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Thema: Fachverfahren Melderecht |
kbf
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Hallo zusammen,
ich kenne und schätze das Forum Gewerberecht nun schon seit vielen Jahren. Gibt es ein ähnliches Forum für die Thematik des Melderechts bzw. der Bürgerämter? Es geht bei uns darum eine neue Software für das Meldeamt anzuschaffen. Erfahrungsaustausch wäre super.
Danke euch.
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Thema: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
kbf
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Zitat: |
Original von gmg
Also in dem Newsletter wird doch durch die Firma Gauselmann geschrieben, dass diese Geräte eine "behördliche Erlaubnis" durch die PTB bis Jan / Feb. 2021 hätten.
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Jenes Datum habe ich auch schon öfters gelesen. Allerdings wurden ja alle neue Zulassungen nach TR 5.0 gem. § 11 II 1 SpielV auf 1 Jahr begrenzt. Hat die PTB den Herstellern nun signalisiert, dass sie Verlängerungsanträge bis zum oben genannten Datum genehmigen wird? Ich finde das Datum "Jan / Feb. 2021" nämlich weder in der Spielverordnung noch in den Zulassungen auf der Internetseite der PTB.
Ein Auslaufdatum in § 20 SpielV, wie es sie für die Geräte vor der TR 5.0 gibt, wurde für die Geräte nach TR 5.0 light ja gerade nicht eingeführt.
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Thema: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
kbf
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Interessant. Nun stelle ich mir die Frage, ob es noch zur Veröffentlichung von Bauartzulassungen nach der TR 5.0 light kommen wird? Möglicherweise auch welche von Novomatic?
Schließlich werden die Bauarten erst in die Zulassungsdatenbank aufgenommen, wenn die Zulassungsbelege abgerufen wurden. Und nicht schon dann, wenn das Bauartmuster zugelassen wurde. Zudem sind die Bauartnummern 4024 bis 4032 (noch) nicht in der Datenbank aufgeführt.
Weiß jemand mehr? Möglicherweise durch die Produktankündigungen der Hersteller. Danke!
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Thema: Spielkonsolen in Gaststättten |
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Original von MarcoEuler
Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?
Liege ich da falsch? |
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Hallo Marco,
die Spielverordnung erfasst generell nur Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Das ergibt sich aus der Ermächtigungsgrundlage der SpielV in § 33f GewO. Da man in deinem Fall aber nichts gewinnen kann, findet die SpielV auch keine Anwendung. Also auch nicht § 5a SpielV.
Ansonsten wüsste ich aber auch nicht was gegen die Aufstellung der Geräte sprechen sollte.
Grüße
kbf
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Thema: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
kbf
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Original von rosebud
was ist schlimmer:
- Gerät mit alter Software und Tüv ?
oder
- Gerät mit neuer Software ohne Tüv ?
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Aus meiner Sicht ist das eine nicht schlimmer oder besser als das andere. Ist eher beides gleich schlimm.
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Original von rosebud
Was sind die folgen für den Betreiber ?
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Ich würde als Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes die Geräte sofort abschalten lassen und amtlich versiegeln. So dass sie nicht mehr bespielbar sind. Schließlich läge in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor.
Und dann ein Bußgeldverfahren einleiten. Gegebenenfalls inklusive der oben erwähnten Gewinnabschöpfung.
Grüße
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Thema: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
kbf
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Zitat: |
Original von gmg
Nun sind wir bereits bei 50 Stück veröffentlichten Nachträgen zu den GSG-Bauarten.
Früher waren es 51 Stück.
Habe ich mich verzählt, oder kommt da noch eine Bauart?
Grüße |
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Ich zähle heute 51 Stück. Der letzte Nachtrag kam am 14.02. beim ADM700B.
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Thema: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
kbf
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Zitat: |
Original von gmg
die Zulassungszeichen - diese gültig für vier Jahre Aufstelldauer - wurden für die zugelassenen Bauarten - letzte veröffentlichte vom 09. 02. 2016 - im Januar 2017 abgerufen. Daraus ergibt sich das von pg genannte Datum.
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Ok. Hat dieses Prozedere auch eine Rechtsgrundlage? Kann, könnte oder werden bestimmte Hersteller Ihre Zulassungsbelege für bestimmte Geräte bspw. erst im Jahr 2018 abrufen? Und sie so bis 2022 betreiben können?
