Industrie/Herstelleraufsteller die Partner der Automatenaufsteller? |
Carlo
Routinier
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Industrie/Herstelleraufsteller die Partner der Automatenaufsteller? |
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Zusammenfassung:
Industrie/Herstelleraufsteller die Partner der Automatenaufsteller?
Das soll ein Versuch sein alles was ich hier im Forum innerhalb der letzten Wochen lesen durfte, etwas kompremiert widerzugeben:
An allen Multigeräte Produkte lässt sich das Auszahlverhalten von den Herstelleraufstellern einstellen.
Die Spielverordnung und somit die PTB lässt diesen Vorgang zu.
Das Auszahlverhalten wird durch ein gezielt abgespecktes „Kontrollmodul“ geregelt.
Der Spieler wird nicht darüber informiert ob er 1 oder 33 Euro oder gar 80 EUR in der Stunde verliert.
Die Einstellungen erfolgt über den Dongle oder über Datenbanken, elektronische Zulassung oder via Vernetzung.
Diese Funktion wird weder von der PTB noch von der Geräteindustrie erwähnt oder beschrieben und dem Gerätemieter (Automatenaufsteller) bewusst vorenthalten
Die Industrie/Herstelleraufsteller geben absichtlich keine Gewinnpläne bzw. verbindliche Erklärungen über das Gewinn-/Verlustverhältnis ihrer Geräte raus.
Daraus resultiert ein von den Automatenaufstellern nicht einholbarer Wettbewerbsvorteil und zwar mit Wissen des BMWi und der PTB.
Zwischenfrage: Welche Gegenleistung haben BMWi und PTB für ihr Wegschauen oder Ignorieren erhalten?
Damit hat die Industrie den Markt voll im Griff. – Die Automatenaufsteller machen die „Produktwerbung“ mit ihren Höchstauszahlern und die Herstelleraufsteller kassieren in ihren eigenen Hallen beliebig mit Niedrigauszahlern ab.
Der Industrie/Herstelleraufsteller kann das Ganze auch ferngesteuert via Vernetzung.
Zwischenzeitlich werden wir Automatenaufsteller kriminalisiert nach dem Motto, "seht her wie unzuverlässig die kleinen Aufsteller sind".
Man kann die Uhr danach stellen wann die Industrie/Herstelleraufsteller den ganzen Glücksspielmarkt inkl. Spielbanken übernommen haben.
Beispiel Österreich dort soll es in Zukunft nur noch Aufsteller geben die 30 Millionen hinterlegen können.
Beispiel Deutschland, hier läuft die Privatisierungs maschinerie der Spielbanken auf höchst Touren
Fazit:
So agieren kann nur die Mafia und ein handvoll Hersteller die Markt bereits kontrollieren und zurzeit kräftig den deutschen Markt abzocken.
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23.08.2009 20:07 |
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Solon
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TM
Doppel-As
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@alle
und das Bundeskartellamt überprüft wohl erst wenn alles gelaufen und für die Betroffenen zu spät ist.
TM
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2
23.08.2009 22:04 |
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Solon
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
die Automatenbranche ist eine einmalige Branche in unserem Land. Vielleicht auch in der Welt...
Was in jeder anderen Branche üblich und Standart ist, gilt für unsere Branche nicht!
1. Produktbeschreibung:
Die wichtigsten Eckdaten der Automaten wie durschnittliche Stundeneinnahme innerhalb einer bestimmten bespielten Zeit, oder nach einer bestimmten Summe an Einsätzen oder nach Spielen werden nicht angeben!
Durch die wenigen Hersteller, sind die Aufsteller gezwungen, falls sie in dieser Branche weiter existieren wollen, die Katze im Sack zu kaufen oder zu mieten.
2. Produkthaftung:
gibt es in dieser Branche nicht! Hat ein Gerät ein Softwarefehler, aufgrund dessen ein Automat nur Gewinne auszahlt, wird dieser nur vertröstet, nach dem Motto: "der Pendelt sich noch ein" wann und wie kann keiner einem erklären.... Wer bezahlt den Schaden? Der Aufsteller.
3. Manipulationen: (gehört eigentlich auch zur Produkthaftung)
Jeder Bastler, der sich in Sachen Sicherheitstechnik kundig gemacht hat, könnte nur Schmunzeln, wenn er sieht, dass die heutigen, topmodernen Automaten, barierefreie Auszahlkanäle haben, wobei die Lichtschranken "überleuchtet" werden können so das die Hopper alles auszahlen, was sie inne haben, ohne dass das Gerät es merkt!
