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» Kein Gewerbe, aber Werbeschilder «

Danke für die Antwort  smile  

OWi-technisch will ich nur einmal anmerken, dass ich diesen Fall bisher unter der Prämisse "Schwarzarbeitsbekämpfung" geführt habe und ich hierbei ein OWi-Verfahren hatte, da Anhaltspunkte etc.

Aber, da ich in diesem Verfahren keinerlei Handhabe besitze, führt dieses Verfahren zu nichts.
Da wir aber gerne die Schilder los werden wollten, war dann die Überlegung wegen § 11 NPOG. Aber das mit der Sondernutzung ist auch ein super Hinweis, den hatte ich noch nicht im Kopf ...



Gepostet am 12.10.2022 um 09:36 von:
Benutzer: PRCelle
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