Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV |
Meike
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Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV |
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Gruß an alle,
aufgrund der Diskussionen in unterschiedlichen Themenbereichen,siehe z.B. Kontrollmodul und Umsatzsteuer
scheint ein Knackpunkt zu sein, dass viele denken, dass ein Glücksspielgerät nach Gewerberecht und GlüStV,
d.h. ein Spielautomat wie er in einer Spielhalle steht, grundsätzlich unterschiedlich sei von dem in einer Spielbank.
Nachdem R2D2 hier einige Unterlagen einstellte, wer von wem für was Geld bekommen hatte u.a. für welche Gutachten,
regt dies natürlich an sich die Gutachten durchzulesen, bzw. grundsätzlich auf die Nachschau derartiger Gutachten zu gehen.
U.a. kam ich so an die Expertise
"Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Spielgeräten mit Geld-Gewinnmöglichkeit gem. §33 c GewO
und Slot-Machines in den Automatensälen der Spielbanken"
von Prof. Dr. Bühringer, von 01.2005
Für mich persönlich war es sehr erstaunlich, dass sich hier ein Leiter einer Therapieforschung mit nachfolgender Fragestellung auseinander setzte:
"Die Expertise beurteilt die Fragestellung, ob Spielgeräte mit Geld-Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) und
Slot-Machines im Wettbewerb im Hinblick auf den Kundenkreis stehen oder nicht. Spezifisch geht es dabei um die Frage, ob bei einer Umsatzbesteuerung eine (Umsatz-) Steuerneutralität besteht oder nicht.
Dies ist die entscheidende Frage bei einem beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C - 453/02)."
Nachdem ich diese Expertise gelesen hatte, wunderte ich mich sehr über die unterschiedlichen Erfahrungen, die Herr Prof. Dr. Bühringer dort aus seinen
Erfahrungen, die er in seiner 20-jährigen Forschungstätigkeit gesammelt hatte, darlegte, und die, die ich bis jetzt sammeln durfte .
Er schrieb zu den Geldspielgeräten:
"Es handelt sich eher um eine "Nebenbeschäftigung", die man während eines Gaststättenbesuchs oder in einem Hotel zeitweise durchführt, nicht um eine gezielte Tätigkeit, die ein aktives Vorgehen (Aufsuchen) erfordert.
Ausnahmen sind Spielhallen, in die Personen eher gezielt hingehen. Auch in Spielhallen steht jedoch die Unterhaltung im Vordergrund. Ein kleiner Geldgewinn ist ein angenehmer Nebeneffekt, der Verlust wird auch subjektiv als nicht so gravierend eingeschätzt."
Natürlich kann die unterschiedliche Wahrnehmung aufgrund regionaler Unterschiede entstanden sein, d.h. in München würde vielleicht ein Tagesbedarf eines Spielers von ca. 200,-€ als nicht gravierend eingestuft und die Menschen sind dort eventuell in dem Maße "multi-tasking-fähig", dass auch ein Bespielen
von 2 - 3 Novos noch als "Nebenbeschäftigung" durchgeführt wird, wärend andere Geschäftsgespräche stattfinden. - das weiß ich natürlich nicht -
Kennt Ihr Untersuchungen / Gutachten zu diesem Themenbereich, welche nicht von der Automatenindustrie in Auftrag gegeben wurden, so dass man die unterschiedlichen Gutachten gegen einander abgleichen könnte?
Kennt Ihr bundesweite Erhebungen zu dem Tagesbedarf eines Spielers?
Kennt Ihr einen § oder Absatz im Glücksspielstaatsvertrag, in dem es um die Höhe des Einsatzes,
die Höhe des möglichen Gewinns oder die subjektive Einstellung von X oder Y ankommt ?
Gruß
Meike
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1
09.05.2009 07:32 |
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Solon
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Solon
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jasper
Kaiser
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Wenn solch eine Kapazität wie Prof. Dr. Bühringer das automatisierte Glücksspiel für so harmlos erachtet, dann sollten wir zumindest den Zutritt in Spielhallen auf 16 Jahre herabsetzten oder gleich die „Hausordnung“ vom Legoland übernehmen.
Hallo Meike,
es ist schwer vorstellbar, dass von Seiten der Glücksspielindustrie und deren Verbände Gutachten bzw. bezahlte Rechtsmeinungen o.ä. veröffentlich wurden, welche zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Sollte es solche geben, dann werden diese sicherlich der allerhöchsten Geheimhaltungsstufe unterliegen.
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3
09.05.2009 15:57 |
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gmg
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Zitat: |
Original von jasper
Wenn solch eine Kapazität wie Prof. Dr. Bühringer das automatisierte Glücksspiel für so harmlos erachtet, dann sollten wir zumindest den Zutritt in Spielhallen auf 16 Jahre herabsetzten oder gleich die „Hausordnung“ vom Legoland übernehmen.