Wer muß für die stümperhafte ingeneursarbeit und deren Verluste die Zeche zahlen? natürlich die Aufsteller, weil ja kein inteligenter Mensch in der Topmodernen Entwicklungsabteilung der hersteller ahnen konnte, dass eine einfache Infrarot-Lichtschranke durch Infrarotlicht "übertsrahlt werden kann! Tolle Profis, aber die Haften ja nicht dafür...
Wir dürfen dabei nicht vergessen, das die "normalen" Aufsteller unter dem Gewerberecht fallen und kein Glücksspiel betreiben dürfen!
D.h. die Produzenten der Automaten, kennen die Eckdaten der eigenen Produkte, halten sie jedoch unter verschluss. Warum bloß?
An alle wirklichen Aufsteller in diesem Forum:
Ist es nicht seltsam, das Geräte ausführlich in "Testspielhallen" angeblich ob Ihrer Akzeptanz und Einspielergebnisse getestet wurden und in dem Verkauf für Normalos (Aufsteller) empfohlen wurden, nach deren Auslieferung cheats auftauchten, wobei die GSG "gemolken" werden konnten?
Das timing dabei ist interessant: Während der "Testphase" sind keine Softwarefehler aufgefallen, erst als die GSG bei den Aufstellern waren, tauchte die Lücke auf....
Wer musste dabei bluten? Auf jeden Fall nicht die Hersteller!
und:
@Corleis, unter Geschäftsleuten,
hast du schon einmal einen Vertrag unterschrieben, der unter anderem den Inhalt hatte, dass du eine Mietsonderzahlung zahlen solltest, weil das Gerät XY besonders "attraktiv" ist?!
Wenn ja, was bedeutet für dich als Geschäftsmann "besonders attraktiv"?
Für mich bedeutet es, das dieses Gerät unter normalen Umständen sehr gut von den Kunden angenommen wird, und entsprechend wirtschaftlich zu betreiben ist. Und für dich?
Blöd nur, wenn durch die PTB abgesegnete Zwangsupdates aufgespielt werden müssen, welche die Geräte in einem einstelligen Stundenverlustbereich fur die Kunden bringen, wodurch die Rentabilität
für den einzelnen "normalen" Aufsteller ins negative tendiert...
Ist es dann immer noch ein "besonders attraktives" Gerät?
Jedes Gerät ist attraktiv, wenn es mindestens 95-150% AQ hat! Das kann ich sogar selbst programmieren..
Immer locjer bleiben, Zeus
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24.08.2009 00:36 |
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hansi
Doppel-As
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@Corlais
bitte verschließe nicht die Augen vor der Realität, nur weil Dein „Automatenverband“ das Lied der Hersteller singen muss.
Die PTB hat am 18.06.2009 klar und deutlich vor über 100 Fachleuten bestätigt, dass es unterschiedliche Auszahlquoten, bzw. unterschiedliche Gewinn-/Verlustverhältnisse geben kann oder wenn Du willst auch die Höhe der langfristigen Einahmen pro Stunde unterschiedlich sein können und zwar innerhalb der Nachbaugeräte einer einzigen Gerätebauart!!
Willst Du noch mehr Beweise darüber wie wir Automatenaufsteller von unseren Mitbewerbern und den politischen Entscheidungsträgern mit dem Ziel der Marktbereinigung verschaukelt bzw. verkauft werden??
@Zeus
Ich bin voll und ganz auf Deiner Seite bis auf Deine Aussage,
dass ……. „normale" Aufsteller unter dem Gewerberecht fallen und kein Glücksspiel betreiben dürfen!
Wo bitte steht das geschrieben?
Glücksspiel ist solange illegal wie es ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.
Bitte beachte:
"§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Jetzt Geldspielgerät von uns trägt eine (Bundes-) behördliche Erlaubnis!!
Jede unserer Spielhallen ist staatlich konzessioniert!!
Jeder Kneipenaufstellplatz wurde behördlich auf seine Geeignetheit überprüft und zugelassen!!
Wir betreiben zugelassenes Glücksspiel in konzessionierten Einrichtungen, nicht mehr und nicht weniger!!
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5
24.08.2009 10:24 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Carlo,
eine interessante Zusammenfassung!
Hallo Zeus,
Du meinst, dass jedes Gerät attraktiv ist, wenn es mindestens 95-150% AQ hat!
Zum wirtschaftlichen Überleben benötigen wir jedoch Geräte die attraktiv für den Spieler und vor allem für uns lukrativ sind. Um das erkennen zu können, muss das Gewinn-/Verlustverhältnis verbindlich offen gelegt werden. Sonst wird es bald nur noch illegales Glücksspiel geben. Denn bevor ich vor die Hunde gehen, werde ich alles versuchen um im Wettbewerb überstehen zu können …………..
