Aktionswoche der Steuerfahndung |
kbf
Eroberer
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1
26.08.2016 22:16 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Aktionswoche der Steuerfahndung |
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2
26.08.2016 22:36 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Aktionswoche der Steuerfahndung |
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MOIN,
GUTE NACHRICHTEN!
Es geht doch mit diesen Kombi-Aktionen des Vollzuges!
Grüße
__________________ gmg
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3
27.08.2016 11:43 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Aktionswoche der Steuerfahndung |
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[Mann, sind die gut Mann.....]
Ich sag mal: "Quersummenblick!"
Stellungnahme ANTZ
Grüße
__________________ gmg
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5
01.09.2016 11:14 |
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cooter
Grünschnabel
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rn
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RE: Aktionswoche der Steuerfahndung |
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In dem Online Artikel der Saarbrücker Zeitung wird von einer Kassensoftware berichtet. Welche Software ist das wohl? Über welche speziellen Geräte die Steuerfahnder wohl verfügen? Hr Lang hält da wohl ein spezielles Auslesegerät in der Hand. Im Grunde ein interessanter Artikel, aber nur oberflächlich beschrieben. Keine nennenswerten Details.....
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6
02.09.2016 10:26 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Aktionswoche der Steuerfahndung |
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Ich meine, da auf dem Gehäuse eine Sonne erkennen zu können.
Spezialanfertigung/Prototyp aus dem Hause Gauselmann --> nur für die Steuerfahndung?
Zitat on
Die Fahnder verfügen neuerdings über spezielle Geräte, um festzustellen, ob die Software der Automaten manipuliert wurde.
Zitat off
Was haben die da von Gauselmann wohl in diesem MAS 3 tec Gehäuse verbaut??
Wir kennen das ja von den diversen GSG.
Auf dem Gehäuse steht a drauf, und es ist b drin.....
Sowieso ist das Jahr 2016 bald um.
Bereits seit 2010 verlangt das BMF, dass die Transaktions-Aufzeichnungen elektronischer Kassensysteme unveränderbar sichergestellt werden – inklusive Einzelaufzeichnungen. Grund: Die Technik von Registrierkassen erlaubt es, Buchungen willkürlich verschwinden zu lassen. Vor allem der Einsatz von Manipulationssoftware ermöglicht umfassende Veränderungen und Löschungen. Und die Manipulation ist schwer aufzudecken. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein.
Ab dem 01.01.2017 greifen die verschärften Anforderungen.
Ob diese o. a. Entwicklung bereits im Vorgriff auf 2017 entwickelt worden ist??
Grüße
__________________ gmg
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7
02.09.2016 13:09 |
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Rooobert
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70000,- in einer Gaststätte mit 3 Geräten in 3 Wochen ???
Völlig unmöglich, nur dumme Propaganda
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8
02.09.2016 17:45 |
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gmg
Foren Gott
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.. oder der Beweis von Geldwäsche?
Grüße
__________________ gmg
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9
03.09.2016 01:08 |
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Rooobert
Routinier
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Dann aber von unglaublich dummen Leuten :
max Stundeneinnahme 33€ x 3 Geräte x 24h x 21 Tage = 49896 €
Das auch nur bei 33€ und 100% Auslastung, beide Werte in der Praxis eher unwarscheinlich !
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10
03.09.2016 13:52 |
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NUK-Harburg
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ich wette darauf die meinen die kumulierten einwürfe an den 3 geräten und kommen so auf die 70.000 euro , das könnte schon eher angehen !
und das so "spezielle " mas 3 tec ist sicherlich mit stinknormaler werkssoftware ausgestattet . aber da die früher gar kein auslesegerät dabei hatten , ist das jetzt die innovation schlecht hin !
gruß
nuk
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11
03.09.2016 21:11 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von NUK-Harburg
ich wette darauf die meinen die kumulierten einwürfe an den 3 geräten und kommen so auf die 70.000 euro , das könnte schon eher angehen !
und das so "spezielle " mas 3 tec ist sicherlich mit stinknormaler werkssoftware ausgestattet . aber da die früher gar kein auslesegerät dabei hatten , ist das jetzt die innovation schlecht hin !
gruß
nuk |
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Einfach mal nachfragen.
Ist doch jetzt wieder dieser "Branchengipfel".
Erst (nachträglich) gratulieren, und dann kann man ja mal fragen.
