Kein Gewerbe, aber Werbeschilder |
PRCelle
Jungspund

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Kein Gewerbe, aber Werbeschilder |
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Hallo zusammen,
ich würde gerne mal in die Runde fragen... Geht um das NPOG, also Niedersachsen, aber vielleicht hat ja auch jemand von einem anderen Bundesland Ideen.
Wir haben hier einen Herrn, der ein Gewerbe aktiv ausübt (davon sind wir zu 100% überzeugt, ist ein alter Bekannter hier). Problem ist, wir haben keine genauen Nachweise (da er alles ohne Papier, cash etc. macht). OWi-technisch also keine Chance.
Nun wirbt er massiv mit Blechschildern, die im ganzen Landkreis verteilt an Bäume genagelt wurden. Wir wollen dann zumindest diese Schilder entfernen lassen. Hier kam meine Vorgesetzte auf den § 11 NPOG.
(Die Verwaltungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren).
Und ich tu mich damit ein wenig schwer. Ich sehe die TBM der "Gefahr" hier nicht wirklich erfüllt. Insb. beim Einzelfall sehe ich hier Problematiken.
Meine Fragen hierzu: Seht ihr das auch so, das der § 11 NPOG keine Anwendung findet
und/oder
Habt ihr andere Ideen, wie man in so einem Fall vorgehen könnte, um die Schilder los zu werden?
Danke vorab
LG aus Celle
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1
11.10.2022 15:37 |
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Solon
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Solon
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PRCelle
Jungspund

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Danke für die Antwort
OWi-technisch will ich nur einmal anmerken, dass ich diesen Fall bisher unter der Prämisse "Schwarzarbeitsbekämpfung" geführt habe und ich hierbei ein OWi-Verfahren hatte, da Anhaltspunkte etc.
Aber, da ich in diesem Verfahren keinerlei Handhabe besitze, führt dieses Verfahren zu nichts.
Da wir aber gerne die Schilder los werden wollten, war dann die Überlegung wegen § 11 NPOG. Aber das mit der Sondernutzung ist auch ein super Hinweis, den hatte ich noch nicht im Kopf ...
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3
12.10.2022 09:36 |
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Roesje

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Wie sieht es denn aus mit einem einfachen Verwaltungsverfahren hinsichtlich Aufforderung zur Abgabe Gewerbeanzeige, also Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und entsprechenden Zwangsgeldern.
Schilder an Bäumen und etwaige sonstige Erkenntnisse (die man als SB auch in einem Aktenvermerk zusammenschreiben kann) sind da doch absolut ausreichend.
OWI kommt bei mir hier nach dem Verwaltungsverfahren. Ich führe die in der Regel nie parallel, da ich oftmals nur weiß, dass ein Gewerbe ausgeübt wird, aber seit wann, sprich: wie lange ggf. gegen Anzeigepflichten verstoßen wird, wird meistens erst dann ersichtlich, wenn der GT seiner Pflicht schlussendlich nachkam.
Evtl. ist hier auch ein Umweltamt mit ins Boot zu holen, da hier Bäume verletzt werden?
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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4
12.10.2022 11:47 |
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PRCelle
Jungspund

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Ja, das mit der normalen Aufforderung wäre auch eine Maßnahme. Liegt dann halt nicht in meiner Zuständigkeit, sondern in der der Gemeinde.
Umweltrechtlich habe ich auch dran schon gedacht, das war direkt meine erste Anlaufstelle; aber als ich dem Umweltamt damals das mit den Schildern erörterte, meinten die nur "juckt uns nicht"
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12.10.2022 12:08 |
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H. Allgaier
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Bei uns würde sich der Baumschutz für die Thematik interessieren. Je nachdem, wie die Schilder an den Bäumen befestigt sind (Nagel, Reiszwecke, Schnur, Band, Klebefolie, ...).
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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6
12.10.2022 16:02 |
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