Wenn die PTB weiß, dass von ihr zugelassene identische Nachbaugeräte mit unterschiedlichen Gewinn-/Verlustquoten betrieben werden können, dann ist das für mich auch eine Art der Förderung des illegalen Glücksspiels.
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6
25.08.2009 07:05 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
@jasper,
Zitat: |
Hallo Zeus,
Du meinst, dass jedes Gerät attraktiv ist, wenn es mindestens 95-150% AQ hat!
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sorry, da habe ich mich missverständlich Ausgedrückt!
Attraktiv sind diese Geräte für die Spieler.
Für die Aufsteller bedeuten diese Quoten die vorprogrammierte Insolvenz.
Zitat: |
Denn bevor ich vor die Hunde gehen, werde ich alles versuchen um im Wettbewerb überstehen zu können …………..
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Da bist du nicht der einzige, der so denkt!
Ich möchte mich jedoch nicht von den Herstellern in die Illegalität treiben lassen!
Darum auch meine Anspielung mit den besonderen Hinweis in bestimmten Verträgen, wonach ein Geldspielgerät besonders "attraktiv" ist und entsprechend eine Sonderzahlung zu leisten ist.
Unter Geschäftspartnern bedeutet für mich ein attraktives Gerät, welches bei unseren Kunden gut ankommt, und für mich auch wirtschaftlich zu betreiben ist.
Das ist eine selbstverständliche Voraussetzung, um so einen Vertrag zu unterschreiben.
Aber in den Verträgen steht nichts über die Voraussetzungen, wie die benötigte Auslastung oder die erforderlichen Einwürfe usw., die das Gerät benötigt um attraktiv, d.h. auch wirtschaftlich für den einzelnen Aufsteller zu sein.
Warum auch, die Geräte laufen ja "bombig" laut Aussage der Verkäufer, obwohl sie wissen, dass die Geräte enorme Einwürfe haben müssen um überhaupt für den Aufsteller wirtschaftlich tragbar zu sein!
War da nicht was in der Finanzbranche gewesen, wonach bei bestimmten Anlageprodukten nicht auf die Risiken hingewiesen wurde und die Anlageberater/Finanzberater/Banken verdonnert wurden Schadensersatz zu leisten?
Besteht da nicht eine gewisse Analogie zu unserer Branche?
Grüße Zeus
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7
25.08.2009 15:24 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an all,
aufgrund dessen was Ihr geschrieben habt, muss ich also davon ausgehen,
dass die Hersteller Eurer "Arbeitsgeräte", Euch zwar etwas verkaufen / vermieten / verleasen,
aber bis heute nicht schreiben mit welcher AQ ( +/- 5%) Ihr diese geliefert bekommt,
geschweige denn im Vertrag stehen würde,
dass Eure "Marktmitbegleiter" die Arbeitsgeräte mit der gleichen Einstellung erhalten.
Stimmt das?
Und wenn ja, warum macht ihr so etwas?
Hat irgend ein Verband im Rahmen der jetzt anstehenden Evaluierung der SpielV
diesen Punkt aufgegriffen, da er natürlich auch unter kriminalpräventiver Sicht absolut erheblich ist.
- wie wir lesen konnten, besteht für Zeus z.B. kein Zweifel daran, dass ein AQ von 95 % ihn in die Insolvenz führen würde und er natürlich alles dafür tun würde, um wirtschaftlich überleben zu können -
Welches Verbraucherschutzministerium hat diesen Punkt bis jetzt aufgegriffen,
damit der Wettbewerb geregelt wird und der Verbraucher ( Aufsteller ) vor wirtschaftlichem Schaden geschützt wird?
Gruß
Meike
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8
26.08.2009 05:22 |
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dieter116
König
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Wie sich aus meinen bisherigen Informationen ergibt, ist der Teil der Spielesoftware der in der Zulassung steht und auch von Prüfern geprüft wird identisch.
Damit ist die sogenannte Sparsoftware und die normal ausgelieferte Software gemeint.
Dies gilt wahrscheinlch nicht nur für einen Herstelleraufsteller.
Es können also mit der gleichen Software verschieden Quoten gefahren werden, obwohl dem Normalaufsteller dieser Weg versperrt ist.
Um eine Quote einzuhalten gibt es meherere Möglichkeiten, einmal ein Regulator, der bei zu hoher Quote Gewinne, die nach dem Zufallsgenerator kommen müssten, wegfallen lässt. ( so eine Gewinnregelung wird angewandt).
