Forum-Gewerberecht

» Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV «

[quote][i]Original von Anna[/i]
Wenn dann eh der Ausweis kontrolliert werden muss, könnte man doch auch die Sperrmöglichkeit (wie im Casino) einführen. Oder?

viele Grüße, Anna[/quote]

Wenn man den Ausführungen des Vortrages von Meyer & Hayer im "Werkstattgespräch der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland im März 2008" folgt, erscheinen die bislang umgesetzten Maßnahmen des Spielerschutzes im Bereich des gewerblichen Automatenspiels ungenügend, und zeichnen sich durch einen Mangel an Wirksamkeitsnachweisen aus. Daher sollte mit dem Aufbau eines Sperrsystems begonnen werden.


Da außerdem von Meyer & Hayer durch eine eigene Untersuchung von Spielern in der Versorgung festgestellt worden ist, dass von den problembehafteten Spielern 39 % als Minderjährige ihren Erstkontakt mit Geldspielautomaten hatten - dieser kann ja nur in der Sekundäraufstellung erfolgt sein - erscheint auch die Forderung nach einem flächendeckenden Abbau aller Geldspielgeräte aus den "gastronomischen Betrieben" unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention gerechtfertigt zu sein.

Sämtliche Zitate entnommen aus der Abhandlung:

Handlungsbedarf für das gewerbliche Automatenspiel.

[URL]http://www-user.uni-bremen.de/~drmeyer/index_dateien/Geldspielgeraete_
Berlin_2008.pdf[/URL]

Grüße



Gepostet am 12.05.2009 um 12:21 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35355#post35355


Beitrags-Print by Breuer76