Forum-Gewerberecht

» Kein Gewerbe, aber Werbeschilder «

Wie sieht es denn aus mit einem einfachen Verwaltungsverfahren hinsichtlich Aufforderung zur Abgabe Gewerbeanzeige, also Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und entsprechenden Zwangsgeldern.

Schilder an Bäumen und etwaige sonstige Erkenntnisse (die man als SB auch in einem Aktenvermerk zusammenschreiben kann) sind da doch absolut ausreichend.

OWI kommt bei mir hier nach dem Verwaltungsverfahren. Ich führe die in der Regel nie parallel, da ich oftmals nur weiß, dass ein Gewerbe ausgeübt wird, aber seit wann, sprich: wie lange ggf. gegen Anzeigepflichten verstoßen wird, wird meistens erst dann ersichtlich, wenn der GT seiner Pflicht schlussendlich nachkam.

Evtl. ist hier auch ein Umweltamt mit ins Boot zu holen, da hier Bäume verletzt werden?



Gepostet am 12.10.2022 um 11:47 von:
Benutzer: Roesje
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