( Meiner Meinung nach sollte dies nicht erlaubt sein, da kein Zufall mehr, aber in den TR wird der Begriff Zufall ja anders definiert.)
Oder es laufen verschienene Varianten eines Spiels , je nach Einstellung.
Diese unterscheiden sich durch unterschieliche Prozentwerte bei Ausspielungen, unterschiedliche Häufigkeit bei dem Einlaufen der Symbole ( Ungleichverteilung oder verbogenen Walze genannt) oder unterschiedliche Gewinnpläne, oder alles zusammen.
Nach alter SpVO musste dies dargelegt werden, also wir sich die Spielvarianten unterscheiden.
Warum heute nicht mehr ?
Bei dem aktuellen Fall soll es sich um die 2. Lösung handeln. Mehrere Spielvarianten .
Dazu sagt die entsprechende TR zu diesem Gerät:
Unterschiedlich einstellbare Spielvarianten sind für den Spieler dauerhaft erkennbar gekennzeichnet.
Hierbei spielt es keine Rolle ob alle diese Spielvarianten einstellen können oder nur der Hersteller.
Lassen siech,wie auch immer, Spielvarianten einstellen oder sind in der Spielesaoftware mehrere Spielvaranten möglich, so ist dieses anzuzeigen laut den TR .
Ansonsten entspricht das Gerät nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Ein Hersteller , der so vorgeht,dem kann nicht durch glaubhafte Versicherung erklären, dass seine Geräte denVorgaben entsprechen.
Leider ist es nicht einfach möglich, dies alles nachzuweisen, die Software ist verschlüsselt etc..
Weiter ist die Anmerkung von Meike interessant:
Andere Spiele nach SpVO bekommenn nur eine Zulassung, wenn diese in der vorgeshenen Art vom Betreiber wirtschaftlich betrieben werden können,da anderweitig von einer illegalen Betriebsweise ausgegangen wird.
Das sollte auch auf Geldspielgeräte zutreffen.
Aufgrund der bisherigen Verdachtsmomente sehe ich als dringende Durchführung , um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen dies an :
Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl.
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9
27.08.2009 10:49 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
ich glaube, dass es der ein oder andere immer noch nicht verstanden hat.
David, Du sprichst von "Betrug"
das fordert eine Täuschungshandlung.
Über was wird denn getäuscht?
Die Höhe der Gewinnquote?
Dann müsstest Du doch erstmal wissen, wie hoch die voreingestellten Gewinnquoten sind.
Wer weiß das denn von Euch?
Gruß
Meike
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10
28.08.2009 05:08 |
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dieter116
König
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Corleis fühlt sich betrogen, dadurch, dass er annimmt die Hersteller haben geingere Quoten in ihren Hallen , als bei seinen Geräten.
Ist zwar nicht strafrechtlich Betrug, wird aber von den Betroffenen als ein solcher empfunden.
Meike, zu deiner Frage :
Stimmt das?
Und wenn ja, warum macht ihr so etwas?
Weil ihnen nichts anderes übrig bleibt .
Wer deren Geräte nicht hat, kann als Hallenbetreiber gleiich dicht machen.
Die Aufsteller sind somit abhängig von diesen beiden Herstellern.
Diese Hersteller versuchen durch Geräte mit geringer Wirtschaftlichkeit die Aufsteller in eine witschaftliche Scheiflage zu bringen.
Hallen mit guter Lage werden versuchen sie zu übernehmen oder eröffnen in der Nähe Hallen um die Schliessung anderer zu erreichen.
Dass diese Herstelleraufsteller ihre Geräte mit besserer Wirtschaftlichkeit betreiben können erleichtert dies ungemein.
Einmal haben sie nicht die hohen Gerätekosten, weiter hat es den Anschein, dass die Geräte eine geringer Auszahlquote haben.
( ist seit Jahzehnten in der Branche ien offenes Geheimnis. zB gab oder gibt es spezielle Datenbanken für Merkur Spilelotheken, die sind oder waren sogar alls solche gekennzeichnet. Vorher waren es andere Eproms, die dort in den Geräten waren).
Weiter haben diese Hersteller bereits viele andere kleinere Hersteller übernommen .
Merkur --> Mega etc.
NSM --> Hellomat ( ist jetzt die Panther Linie)
Dabei noch der schöne Winkelzug bei der Crownübernahme mit Hilfe von Christiansen ( Ich will mir einen Lebenstraum erfüllen ! )
Als Hersteller haben sie nun eine marktbeherschende Stellung, in der Aufstellung wird darauf hin gearbeitet und ist wohl kaum aufzuhalten.
