Forum-Gewerberecht

» Ein Gewerbeschein aber 2 verschiedene Firmennamen und Geschäftszweige? «

am einfachsten ist der Gang zum zuständigen Gewerbeamt. Die Kollegen werden Ihnen dort in jedem Fall weiterhelfen.

Prinzipiell spricht nichts gegen eine Erweiterung des bestehenden Gewerbes.

Als Einzelunternehmer haben sie immer auch als solcher aufzutreten, sprich mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen. sicherlich besteht die Möglichkeit, sich nebenbei eine Phantasienamen anzulegen.

z.B.

Event- Agentur X
Inhaber: Max Mustermann

IT- Service Y
Inhaber Max Mustermann

Also, ab zum Gewerbeamt



Gepostet am 23.07.2009 um 10:51 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37005#post37005


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