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Oder wir halten uns nicht an diese Kapazität, und setzen das Zutrittsalter in Spielhallen auf 21 Jahre hinauf.
Grüße
__________________ gmg
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4
09.05.2009 16:20 |
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gmg
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Alles nur eine Frage des Honorars ! |
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MINIMALE INTERVENTION BEI PROBLEMATISCHEM SPIELVERHALTEN
AN UNTERHALTUNGSAUTOMATEN MIT GEWINNMÖGLICHKEIT
Ein vom Arbeitsausschuß Münzautomaten (AMA) Anfang 2001 in Auftrag gegebenes und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie und Kognitionsforschung (IPK) der Universität Bremen entwickeltes Selbsthilfeangebot für Automatenspieler soll nun versuchsweise bundesweit eingeführt und hinsichtlich seiner Akzeptanz, Benutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft werden.
http://www-user.uni-bremen.de/~drmeyer/i...Taschenbuch.pdf
Kostenpunkt ?
Arbeitsausschuss Münzautomaten/ Prävention problematischen Spielverhaltens: 307.600 €
http://www.neuro.uni-bremen.de/~zkw/gran...=en&menuitem=12
Bis zum IPK scrollen !
Die Aufwendungen für die Expertise des Prof. Dr. Bühringer habe ich leider noch nicht gefunden.
Grüße
__________________ gmg
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5
09.05.2009 16:57 |
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jasper
Kaiser
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6
09.05.2009 18:21 |
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gmg
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Danke jasper !
Die Geschichte mit dem Alter von 21 Jahren sollte aber eigentlich nicht ganz ernst gemeint sein.
In ein Spielcasino kann man doch auch schon mit 18 Jahren !
Warum sollte man da einen Unterschied erzeugen ?
Die Altersgrenze 18 ist schon o. K.
Ich sehe da schon eher das Problem mit den Geräten in der Sekundäraufstellung.
Man kann auch schon mit 16 in "die Kneipe". Und dem Wirt wird es wohl egal sein, wer an dem Geldspielgerät spielt.
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Bei diesen Gutachten ist auf jeden Fall wohl immer "satt Kohle" im Spiel .
Grüße
__________________ gmg
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7
09.05.2009 19:33 |
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Meike
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Hallo gmg,
den Beitrag für die Expertise findest Du im Ergebnisprotokoll der Sitzung der Vorstände
von VDAI, DAGV und BA, vom 03.03.2005.
Dort findest Du dann auch die Kosten für weitere Gutachten.
Spannende wissenschaftl. Aufträge der Uni Bremen, die Du gefunden hast.
Hattest Du irgendwo auch das Datenmaterial dazu gefunden.
D.h. mit wieviel Spielern / Testern wurden welche wissenschaftl. Ergebnisse erzielt.
Hallo Jasper,
interessanter Selbsttest mit der Spielersperre.
Mich würde ein Gutachten interessieren, welches nicht von der Automatenindustrie oder dessen Verbänden finanziert wurde.
Denn wenn man sich durchliest, wie wissenschaftlich manche Erhebungen aussehen, so muss ich persönlich sagen,
dass diese mich enttäuschen.
Bsp.:
S.7 der Expertise
"Wegen der geringen Anzahl empirischer Daten wurden in einer kurzen telefonischen Umfrage...."
Gruß
Meike
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8
10.05.2009 09:43 |
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Corleis
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9
10.05.2009 20:47 |
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gmg
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Prima Halle !
Der Vorreiter für eine ganze Welle von neuen Altersgrenzen ?
Offtopic
Wie aktuelle sind die Aufnahmen ?
Pflanzkübel als Trennwände in Hamburg ?
Grüße
__________________ gmg
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10
11.05.2009 06:55 |
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gmg
Foren Gott
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12
11.05.2009 10:40 |
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Kay Löffler
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Kleiner Hinweis: Auch bei uns haben die ersten Spielhallen das Eintrittsalter auf 21 und älter erhöht. Die jüngeren kommen meist in Gruppen, trinken viel, spielen wenig, aber machen viel kaputt oder vergraulen die anderen. Weitere Spielhallen kündigten bereits die Erhöhung des Eintrittsalters an.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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13
11.05.2009 17:36 |
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Meike
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Hallo gmg,
nachdem ich die von Dir eingestellte Dissertation begonnen habe, quer zu lesen,
wunderte ich mich über den ein oder anderen terminus technicus, u.a. "Unterhaltungsspielgeräte
mit und ohne Gewinnmöglichkeit" . Das ist schon recht speziell geprägt.
Dann wurde ständig ein "VDAI Spielverordnung" als Quelle genannt.
