spielhallen in sachsen-anhalt dicht |
bandick
Kaiser
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19.05.2011 08:56 |
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Solon
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eszet
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Die Überschrift
- spielbanken in sachsen-anhalt dicht -
wäre passender
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2
19.05.2011 09:21 |
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Solon
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KARO
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Wohl noch nie verschrieben , unfehlbar !
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3
19.05.2011 10:00 |
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bandick
Kaiser
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Zitat: |
Original von eszet
Die Überschrift
- spielbanken in sachsen-anhalt dicht -
wäre passender |
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hallo eszet,
du hast natürlich vollkommen recht - der titel ist natürlich falsch. flüchtigkeitsfehler, sorry.
kann die admin das eventuell beheben?
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4
19.05.2011 10:53 |
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tapier
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Bin ich gar nicht böse drum.
Spielbanken gehören in die Hand der Länder und nicht unter Kontrolle irgendwelcher habseidenen ausländischer Gesellschaften.
Und das die Läden Pleite gingen war doch schon vor 2 Jahren klar, in einem Land wo der Großteil der
Bevölkerung mehr schlecht als recht verdient, woher soll dann das Geld kommen um solch einen Laden zu betreiben ?
Leute die es sich leisten können solche Casinos zu besuchen kommen bestimmt nicht nach Sachsen-Anhalt sondern fliegen eher da hin wo die richtigen sind:
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5
24.05.2011 17:58 |
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bandick
Kaiser
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es wird jetzt aber nicht dazu kommen, dass die spielbanken unter staatlicher kontrolle weitergeführt werden. man sucht ja bereits nach neuen investoren, sprich: die privatisierungsidee bleibt bestehen, bloß der neue investor wird ein anderer sein.
und ob es tatsächlich so viel besser ist, ein casino in die hände seines bundeslandes zu geben, da bin ich mir auch nicht sicher. ich verstehe den ansatz und die idee dahinter und beides ist sicherlich nicht verkehrt gedacht, sieht in der realität am ende aber dann doch wieder ganz anders aus.
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6
25.05.2011 09:00 |
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petergaukler
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RE: spielhallen in sachsen-anhalt dicht |
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siehe auch baden württemberg .
Zocken auch in der Krise
Kasinos auf Talfahrt, Spielhallen boomen
Stuttgart - Die Baden-Württemberger zocken auch in der Krise: Während die Kasinos in Stuttgart, Baden-Baden und Konstanz auf Talfahrt sind, hat sich die Zahl der Spielhallen in vielen Städten im Südwesten in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Zahlen der Ordnungsämter beweisen jedoch: Die Betreiber halten sich nicht immer an alle gesetzlichen Vorschriften. Die Beschwerden nehmen genauso zu wie die Zahl der Anfragen bei der Suchtberatung für Spieler.
Das Bruttospielergebnis der drei Spielbanken lag im ersten Quartal mit knapp 17,4 Millionen Euro um 21 Prozent unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Mit 159.000 Besuchern wurden rund fünf Prozent weniger Gäste gezählt. "Jetzt wird die Luft natürlich dünn", sagte der Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG, Otto Wulferding, in Iffezheim.
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7
29.05.2011 09:01 |
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bandick
Kaiser
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mich würden ja mal die angesprochenen "zahlen der ordnungsämter" interessieren. von welchen zahlen ist da die rede? hat jemand eine ahnung?
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8
30.05.2011 09:11 |
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96er
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9
18.07.2011 14:50 |
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bandick
Kaiser
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versteht das jemand? der jetzige besitzer hat die casinos doch erst vor ein paar wochen übernommen? und jetzt meldet der insolvenz an? hat der die finanzlage vorher nicht überprüft? oder was hat der vor?
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10
19.07.2011 10:35 |
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räubertochter
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Das Innenministerium hat die Zulassung des Spielcasinos in Sachsen-Anhalt widerrufen. Eine Neuausschreibung wird wohl zeitnah folgen.
