers ist ein wichtiger Aspekt.
Es gilt aber mit Verstand und Sachverstand, nicht mit blindem Aktionismus, die Interessen mehrerer Gruppen zu wahren.
Es muß doch möglich sein, Lösungen zu finden, mit der alle leben können.
169 05.07.2013 07:12 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
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Da die europäische Rechtsprechung genau das

Zitat:
die Interessen mehrerer Gruppen zu wahren.



nicht ermöglicht, ist Deutschland perse gezwungen zugunsten des Erhaltes des staatlichen Glücksspielmonopols, das gewerbliche Glücksspiel soweit als möglich einzudämmen.

Die industrielle Ausnutzung der schwammigen Rechtslage durch die Branchenriesen im gewerblichen Glücksspiel vor 2011 mit ihrem Hang zu größenwahnsinnig anmutenden Mehrfachkonzessionen auf der grünen Wiese alle 30 KM entlang der BABs hat ein Übriges dazu beigetragen.

Niemand hatte vor, die paar harmlosen Gastroaufsteller mit max. 2 Geräten in einer normalen Gaststätte zu gängeln. Aber...

.. die an bodenlose Frechheit anmutenden Kreativ-Versuche (widerum der Branchenriesen) aus jedem Drecksloch mit drei Automaten eine Gaststätte schaffen zu wollen, hat auch beim gutmütigsten Befürworter einer allen Interessen dienden konsensualen Lösung zu einem Umdenken geführt.
170 05.07.2013 07:30 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
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Zitat:
.. die an bodenlose Frechheit anmutenden Kreativ-Versuche (widerum der Branchenriesen) aus jedem Drecksloch mit drei Automaten eine Gaststätte schaffen zu wollen, hat auch beim gutmütigsten Befürworter einer allen Interessen dienden konsensualen Lösung zu einem Umdenken geführt.


Also bei uns sind das nicht die Branchenriesen, sondern viele kleine "Unternehmer", die auf 10qm 3 Automaten stellen und am Tag 3 Tassen Kaffee verkaufen.
Aber warum wird denn so ein Mist genehmmigt??? Heißt es nicht in etwa: "Automaten dürfen nur dort aufgestellt werden, wo der der Hauptumsatz mit der Verabreichung von Speisen und Getränken erzielt wird"? Oder so ähnlich. Umsätze lassen sich doch prüfen, zumal solche Geschäfte ja vom Erscheinungsbild eindeutig zu identifizieren sind
Solche Läden müssen kontrolliert und geschlossen werden. Punkt.
171 05.07.2013 07:51 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
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Zitat:
Aber warum wird denn so ein Mist genehmmigt???


Weil oftmals die zuständigen Behörden (Städte und gemeinden) mit einer solchen Aufgabe überfordert sind?

Weil man einen Einbruch bei den Steuereinnahmen befürchtet (gilt jetzt eher für die Multimehrfachkonzessionen)?

Weil der Vollzug solcher Gesetze generell den falschen Behörden aufgehuckt wurde?

Weil es Absicht ist?
172 05.07.2013 10:10 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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2 Stück GSG in der Gastronomie, sagt der Bundesrat, lt. Eilmeldung des Automatenmarktes.....

Es gibt einen - noch nicht veröffentlichten - Beschluß des BR zur SpielV: 437/13 (B).

Grüße

__________________
gmg
173 05.07.2013 15:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Beschlusstenor:
Zustimmung / Änderungen...


Echt spannend.... Formulier

Grüße

__________________
gmg
174 05.07.2013 16:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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das ist hier ja besser als der liveticker zur papstwahl ....

Respekt
175 05.07.2013 16:50 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
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......

wie ich hörte, - somit ungesichert -

haben wir "verloren" , denn Nr. 27 soll gestrichen worden sein

und somit werden demnächst die Aufsteller Probleme bekommen

wegen

http://www.forum-gewerberecht.de/thread%...adid-10938.html


Ich persönlich weiß nicht wie ihr das schaffen wollt.



VG
Meike
176 05.07.2013 17:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Jau!

Links die Salzstangen
Rechts der Apfelsaft.
In der Hitze des Tages....
Und im 5 Minuten Takt schlagen die PM des BR ein.

Die "RICHTIE" wal allerdings bis jezt noch nicht dabei...
Da könnte man ja ungeduldig werden..

Ich hole mir mal nen Kaffee.

Grüße

__________________
gmg
177 05.07.2013 17:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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PM ist da.
Beschluß noch nicht.

PM:
Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel
Die Länder haben heute einer Verordnung der Bundesregierung, die den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spielrecht weiter verbessern soll, nur mit Auflagen zugestimmt.

Sie wollen den Schutzcharakter der Vorschrift weiter ausbauen und haben dazu unter anderem die möglichen Maximalverluste an Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde begrenzt. Zudem verbieten sie die sogenannte Automatiktaste, die bisher bewirkte, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen können. Der Bundesrat legt auch fest, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Gaststätten maximal zwei Spielautomaten aufgestellt bleiben dürfen. Die in diesem Zusammenhang bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen hat der Bundesrat gestrichen.

Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.



Grüße

__________________
gmg
178 05.07.2013 17:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
PM ist da.
Beschluß noch nicht.

PM:
Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel
Die Länder haben heute einer Verordnung der Bundesregierung, die den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spielrecht weiter verbessern soll, nur mit Auflagen zugestimmt.

Sie wollen den Schutzcharakter der Vorschrift weiter ausbauen und haben dazu unter anderem die möglichen Maximalverluste an Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde begrenzt. Zudem verbieten sie die sogenannte Automatiktaste, die bisher bewirkte, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen können. Der Bundesrat legt auch fest, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Gaststätten maximal zwei Spielautomaten aufgestellt bleiben dürfen. Die in diesem Zusammenhang bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen hat der Bundesrat gestrichen.

Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.



Grüße




und gleich die lösung hinterher

60 euro std.verlust - ich lach mich schief

automatiktaste = streichholz oder plättchen in die startaste gesteckt und munter geht es weiter mit dem automatikspiel


2 gsg. in kneipen nach 5 jahren da bleibt also alles beim alten (vorläufig )



warten wir noch den genauen wortlaut ab !
179 05.07.2013 17:34 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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"warten wir noch den genauen wortlaut ab !"



Also dann bis Montag!

Grüße

__________________
gmg
180 05.07.2013 18:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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