Ein Gewerbeschein aber 2 verschiedene Firmennamen und Geschäftszweige? |
Flo1985
Grünschnabel
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Ein Gewerbeschein aber 2 verschiedene Firmennamen und Geschäftszweige? |
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Hallo Zusammen!
Ich habe eine Event-Agentur angemeldet als Einzelunternehung die Firma in dem Sinne ist angemeldet seit fast 2,5 Jahren und im Gewerbeschein steht eben Planung Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie betreiben einer Internetseit. Wenn ich nun zu diesen Tätigkeiten IT Dienstleistungen anbieten möchte mit allem was dazu gehört Computer zusammenstellen Hardware und Softwaremässig ggf Ersatzteile mit kleiner Mage sowie Stundenlohn in Rechnung stellen, stellen sich mir zwei Fragen kann ich das vorhandene Gewerbe einfach ummelden und diesen zweig mit aufzunehmen? und kann ich unter diesem einen Gewerbe ( ein Gewerbeschein also auch nur eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernr etc. ) für die Eventagentur sowie für den IT Service 2 verschiedene Firmennamen verwenden?
Ich bedanke mich im vorraus für Antworten!
Mfg Flo
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23.07.2009 02:32 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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am einfachsten ist der Gang zum zuständigen Gewerbeamt. Die Kollegen werden Ihnen dort in jedem Fall weiterhelfen.
Prinzipiell spricht nichts gegen eine Erweiterung des bestehenden Gewerbes.
Als Einzelunternehmer haben sie immer auch als solcher aufzutreten, sprich mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen. sicherlich besteht die Möglichkeit, sich nebenbei eine Phantasienamen anzulegen.
z.B.
Event- Agentur X
Inhaber: Max Mustermann
IT- Service Y
Inhaber Max Mustermann
Also, ab zum Gewerbeamt
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23.07.2009 10:51 |
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Solon
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pmcolonia
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GewO § 15b Namensangabe im Schriftverkehr
(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
Vorschrift aufgehoben durch das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) vom 17.03.2009 ( BGBl. I S. 550) m.W.v. 25.03.2009.
Die Sache mit dem Inhaber auf dem Schreiben würde ich unterlassen, denn damit könnte man den Anschein erwecken, es würde sich um eine Inhaberfirma und damit um eine Firma handeln, die im Handelsregister einzutragen ist. Das wiederum ist aber nicht zulässig.
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23.07.2009 16:49 |
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Flo1985
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo zunächst schon einmal danke für die schnellen Antworten, also könnte ich hingehen und it dienstleistungen am gewerbeamt einfach mit in meinen Gewerbeschein mit reinschreiben lassen und könnte beide Firmen betreiben als zum einem
Eventagentur
Max Mustermann
und als
It Servive
Max Mustermann ?????
Müsste doch so richtig sein oder? Da man ja als Einzelunternehmer ohnehin immer unter seinem eigenen Namen angiert aber das kann man einfach so ohne weiteres mit zwei zusatznamen sozusagen machen???
Lg Flo
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4
23.07.2009 17:47 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Zum Thema Firma, Name der Firma etc. würde ich dringend einen Blick in das HGB (Handelsgesetzbuch) empfehlen, z. B. § 17: Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Dieser § steht aber im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§ 1 und 2 des HGB.
Weil Flo1985 wiederholt angibt, zwei Firmen betreiben zu wollen, sind diese Ausführungen in jedem Fall zu beachten.
Da "Eventagentur" und "IT Service" als "Gewerbegegenstand" so nicht ausreichend ist, sondern die Tätigkeit nach den klaren Vorgaben der Rechtsprechung sowie der Gewerbeanzeigenverwaltungsvorschriften (Bund und auch der jeweiligen Länder) konkret anzugeben ist, also zu B. "Durchführung von Veranstaltungen, Konzerten" oder "Ausrichten von Feierlichkeiten wie Hochzeiten etc." im Bereich der "Eventagentur" bzw. "EDV-Unterricht, Verkauf von Computern und Zubehör" oder aber "Reparatur (Instandsetzung) von Computern und elektronischen Geräten" etc. würde wir eine nur auf die beiden Bezeichnungen beschränkte Gewerbeanzeige auch so nicht entgegennehmen können. Dafür gibt es auch einen Sinn, denn bei den Weitermeldungen an den Landesverband der Berufsgenossenschaften müssen diese zweifelsfrei die BG zuordnen können oder die Handwerkskammer und die IHK müssen die Zugehörigkeit bestimmen usw.
Ob Flo1985 nun auf seinen Rechnungen zusätzlich als Werbebezeichnung "Eventagentur" oder "IT Service" schreibt, weil er vielleicht "zwei Abteilungen" in seinem Gewerbebetrieb eingerichtet hat, ist gewerberechtlich völlig unbedeutend, kann handelsrechtlich aber durchaus von Gewicht sein. Insofern würde ich ein Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK dringend empfehlen, wenn tatsächlich mit "zwei Firmen" gearbeitet werden soll.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
24.07.2009 07:56 |
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