Für die Spielbanken in Sachsen-Anhalt ist am Freitag das endgültige Aus gekommen. Das Innenministerium hat gegenüber der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH die Zulassung zum Betrieb widerrufen. Damit gibt es keine Hoffnung mehr für die Mitarbeiter der Einrichtungen in Halle (Saale), Magdeburg und Wernigerode. „Die Voraussetzungen, die das Spielbankengesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Betrieb einer Spielbank vorgibt, liegen definitiv nicht mehr vor“, erklärte Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach. „Die Spielbanken GmbH ist nach unserer Einschätzung jetzt nicht und nicht in absehbarer Zeit zu einem wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Spielbankenbetrieb in der Lage.“
Letztlich habe auch die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters in der vorangegangenen Entwicklung keine Wende gebracht. Die Hoffnungen, die die Landesregierung auch im Interesse der Belegschaft gehegt habe, hätten sich nicht bestätigt.
Der eingesetzte vorläufige Verwalter bestätigte, dass noch immer keine endgültige Klärung über die Inhaberschaft und die Lastenfreiheit der Gesellschaftsanteile an der Spielbank Sachsen-Anhalt GmbH herbeigeführt werden konnte. „Vor diesem Hintergrund konnte keine berechtigte Hoffnung aufrechterhalten werden, die Spielbanken GmbH durch Übertragung auf einen wirtschaftskräftigen Interessenten in eine sichere Zukunft zu führen“, so Gundlach weiter.
Eine europaweite Neuausschreibung erscheint vor diesem Hintergrund der einzig gangbare Weg, in Sachsen-Anhalt wieder eine ordnungsgemäße und wirtschaftlich betriebene Spielbank vorzuhalten. Das Innenministerium wird diese Ausschreibung zeitnah realisieren. „Es wäre ein großer Erfolg, wenn es uns gelänge, dass der Spielbetrieb Ende 2012 wieder aufgenommen wird“, sagte der Innenstaatssekretär. Die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit ein hohes Interesse an der Übernahme bekundet wurde könne als Zeichen dafür gewertet werden, dass sich viele Bewerber an der Ausschreibung der Zulassung beteiligen werden.
http://www.halleforum.de/Halle-Nachricht...ielbanken/35763
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11
20.01.2012 18:46 |
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bandick
Kaiser
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12
29.04.2012 07:28 |
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räubertochter
Lebende Foren Legende
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Im Januar hatte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt dem insolventen Betreiber der Spielbanken in Halle (Saale), Magdeburg und Wernigerode die Lizenz entzogen. Bei der gestrigen Verhandlung über den Lizenzentzug im VG Magdeburg wurden die Klagen des Insolvenzverwalters und der Spielbankgesellschaft sowie ein Antrag des Insolvenzverwalters auf einstweiligen Rechtsschutz vom Gericht zurückgewiesen.
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) begrüßte die Entscheidung: "Damit können wir uns nun weiter auf die geplante Neuausschreibung zu bewegen."
http://www.halleforum.de/nachrichten/akt...t-rechtens.html
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11.05.2012 08:18 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Aber wie bitte soll dieser Neuanfang denn aussehen? Beim Blick auf die Demografie Sachsen-Anhalts stellt man fest, dass die Einwohnerzahlen in den letzten Jahren stetig sinken und ein Ende dieses Trends nicht in Sicht ist. Die Reproduktionsquote liegt bei knapp 50%. Wer soll denn die Casinos besuchen?
Die erwähnte Neuausschreibung wird im Zweifelsfall wohl doch eher so aussehen, dass die Spiel- in Automatencasinos umfunktioniert werden, um das Ganze ansatzweise rentabel zu halten, oder? Welcher Geldgeber sollte sich denn sonst dem Wahnsinn hingeben, noch einmal in unlukrative Casions zu investieren?
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13.05.2012 10:51 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
ist jmd. bekannt, ob die Wissenschaft die Situation in Sachsen-Anhalt für Ihre Studien genutzt hatte?
Denn betrachtet man sich die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, warum man überhaupt eine Spielbank einrichtet,
dann sind diese klar ausformuliert.
Wenn es also innerhalb eines Jahres ohne Spielbank nicht zu einem Anstieg von illegalem Glücksspiel in Sachsen-Anhalt gekommen
ist, wäre dies doch das eindeutige Zeichen, dass man diese Spielbanken gar nicht benötigt, oder?
