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Geschrieben von PRCelle am 11.10.2022 um 15:37:

Fragezeichen Kein Gewerbe, aber Werbeschilder

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal in die Runde fragen... Geht um das NPOG, also Niedersachsen, aber vielleicht hat ja auch jemand von einem anderen Bundesland Ideen. smile

Wir haben hier einen Herrn, der ein Gewerbe aktiv ausübt (davon sind wir zu 100% überzeugt, ist ein alter Bekannter hier). Problem ist, wir haben keine genauen Nachweise (da er alles ohne Papier, cash etc. macht). OWi-technisch also keine Chance.

Nun wirbt er massiv mit Blechschildern, die im ganzen Landkreis verteilt an Bäume genagelt wurden. Wir wollen dann zumindest diese Schilder entfernen lassen. Hier kam meine Vorgesetzte auf den § 11 NPOG.
(Die Verwaltungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren).

Und ich tu mich damit ein wenig schwer. Ich sehe die TBM der "Gefahr" hier nicht wirklich erfüllt. Insb. beim Einzelfall sehe ich hier Problematiken.

Meine Fragen hierzu: Seht ihr das auch so, das der § 11 NPOG keine Anwendung findet
und/oder
Habt ihr andere Ideen, wie man in so einem Fall vorgehen könnte, um die Schilder los zu werden?

Danke vorab smile

LG aus Celle



Geschrieben von Greenhorn am 12.10.2022 um 08:57:

 

Ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm stellt, schon wegen möglicher Nachahmer bei Nichtahndung, regelmäßig eine Gefahr im Sinne des § 11 NPOG dar. Insofern könnte man theoretisch auf diese Ermächtigungsgrundlage zurückgreifen.
Allerdings sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass diese subsidiär Anwendung findet.
Heißt: Vorher unbedingt nach etwaigen spezialgesetzlichen Regelungen Ausschau halten. Für diesen konkreten Fall kommt vermutlich insbesondere das Straßenrecht (§§ 18f. NStrG) in Frage.

Viele Grüße nach Celle!

Nachtrag: Ich bin persönlich grundsätzlich kein Freund davon, für solche Fälle zum Ordnungswidrigkeitenverfahren zu greifen, da dieses schon von der Systematik her nicht wirklich geeignet ist, den Betreffenden zum Handeln zu bewegen.

Nachtrag2: Die Schilder dürften für die Nachweisführung zur Frage "Gewerbe?" doch eigentlich hervorragend geeignet sein, oder? Kopfkratz



Geschrieben von PRCelle am 12.10.2022 um 09:36:

 

Danke für die Antwort smile

OWi-technisch will ich nur einmal anmerken, dass ich diesen Fall bisher unter der Prämisse "Schwarzarbeitsbekämpfung" geführt habe und ich hierbei ein OWi-Verfahren hatte, da Anhaltspunkte etc.

Aber, da ich in diesem Verfahren keinerlei Handhabe besitze, führt dieses Verfahren zu nichts.
Da wir aber gerne die Schilder los werden wollten, war dann die Überlegung wegen § 11 NPOG. Aber das mit der Sondernutzung ist auch ein super Hinweis, den hatte ich noch nicht im Kopf ...



Geschrieben von Roesje am 12.10.2022 um 11:47:

 

Wie sieht es denn aus mit einem einfachen Verwaltungsverfahren hinsichtlich Aufforderung zur Abgabe Gewerbeanzeige, also Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und entsprechenden Zwangsgeldern.

Schilder an Bäumen und etwaige sonstige Erkenntnisse (die man als SB auch in einem Aktenvermerk zusammenschreiben kann) sind da doch absolut ausreichend.

OWI kommt bei mir hier nach dem Verwaltungsverfahren. Ich führe die in der Regel nie parallel, da ich oftmals nur weiß, dass ein Gewerbe ausgeübt wird, aber seit wann, sprich: wie lange ggf. gegen Anzeigepflichten verstoßen wird, wird meistens erst dann ersichtlich, wenn der GT seiner Pflicht schlussendlich nachkam.

Evtl. ist hier auch ein Umweltamt mit ins Boot zu holen, da hier Bäume verletzt werden?



Geschrieben von PRCelle am 12.10.2022 um 12:08:

 

Ja, das mit der normalen Aufforderung wäre auch eine Maßnahme. Liegt dann halt nicht in meiner Zuständigkeit, sondern in der der Gemeinde.

Umweltrechtlich habe ich auch dran schon gedacht, das war direkt meine erste Anlaufstelle; aber als ich dem Umweltamt damals das mit den Schildern erörterte, meinten die nur "juckt uns nicht" Kopfkratz Weißnicht



Geschrieben von H. Allgaier am 12.10.2022 um 16:02:

 

Bei uns würde sich der Baumschutz für die Thematik interessieren. Je nachdem, wie die Schilder an den Bäumen befestigt sind (Nagel, Reiszwecke, Schnur, Band, Klebefolie, ...).


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