Das wäre dann ungefähr so, als hätte Microsoft nicht nur die marktberherrschende Stellung im Softwarebereich, sondern auchnochbei der PC Produktion.
Aber das deutsche Kartellamt ist da wohl nicht so fix wie das amerikanische.
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28.08.2009 07:02 |
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jasper
Kaiser
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Gut erkannt dieter!
Ein entscheidender Aspekt kommt noch hinzu:
Die Herstelleraufsteller sind auch abhängig von uns Aufsteller. – Denn wir sind mit unseren „Höchstauszahlern“ deren Reklametafeln!!
Bei uns werden die Spieler auf „Höchstgewinn“ eingestimmt und dann
kommen sie mit dem bei uns gewonnen Geld zum „Dongle- und Vernetzungskünstler“ und werden dort abgezogen.
Das ist wie beim „Steherrennen“ auf der Radrennbahn. Wir sind die Radfahren und die Herstelleraufsteller fahren mit dem Motorrad vorweg und geben immer gerade soviel Gas, dass wir mit dem Fahrrad zwar hinten dran bleiben, aber nie überholen können.
Und PTB sowie BMWi stellen die Rennbahn zur Verfügung!!
Quelle: Steherrennen
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12
28.08.2009 07:44 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von jasper
Gut erkannt dieter!
Ein entscheidender Aspekt kommt noch hinzu:
Die Herstelleraufsteller sind auch abhängig von uns Aufsteller. – Denn wir sind mit unseren „Höchstauszahlern“ deren Reklametafeln!!
Bei uns werden die Spieler auf „Höchstgewinn“ eingestimmt und dann
kommen sie mit dem bei uns gewonnen Geld zum „Dongle- und Vernetzungskünstler“ und werden dort abgezogen.
Das ist wie beim „Steherrennen“ auf der Radrennbahn. Wir sind die Radfahren und die Herstelleraufsteller fahren mit dem Motorrad vorweg und geben immer gerade soviel Gas, dass wir mit dem Fahrrad zwar hinten dran bleiben, aber nie überholen können.
Und PTB sowie BMWi stellen die Rennbahn zur Verfügung!!
Quelle: Steherrennen |
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hallo,
durch Einsatz des Dopingmittels SPARVERSIONSDONGLE versucht der Normalaufsteller/Radrennfahrer den Anschluß an das gelbe Trikot zu halten !
gruß
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13
28.08.2009 09:31 |
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dieter116
König
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Wenn das alles so stimmt mit den Sparversionen , wie hier mehrfach ' glaubhaft versichert ' , dann machen doch einige Aufsteller nichts was illegaler ist, das die Herstelleraufsteller bereits seit Jahren machen.
Einige habens halt rausgefunden, machen das Gleiche.
Die Hersteller schreien dann rum : Schaut auf die bösen Aufsteller !
Dann werden die Platten versiegelt, dass ja ausser ihnen niemand mehr geringere Quoten einstellen kann.
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14
28.08.2009 12:00 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von dieter116
Wenn das alles so stimmt mit den Sparversionen , wie hier mehrfach ' glaubhaft versichert ' , dann machen doch einige Aufsteller nichts was illegaler ist, das die Herstelleraufsteller bereits seit Jahren machen.
Einige habens halt rausgefunden, machen das Gleiche.
Die Hersteller schreien dann rum : Schaut auf die bösen Aufsteller !
Dann werden die Platten versiegelt, dass ja ausser ihnen niemand mehr geringere Quoten einstellen kann. |
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28.08.2009 12:13 |
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dieter116
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Es wird mit normalen Mitteln niemals nachweisbar sein.
Selbst wenn IT-Experten durch Reengeneering der Software nachweisen könne, das die Möglichkeit der versteckten Quoteneinstellung vorhanden ist, würden die Hersteller sagen:
Das sind Programmleichen, das war mal vorgesehen, ist aber nie zur Anwendung gekommen.
Da müsste schon jemand aus dem Kreis der Wissenden auspacken , das auch nachweisbar und gerichtsfest.
Wie wäre es eine Sammlung abzuhalten und hierfür einen entsprechenden Betrag auszuloben, der demjenigen eine sorgenfreie Exixtenz sichert ?
Vielleicht ist ja auch jemand unzufrieden oder wurde gekündigt ?
( das war natürlich alles als Scherz gemeint, ich will ja hier zu nichts Illegalem aufrufen.)
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28.08.2009 12:25 |
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