VG
Meike
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15.05.2012 04:35 |
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räubertochter
Lebende Foren Legende
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http://isa-guide.de/casinos/articles/35746.html
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der ver.di begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Mai, dass eine Spielbankkonzession unverkäuflich ist und von der Aufsichtsbehörde auch im Insolvenzfall eingezogen werden kann, so der zuständige Betreuungssekretär Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
Ver.di fordert das Land Sachsen-Anhalt auf, die Konzession für die Spielbanken in Halle und Magdeburg umgehend neu auszuschreiben und bei der Auswahl des künftigen Betreibers dessen Seriosität sehr sorgfältig zu prüfen. "Es gibt seriöse Betreiber aus der Spielbankenbranche, die sich nach unseren Informationen um die Konzessionen bewerben und umgehend den seit Mai 2011 eingestellten Spielbetrieb wieder aufnehmen würden", so Stracke. "Wir begrüßen und unterstützen die Initiative des BupriS zur Ausschreibung der Konzessionen ausdrücklich und sind gespannt, ob dann bei einer Ausschreibung den Worten auch Taten folgen", so Stracke. "Voraussetzung für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, dass der Betreiber das notwendige Know-how hat, er höchste Seriosität aufweist und das entsprechende Fachpersonal hat, so Stracke."
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24.05.2012 08:34 |
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bandick
Kaiser
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Ver.di begrüßt das Ergebnis der Ausschreibung der Zulassung zum Betrieb von öffentlichen Spielbanken in Sachsen-Anhalt. Nach Informationen des Innenministeriums haben mehrere Interessenten fristgerecht Angebote abgegeben.
„Wir erwarten nun vom Innenministerium die umgehende Prüfung der Bewerber, damit spätestens Mitte des Jahres die Vergabe erfolgen kann“, so Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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01.03.2013 14:27 |
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räubertochter
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Schreiben zur Zulassung zum Betrieb von öffentlichen Spielbanken in Sachsen-Anhalt:
Sehr geehrter Herr Minister Stahlknecht,
sehr geehrter Herr Minister Bullerjahn,
ich wende mich an Sie heute in obiger Sache als Sachverständiger für Spielbanken. Von Herrn Rechtsanwalt Löffler als Insolvenzverwalter der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH (=nachfolgend kurz GmbH i.I) war ich schon im Jahre 2011 eingeschaltet auch mit dem Auftrag einen potenziellen Investor zu suchen. Dabei galt das Hauptinteresse des Insolvenzverwalters der Fortführung des Spielbetriebes zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Dem Insolvenzverwalter gelang es, die von der Bonität und der Zuverlässigkeit höchst geeignete Spielbank Berlin GmbH & Co KG zu interessieren.
Noch einige Zeit vor dem Widerruf der Zulassung der GmbH i.I. konnte – darüber war ich informiert – Herr RA Löffler mit dem potenziellen Investor weitgehende Einigung über die Übernahme des größten Teils der Mitarbeiter und die Zahlung einer Abfindung für die Mitarbeiter, die nicht übernommen werden sollten, erzielt werden. Eine für die Mitarbeiter der GmbH i.I. hervorragende Lösung.
Als nächster Schritt hat Herr RA Löffler dem potenziellen Investor die Aufnahme von Verhandlungen mit Ihrem Ministerium, Herr Minister Bullerjahn, empfohlen. So kam es Anfang Dezember zu einem Treffen in Ihrem Ministerium, das aus der Sicht des potenziellen Investors positiv verlief.
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes per 1.3.12 wurde angedacht. Wie ein Schock wirkte dann die Pressemitteilung Ihres Ministeriums, Herr Minister Bullerjahn, im Dezember 2011, dass ein Entzug der Zulassung erfolgen werde und es zu einer europaweiten Ausschreibung kommen werde.
Als Reaktion auf diese Pressemitteilung hat der potenzielle Investor sich zurückgezogen. Damit hat sich eine voraussehbare Situation ergeben:
4.1 Seit nunmehr über einem Jahr hätten fast 100 Mitarbeiter einen Arbeitsplatz gehabt, die öffentliche Hand hätte in dieser Zeit keine an die nicht in Arbeit befindlichen Mitarbeiter zu zahlenden Aufwendungen gehabt, nach meiner überschlägigen Schätzung 150.000 € pro Monat.
4.2. Dem Landeshaushalt fehlen außerdem die nicht unerheblichen Einnahmen aus der Spielbankenabgabe nunmehr auch schon über ein Jahr.
