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» Kein Gewerbe, aber Werbeschilder «

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal in die Runde fragen... Geht um das NPOG, also Niedersachsen, aber vielleicht hat ja auch jemand von einem anderen Bundesland Ideen.  smile  

Wir haben hier einen Herrn, der ein Gewerbe aktiv ausübt (davon sind wir zu 100% überzeugt, ist ein alter Bekannter hier). Problem ist, wir haben keine genauen Nachweise (da er alles ohne Papier, cash etc. macht). OWi-technisch also keine Chance.

Nun wirbt er massiv mit Blechschildern, die im ganzen Landkreis verteilt an Bäume genagelt wurden. Wir wollen dann zumindest diese Schilder entfernen lassen. Hier kam meine Vorgesetzte auf den § 11 NPOG.
(Die Verwaltungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren).

Und ich tu mich damit ein wenig schwer. Ich sehe die TBM der "Gefahr" hier nicht wirklich erfüllt. Insb. beim Einzelfall sehe ich hier Problematiken.

Meine Fragen hierzu: Seht ihr das auch so, das der § 11 NPOG keine Anwendung findet
und/oder
Habt ihr andere Ideen, wie man in so einem Fall vorgehen könnte, um die Schilder los zu werden?

Danke vorab  smile  

LG aus Celle



Gepostet am 11.10.2022 um 15:37 von:
Benutzer: PRCelle
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