unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Teilabmeldung eines Gewerbes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Teilabmeldung eines Gewerbes
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kira   Zeige Kira auf Karte Kira ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-253.gif

Dabei seit: 13.06.2007
Beiträge: 21
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 129.611
Nächster Level: 157.092

27.481 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Teilabmeldung eines Gewerbes

Wand
Hallo Forum- Nutzer,
ich stehe da vor ein Problem. Folgendes Bespiel: Ein Gewerbetreibender hat folgende gewerbliche Tätigkeiten angezeigt " Vermittlung von Sportwetten, Kaffee- Lounge"
Nun hat ihm die zustände Behörde mit Bescheid die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Im Landmann -Rohmer steh zu diesem Themaunter RdNr. 47 dass er zwar jede Erweiterung mit der GewA 2 anzeigen muß.Was ist aber mit der Teilaufgabe? Muß er anzeigen oder muß er nicht. Kann ich ihn mit Zwangsgeld notfalls zwingen ? Was meint ihr ? Weißnicht

Schönes Wochenende alle miteinander !

__________________
Danke und noch schöne Tage Party2
1 24.07.2009 15:11 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.075.753
Nächster Level: 7.172.237

1.096.484 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

Hej aus Hamm, Kira und willkommen im Forum,

eine Teilabmeldung ist nach § 14 GewO kein meldepflichtiger Tatbestand. D. h., du kannst den Gewerbetreibenden nicht zwingen, dieses anzuzeigen.

Viele Gewerbetreibende möchten aber für das Finanzamt etc. einen Nachweis haben. Deshalb sind wir meist bürgerfreundlich und melden den Gewerbeteil ab. Wie gesagt, es ist auf beiden Seiten freiwillig.

Du kannst nur durch Kontrollen vor Ort feststellen, ob die Sportwettenvermittlung tatsächlich eingestellt ist.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 24.07.2009 16:06 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Filter Filter ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 24.07.2009
Beiträge: 163
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 880.225
Nächster Level: 1.000.000

119.775 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

Nehmt ihr eigentlich Gebühren für Gewerbeummeldungen, welche gemäß § 14 GewO nicht pflichtig sind? Änderung des Familiennamens oder der Privatanschrift z.B. Ich hatte auch schon Leute da, die ihren Nebenerwerb mittels Ummeldung auf Haupterwerb ändern wollten, weil die ARGE das verlangte. Ich lass mich da i.d.R. drauf ein, allein schon um das Register aktuell zu halten, aber wie haltet ihr das in solchen Fällen mit der Gebühr? Bei uns in S-H sind das immerhin 20,00 Euro. Bislang habe ich die munter kassiert.

__________________
ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Filter: 24.07.2009 16:19.

3 24.07.2009 16:18 Filter ist offline E-Mail an Filter senden Beiträge von Filter suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.019.899
Nächster Level: 7.172.237

152.338 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin von meiner Terrasse!

Wo ist der Unterschied im Arbeitsaufwand bei einer "freiwilligen" oder einer "vorgeschriebenen" Gewerbemeldung? Ich sehe da keinen, weil der Aufwand in beiden Fällen mindestens gleich, wenn bei der "freiwilligen" wegen der Hinweise auf die Rechtslage pp. nicht sogar größer ist.

Und da der Verwaltungsaufwand und nicht der "Vordruck" zu bezahlen ist, halte ich die Erhebung einer Verwaltungsgebühr durchaus für gerechtifertigt, bei uns in Nds. nach dem Verwaltungskostengesetz immerhin 26,50 EUR.

Auch wenn nach § 14 GewO eine Verpflichtung nicht besteht, der Kostentarif des Landes aber konkret auf die Verwaltungshandlung abstellt, dürfte dieses auch durchaus rechtmäßig sein.

@ Kira:
Da in Ihrem Fall die Vermittlung der Sportwetten vermutlich die Haupttätigkeit des Gewerbetreibenden dargestellt haben dürfte und die "Kaffee-Lounge" evtl. nur ein "Beibrot" ist und die weitere Anmeldung durchaus als Indiz dafür zu werten ist, dass der Betreiber weiterhin entgegen den rechtlichen Vorgaben weiterhin Sportwetten vermitteln will oder möchte (z. B. unter der Theke) würde ich ihm dieses auch mitteilen.

Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre auch ein Verfahren nach § 35 GewO zu prüfen, sofern nicht eine Gaststättenerlaubnis erteilt wurde, die vorrangig zu widerrufen wäre.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
4 26.07.2009 18:37 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Kira   Zeige Kira auf Karte Kira ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-253.gif

Dabei seit: 13.06.2007
Beiträge: 21
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 129.611
Nächster Level: 157.092

27.481 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kira


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

Moin Wir nehmen in jedem Falle Gebühren, da die Gebühren den Verwaltungsaufwand abdecken. In Berlin sind das pro GewA 2 ; 20.00 €.

__________________
Danke und noch schöne Tage Party2
5 27.07.2009 09:05 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
Filter Filter ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 24.07.2009
Beiträge: 163
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 880.225
Nächster Level: 1.000.000

119.775 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

@ Kramer-Cloppenburg:

Sehe ich genauso. Stehe da aber immer im Zwiespalt. Ich erkläre den Leuten, dass eine Ummeldung nicht erforderlich ist, nehme dann aber für die nicht erforderliche Ummeldung 20,00 Euro. Das hat bei mir schon zu einigen Diskussionen mit Bürgern geführt.

"Ich hab geheiratet und heiße jetzt XY, muss ich meinen Gewerbeschein ändern?"
"Müssen Sie nicht, macht aber Sinn."
"Gut, dann machen wir das."
"Kostet aber 20,00 Euro."
"Wieso, Sie haben doch gerade gesagt, ich muss den nicht ändern und dann kostet das trotzdem eine Gebühr?"

usw.

PS: Obwohl, unsere Landesverwaltungsgebührenordnung bezieht sich schon konkret auf die Empfangsbescheinigung bei den Anzeigen nach § 14 GewO, somit eigentlich auch nur auf die dort aufgeführten Anzeigepflichten, oder? Weißnicht

__________________
ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Filter: 27.07.2009 15:56.

6 27.07.2009 15:47 Filter ist offline E-Mail an Filter senden Beiträge von Filter suchen
Kira   Zeige Kira auf Karte Kira ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-253.gif

Dabei seit: 13.06.2007
Beiträge: 21
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 129.611
Nächster Level: 157.092

27.481 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kira


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

ja ja so ist es eben manches kann man schlecht oder gar nicht erklären.

Allen einen schönen Feierabend. In Berlin 28 Grad und blauer Himmel. Nichts wie weg ins Grüne oder ans Wasser. party4

__________________
Danke und noch schöne Tage Party2
7 27.07.2009 15:53 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.048.890
Nächster Level: 3.609.430

560.540 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Teilabmeldung eines Gewerbes

Vielleicht sollte man so argumentieren:

"Ich hab geheiratet und heiße jetzt XY, muss ich meinen Gewerbeschein ändern?"
"Müssen Sie nicht, macht aber Sinn."
"Gut, dann machen wir das."

Ist ok, wenn Sie aber eine Bestätigung darüber wünschen, dann kostet die Bestätigung 20 Euro.
8 27.07.2009 16:45 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Teilabmeldung eines Gewerbes


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     26.04.2024 05:56 von Puz_zle   Views: 271.179
Antworten: 18
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.468.228
Antworten: 31
1 Dateianhänge enthalten Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   20.02.2007 08:28 von Wittgensteiner     10.08.2022 14:01 von Fini469   Views: 482.237
Antworten: 15
Rat: Mieten eines Büroraums / Coworking Offtopic - Fun - Sonstiges   09.08.2022 15:24 von AndiDE     09.08.2022 15:24 von AndiDE   Views: 378.217
Antworten: 0
Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.08.2006 10:34 von Willi     15.07.2021 09:36 von Civil Servant   Views: 68.646
Antworten: 6

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 222.109 | Views gestern: 413.905 | Views gesamt: 894.631.146


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 143 | Gesamt: 0.236s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%