4.3.Im Hinblick auf das in Gang befindliche Interessenbekundungsverfahren vervielfachen sich die oben genannten Summen noch. Dieses Verfahren ist jedoch derzeit streitbefangen, das ist auch unter den sonstigen Angaben in der Dienstleistungsausschreibung erwähnt. Dies bedeutet für jeden Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren, dass er für seine Bekundung, die ja neben der Eigendarstellung umfangreiche Recherchen für die Standortanalyse und Rentabilitätsberechnungen beinhaltet, einen erheblichen Aufwand betreiben muss. Dies kann ich aus eigener Erfahrung bei der Mitwirkung an der Ausschreibung der Spielbankenkonzession für die Spielbanken in Niedersachsen bestätigen. Derartige Aufwendungen kann sich im Normalfall nur ein ganz großes Unternehmen leisten, bei dem diese Kosten keine Rolle spielen. Der Ausgang des Zulassungsentzugsverfahrens schiebt die Entscheidung für diese Teilnehmer nur hinaus, mittelständische Unternehmen können ein solches Risiko kaum tragen. Wichtig ist aber, dass durch diese Streitbefangenheit eine Entscheidung erst nach der Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsprozesses erfolgen kann. Ich habe mich am 23.4.13 beim OVG in Magdeburg erkundigt: Ein Termin steht nicht an, auf meine Frage, wann ein Termin bestimmt wird, sagte man mir, das könne erfahrungsgemäß 2 bis 3 Jahre dauern. Wohl gesagt nur die Terminsbestimmung.
4.4.Gegen diese Entscheidung können aber andere Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren vorgehen und bis dann entschieden ist, können noch weitere wenigstens 2 Jahre vergehen. Aus der Vergabe der Spielbankenkonzession in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein ist bekannt, dass sich diese Verfahren schon seit vielen Jahren hinziehen.
4.5. Erst nach Ablauf dieser einzuhaltenden Fristen könnte man mit dem Neustart beginnen, auch das wird einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Dann muss damit gerechnet werden, dass eine große Zahl der ehemaligen Mitarbeiter – abgesehen davon, dass diese dann vielleicht 5 Jahre nicht mehr operativ tätig waren – nicht mehr zur Verfügung steht.
4.6.Bei diesem ver.di gut bekannten Sachverhalt ist für mich nicht nachvollziehbar, dass von ver.di eine europaweite Ausschreibung gefördert und begrüßt wird. Werden hier noch die Interessen der Mitarbeiter korrekt wahrgenommen?
Nach meiner Auffassung wäre hier eine rasche Lösung noch machbar, z.B.durch einen gerichtlichen Vergleich. Der Insolvenzverwalter ist bereit, sofort mit dem potenziellen Investor die Verhandlungen aufzunehmen, bei dem Investor besteht auch die Bereitschaft schnell – allerdings nicht bezüglich der Zahlung von Abfindungen – alle Vorbereitungen für einen schnellen Neustart der Spielbanken zu treffen. Dadurch könnte der jetzt voraussehbare Schaden für das Land Sachsen-Anhalt und die Mitarbeiter in Grenzen gehalten werden. Jetzt ist es nach meiner Meinung noch nicht zu spät.
http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/81934.html
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16.05.2013 08:30 |
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bandick
Kaiser
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21.05.2013 18:31 |
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räubertochter
Lebende Foren Legende
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Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass in der Ausschreibung des Landes Sachsen Anhalt v. 10.10.2012 (2012/S 195-321253) und mit Sicherheit auch in dem Zuteilungsbeschluss ein wichtiger Vorbehalt enthalten ist: Beim OVG Sachsen- Anhalt wird wegen des Entzugs der Spielbankkonzession von dem vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter ein Verwaltungsrechtsstreit geführt. Darauf wird in der Ausschreibung mit den Worten „streitbefangen“ hingewiesen und dass sich das Land eine Aufhebung des Verfahrens vorbehält.
Dies bedeutet, dass –nachdem aufgrund telefonischer Auskunft beim OVG Sachsen-Anhalt mit einem Termin zwischen 2-und 3 Jahren gerechnet werden muss- eine Entscheidung erst Mitte 2014- bis Mitte 2015 erfolgen wird. Bis dahin ist nichts sicher. Abgesehen davon kann es im Anschluss an die Entscheidung noch zu weiteren Verzögerungen kommen.
Nach meiner Meinung hätte dies unbedingt in der Pressemitteilung des Grand Casino Baden erwähnt werden müssen. Ich frage mich, warum das nicht geschehen ist.
http://www.isa-guide.de/isa-casinos/articles/83186.html
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24.05.2013 12:24 |
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