Vllt. ist ja wirklich nur normale Software im MAS drin.
Vllt. handelt es sich ja um den kumulierten Einwurf der 3 Geräte.
Vllt. handelt es sich ja um Geräte mit NLC-Software (also um getarnte Slot-Machines).
Vllt. handelt es sich um Geldwäsche.
Fragen über Fragen...
Aber zumindest die Frage nach der Software kann man ja klären und ggf. die Antwort hier einstellen.
Grüße
__________________ gmg
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12
04.09.2016 09:48 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Rooobert
Dann aber von unglaublich dummen Leuten :
max Stundeneinnahme 33€ x 3 Geräte x 24h x 21 Tage = 49896 €
Das auch nur bei 33€ und 100% Auslastung, beide Werte in der Praxis eher unwarscheinlich !
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Robert Deine Rechnung ist so nicht zutreffend:
49.896 / 33 € * 80 € wäre doch nach dem Gesetz der Höchstbetrag.
Da sagt mir meine Maschine einen Betrag von 120.960 €.
Grüße
__________________ gmg
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13
04.09.2016 09:52 |
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NUK-Harburg
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ja,
vllt. ist das alles so....
aber in puncto geldwäsche macht die sache doch nur sinn, wenn die erträge auch dem finanzamt gemeldet werden ! warum sonst sollten die geld waschen wollen, wenn man die einnahmen nicht versteuert ? andernfalls würde das "schwarzgeld" ja schwarz bleiben und der aufwand nonstop (drogen) geld in die kisten zu schmeißen ergibt keinerlei bilanziertes ergebnis .....
nuk
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14
04.09.2016 12:43 |
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Rooobert
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gmg : von den 80 € Höchsteinsatz je Std dürfen auf lange Sicht nur 33 € als Gewinn im Gerät verbleiben, alle Geräte liegen meist weit darunter.
Somit stimmt meine Rechnung schon, und das weisst du auch.
Falls dort unlimitierte Casinogeräte aufgestellt waren kann man das ja leicht feststellen, und ich glaube kaum dass die sich mit einem Mas3Tech auslesen lassen.
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15
04.09.2016 17:11 |
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gmg
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Roobert,
3 Wochen = "auf lange Sicht" ?
Sicherlich kann man Gehäuse mit NLC-Software auslesen.
Die VDAI-Ausleseschnittstelle ist doch in den Gehäusen drin.
Und notfalls gibt es ja noch andere Auslesemöglichkeiten.
Grüße
__________________ gmg
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16
05.09.2016 07:14 |
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gelroy
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also dieses Gerät wird er mit dem Mas3tec so wie auf diesem Bild dargestellt auf jeden Fall nicht auslesen.
Das ist eine uralt Möhre die mit Sicherheit keine aktuelle PTB Zulassung besitzt und nicht betrieben werden darf.
Und auch der geheimste Gauselmann Spezialsoftwareausleseprototyp wird nicht helfen, wenn das VDAI Kabel einfach so im Gerät baumelt und nicht mal angeschlossen ist
Schön wäre es, wenn hier etwas differenzierter berichtet werden würde, solche Kisten stellt sich heutzutage keiner mehr in seine Spielhalle, die findet man nur in den einschlägig bekannten Cafetreffs etc.
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17
05.09.2016 15:47 |
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gmg
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... das Kabel baumelt im Gerät?
Ob es sich eventuell um ein Verlängerungskabel vom MAS zur VDAI-Schnittstelle handelt?
Und natürlich handelt es sich um ein Magic Games Gehäuse.
Ohne PTB-BAZ.
Und natürlich darf es sich nicht in der Aufstellung befinden oder dort betrieben werden.
Und es wurde von der Gastroaufstellung berichtet.
Man muß nur alles lesen, gelroy.
Grüße
__________________ gmg
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18
06.09.2016 06:58 |
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gelroy
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hast wahrscheinlich recht und der Steuerfahnder nimmt sein Verlängerungskabel und knotet es an ein Kabel, welches im Automat rumhängt. Und der VDAI Anschlussstecker von diesem Kabel ist auch nicht eingesteckt, wie man klar auf dem vergrösserten Bild sehen kann.
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19
06.09.2016 14:03 |
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gmg
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Also quasi Wireless Lan.
Und das an einem solchen Gerät.
Grüße
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20
06.09.2016 14:42 |
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