Forum-Gewerberecht

» Kein Gewerbe, aber Werbeschilder «

Ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm stellt, schon wegen möglicher Nachahmer bei Nichtahndung, regelmäßig eine Gefahr im Sinne des § 11 NPOG dar. Insofern könnte man theoretisch auf diese Ermächtigungsgrundlage zurückgreifen.
Allerdings sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass diese subsidiär Anwendung findet.
Heißt: Vorher unbedingt nach etwaigen spezialgesetzlichen Regelungen Ausschau halten. Für diesen konkreten Fall kommt vermutlich insbesondere das Straßenrecht (§§ 18f. NStrG) in Frage.    

Viele Grüße nach Celle!

Nachtrag: Ich bin persönlich grundsätzlich kein Freund davon, für solche Fälle zum Ordnungswidrigkeitenverfahren zu greifen, da dieses schon von der Systematik her nicht wirklich geeignet ist, den Betreffenden zum Handeln zu bewegen.

Nachtrag2: Die Schilder dürften für die Nachweisführung zur Frage "Gewerbe?" doch eigentlich hervorragend geeignet sein, oder?  Kopfkratz  



Gepostet am 12.10.2022 um 08:57 von:
Benutzer: Greenhorn
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