Durch nachhaltiges Googlen fand ich dann dies:
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/news/show.php?id=775
Hattest du eigentlich das Datenmaterial zur Langzeitstudie der Uni Bremen gefunden?
@ all
Es muss doch irgendwo empirische Daten geben, nachdem hier einige Forschungsstellen seit Jahrzehnten
tätig sind. - Hat jmd. etwas gefunden?
Gruß
Meike
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15
11.05.2009 19:15 |
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gmg
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Hallo Meike !
Nein, habe ich leider nicht.
Grüße
__________________ gmg
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16
11.05.2009 20:51 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
Gruß an alle,
ist das nicht seltsam, dass wir für Deutschland, obwohl offensichtlich viel Geld für diverse Forschungsstellen
in diesem Bereich ausgegeben werden, keine empirischen Daten im Netz o.a. auffindbar sind ?
Erstmal machte es mich stutzig als ich die Pressemitteilung der Uni Hohenheim zu den Umsätzen aus illegalen
Glücksspiel in contra zum legalen Glücksspiel las. - Da fragte ich auch schon intensiv nach deren Quellen.
Nun las ich die Expertise von Prof. Dr. Bühringer und las
a) 20 Jahre Therapieforschung
und
b) "geringe Anzahl empirischer Daten"
Jetzt stellte gmg noch die "amount" der Uni Bremen ein für den Zeitraum 03/2001 - 02/2005,
insgesamt 588.000,-€ für "problematisches Spielverhalten" und "problemhaftes Glücksspiel".
Auch in der von gmg eingestellten Dissertation von Dr. Ludiwg, der nun offensichtlich bereits Jahre vor dieser,
das Spielverhalten für seinen Arbeitgeber ausführlich beobachtete, fand ich keine empirischen Daten. (oder habe ich beim Querlesen etwas überlesen?)
Was ich allerdings fand, sind Wörter wie
"Unterhaltungsspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" deren Quelle der Gesetzestext nicht hergibt.
Auch gibt es riesige Anzeigen der Automatenindustrie, in denen prozentuale Anteile der Bevölkerung
genannt werden, mit und ohne problematischen Suchtverhalten.
- woher haben die ihre Zahlen, wenn wir hier alle nichts finden? -
Falls jemand nicht weiß, was ich meine, ein Beispiel aus der Schweiz, die offensichtlich seit Jahren
sehr intensiv Daten erheben, Hausbefragungen durchführen usw.
http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/da...pielsucht-d.pdf
Gruß
Meike
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17
12.05.2009 05:31 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Anna
Wenn dann eh der Ausweis kontrolliert werden muss, könnte man doch auch die Sperrmöglichkeit (wie im Casino) einführen. Oder?
viele Grüße, Anna |
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Wenn man den Ausführungen des Vortrages von Meyer & Hayer im "Werkstattgespräch der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland im März 2008" folgt, erscheinen die bislang umgesetzten Maßnahmen des Spielerschutzes im Bereich des gewerblichen Automatenspiels ungenügend, und zeichnen sich durch einen Mangel an Wirksamkeitsnachweisen aus. Daher sollte mit dem Aufbau eines Sperrsystems begonnen werden.
Da außerdem von Meyer & Hayer durch eine eigene Untersuchung von Spielern in der Versorgung festgestellt worden ist, dass von den problembehafteten Spielern 39 % als Minderjährige ihren Erstkontakt mit Geldspielautomaten hatten - dieser kann ja nur in der Sekundäraufstellung erfolgt sein - erscheint auch die Forderung nach einem flächendeckenden Abbau aller Geldspielgeräte aus den "gastronomischen Betrieben" unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention gerechtfertigt zu sein.
Sämtliche Zitate entnommen aus der Abhandlung:
Handlungsbedarf für das gewerbliche Automatenspiel.
http://www-user.uni-bremen.de/~drmeyer/i...Berlin_2008.pdf
Grüße
__________________ gmg
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18
12.05.2009 12:21 |
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dieter116
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Ich dachte, hier ist das Gewerberechtsforum und nicht das Suchtforum !
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19
13.05.2009 05:46 |
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Meike
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Hallo dieter,
mich hatte es auch gewundert, wer alles zu Gutachten und Expertisen aufgefordert und bezahlt wurde.
Dass ein Leiter einer Therapieforschungsstelle eine Expertise schreibt zu "Kundenkreisen"
des gewerblichen Glücksspiels und des staatlichen Glücksspiels, damit diese in Fragen / Rechtssachen
zur Umsatzbesteuerung hinzugezogen werden kann, fand ich auch erstaunlich.
Da müssen wir alle offensichtlich erhebliches Querschnittsdenken lernen.
Gruß
Meike
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20
13.05.2009 21:40 |
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