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Autor Beitrag
Thema: Kein Gewerbe, aber Werbeschilder
PRCelle

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12.10.2022 12:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, das mit der normalen Aufforderung wäre auch eine Maßnahme. Liegt dann halt nicht in meiner Zuständigkeit, sondern in der der Gemeinde.

Umweltrechtlich habe ich auch dran schon gedacht, das war direkt meine erste Anlaufstelle; aber als ich dem Umweltamt damals das mit den Schildern erörterte, meinten die nur "juckt uns nicht" Kopfkratz Weißnicht
Thema: Kein Gewerbe, aber Werbeschilder
PRCelle

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12.10.2022 09:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Antwort smile

OWi-technisch will ich nur einmal anmerken, dass ich diesen Fall bisher unter der Prämisse "Schwarzarbeitsbekämpfung" geführt habe und ich hierbei ein OWi-Verfahren hatte, da Anhaltspunkte etc.

Aber, da ich in diesem Verfahren keinerlei Handhabe besitze, führt dieses Verfahren zu nichts.
Da wir aber gerne die Schilder los werden wollten, war dann die Überlegung wegen § 11 NPOG. Aber das mit der Sondernutzung ist auch ein super Hinweis, den hatte ich noch nicht im Kopf ...
Thema: Kein Gewerbe, aber Werbeschilder
PRCelle

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Kein Gewerbe, aber Werbeschilder 11.10.2022 15:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

ich würde gerne mal in die Runde fragen... Geht um das NPOG, also Niedersachsen, aber vielleicht hat ja auch jemand von einem anderen Bundesland Ideen. smile

Wir haben hier einen Herrn, der ein Gewerbe aktiv ausübt (davon sind wir zu 100% überzeugt, ist ein alter Bekannter hier). Problem ist, wir haben keine genauen Nachweise (da er alles ohne Papier, cash etc. macht). OWi-technisch also keine Chance.

Nun wirbt er massiv mit Blechschildern, die im ganzen Landkreis verteilt an Bäume genagelt wurden. Wir wollen dann zumindest diese Schilder entfernen lassen. Hier kam meine Vorgesetzte auf den § 11 NPOG.
(Die Verwaltungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren).

Und ich tu mich damit ein wenig schwer. Ich sehe die TBM der "Gefahr" hier nicht wirklich erfüllt. Insb. beim Einzelfall sehe ich hier Problematiken.

Meine Fragen hierzu: Seht ihr das auch so, das der § 11 NPOG keine Anwendung findet
und/oder
Habt ihr andere Ideen, wie man in so einem Fall vorgehen könnte, um die Schilder los zu werden?

Danke vorab smile

LG aus Celle
Thema: Nicht durchgeführter Markt - OWi?
PRCelle

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Nicht durchgeführter Markt - OWi? 30.05.2022 11:29 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

ich bin gerade beim Lesen der GewO über etwas gestolpert und wollte mal horchen, ob ich richtig liege oder nur zu doof bin, die richtige Stelle zu finden.
Folgende Frage:

Ein festgesetzter Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt ist zur Durchführung verpflichtet gem. § 69 II GewO. Eine Aufhebung ist nach § 69b III 2 GewO nur möglich, wenn dies bei der zustd. Behörde beantragt wird und die Durchführung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.

Etwas ähnliches gibt es für die anderen Marktarten, wobei es bei denen simpler ist: § 69 III GewO. Wird eine Messe, Ausstellung oder ein Großmarkt nicht mehr durchführt, ist dies der zustd. Behörde anzuzeigen.

Mir geht es jetzt konkret um die OWi-Rechtsnormen. Für Fall 2 gibt es den § 146 II Nr. 6 GewO: Wer die Anzeige nicht [...] erstattet, bekommt eine OWi bis zu 1.000,- €.

Wie verhält sich das bei dem § 69 II bzw. dem § 69b III 2 GewO? Wenn ein Markt trotz Durchführungspflicht nicht durchgeführt wird? Ich kann hierzu keine Vorschrift in der GewO finden. Ist das wirklich so? Kann ich solche Fälle nicht OWi-technisch ahnden? Oder sehe ich die richtige Stelle gerade nicht?

Danke vorab und liebe Grüße aus Celle!
Thema: Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer?
PRCelle

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Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer? 30.12.2021 12:21 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Moin

Mein erster Post, hoffentlich im richtigen Forum etc... smile

Ich sitze seit neuestem im Ordnungsamt (Landkreis) und bin nun der neue SB für Marktfestsetzungen.

Es gibt für diese eine Marktgewerbe-Vollzugsverwaltungsvorschrift (MarktgewVwV). Die wurde hier im Forum auch öfters mal erwähnt, gerade auch, was z.B. "Vielzahl von Anbietern" bedeutet. Beim Nachlesen in Beck-Online sind mir allerdings zwei Sachen aufgefallen:

    Die VwV ist von einem hessischen Ministerium, in meinem Fall also aus einem anderen Bundesland.

    Die VwV galt bis zum Ablauf des 31.12.2008.


Inwieweit ist diese VwV also für mich anwendbar? Kann ich, als Nicht-Hesse, diese analog für mich anwenden, und wenn ja - woraus ergibt sich das? Zumal sie nicht mehr gilt.
Oder wird sie von euch nur als eine Art "Stütze" genutzt?

Ich tue mich persönlich etwas schwer damit, wenn ich hinterher eine Entscheidung mit der VwV begründen muss oder diese als "Richtwert" hinzunehme, obwohl ich diese (nach meiner Auffassung) gar nicht heranziehen darf, mangels Zuständigkeit sowie Rechtskraft.

Danke vorab! smile

LG
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