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» Ein Gewerbeschein aber 2 verschiedene Firmennamen und Geschäftszweige? «

Hallo! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Zum Thema Firma, Name der Firma etc. würde ich dringend einen Blick in das HGB (Handelsgesetzbuch) empfehlen, z. B. § 17: Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Dieser § steht aber im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§ 1 und 2 des HGB.

Weil Flo1985 wiederholt angibt, zwei Firmen betreiben zu wollen, sind diese Ausführungen in jedem Fall zu beachten.

Da "Eventagentur" und "IT Service" als "Gewerbegegenstand" so nicht ausreichend ist, sondern die Tätigkeit nach den klaren Vorgaben der Rechtsprechung sowie der Gewerbeanzeigenverwaltungsvorschriften (Bund und auch der jeweiligen Länder) konkret anzugeben ist, also zu B. "Durchführung von Veranstaltungen, Konzerten" oder "Ausrichten von Feierlichkeiten wie Hochzeiten etc." im Bereich der "Eventagentur" bzw. "EDV-Unterricht, Verkauf von Computern und Zubehör" oder aber "Reparatur (Instandsetzung) von Computern und elektronischen Geräten" etc. würde wir eine nur auf die beiden Bezeichnungen beschränkte Gewerbeanzeige auch so nicht entgegennehmen können. Dafür gibt es auch einen Sinn, denn bei den Weitermeldungen an den Landesverband der Berufsgenossenschaften müssen diese zweifelsfrei die BG zuordnen können oder die Handwerkskammer und die IHK müssen die Zugehörigkeit bestimmen usw.

Ob Flo1985 nun auf seinen Rechnungen zusätzlich als Werbebezeichnung "Eventagentur" oder "IT Service" schreibt, weil er vielleicht "zwei Abteilungen" in seinem Gewerbebetrieb eingerichtet hat, ist gewerberechtlich völlig unbedeutend, kann handelsrechtlich aber durchaus von Gewicht sein. Insofern würde ich ein Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK dringend empfehlen, wenn tatsächlich mit "zwei Firmen" gearbeitet werden soll.



Gepostet am 24.07.2009 um 07:56 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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