Kann ein Hersteller mehrmals Zulassungsbelege anfordern und sich so die Aufstelldauer verlängern?
Mich irritiert es sehr, dass es einmal eine feste Frist gibt, bis zu der die Geräte nach bestimmten Regeln zuzulassen sind. Hier halt der 10.02.2016. Es dann auch eine klar geregelte Aufstelldauer von 4 Jahren gibt. Aber der Zeitpunkt ab wann die Aufstelldauer gerechnet wird nirgendwo fixiert ist. Nicht in der Spielverordnung. Nicht in der TR oder im Zulassungsschein.
Ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
kbf
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Thema: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
kbf
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Zitat: |
Original von petergaukler
es ist möglich ,dass sich der markt ab 11-2018 etwas ändert(weniger novos),
da (nur) adp zulassungen bis 2021 besitzt ,die keine spielerkarte ect.benötigen !
pg. |
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Zulassungen bis 2021 ohne Spielkarte? Wie kann das sein?
Die Spielverordnung, die die gesicherte Aufzeichnung und die Spielerkarte fordert, trat am 10.02.2016 in Kraft. Die jüngste veröffentlichte Zulassung der PTB stammt vom 08.02.2016. Die beiden Daten passen soweit zusammen.
Und nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 der SpielV beträgt die Aufstelldauer maximal vier Jahre. Danach müsste doch spätestens am 08.02.2020 das letzte Spielgerät ohne die genannten Anforderungen abgeschaltet werden.
Oder habe ich eine Übergangsvorschrift oder sonst etwas übersehen?
Grüße
kbf
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Thema: Aktionswoche der Steuerfahndung |
kbf
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Herr Fries,
im Anfgangspost hatten Sie geschrieben:
"Geprüft wurde die Versteuerung der Umsätze bei Geldspielgeräten und Wettterminals."
Von der Prüfung der Umsätze der Wettterminals fand ich danach nichts mehr.
Wie wurde das denn gemacht?
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Das ist eine gute Frage. Ich weiß es nicht.
Ein standardisiertes Verfahren zur Aufzeichnung oder Auslesung gibt es wohl nicht.
Meine rudimentären Kenntnisse des Steuerrechts sagen mir aber, dass zumindest die Barumsätze an den Terminals doch in irgendeiner Form aufgezeichnet werden müssen.
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Thema: Betriebssitzverlegung nicht angezeigt - Zwangsgeld |
kbf
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Zitat: |
Original von PetraP
Was kann ich noch weiter tun?
Ich überlege, ob ich ein Zwangsgeldverfahren gegen ihn einleiten kann.
Aber wie geht das? Bisher habe ich mit solchen Verfahren noch nichts zu tun gehabt.
Ich weiß natürlich, dass es zunächst angedroht, dann festgesetzt und vollzogen werden muss, aber wie genau sieht das in der Praxis aus?
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1. Normales Anhörungsschreiben versenden.
2. Falls nötig im Anschluss den Verwaltungsakt erlassen mit dem der Gewerbetreibende zur Anzeige verpflichtet wird und dabei gleichzeitig das Zwangsgeld mit androhen. Letzteres geht nach § 63 Abs. 2 Satz 1 VwVG NRW.
Eine aufschiebend bedingte Festsetzung des Zwangsgeldes ist in NRW leider nicht zulässig
Siehe § 64 Satz 1 VwVG NRW.
3. Dann das Zwangsgeld festsetzen. Falls die Betreibung nötig wird, braucht es natürlich Vollziehungsbeamte. Habt ihr solche in eurem Haus bestellt? Bei uns im Saarland lassen viele Kommunen die Vollstreckung vom Kreis oder vom Land erledigen. Welcher anderer Einrichtungen Ihr euch in NRW bedienen könnt, weiß ich allerdings nicht.
Zitat: |
Gibt es irgendwo entsprechende Muster? |
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Ja. Im internen Forenbereich. Falls du dafür noch nicht angemeldet bist, kannst du das hier erledigen.
Zitat: |
Kann ich überhaupt ein Zwangsgeldverfahren einleiten, wenn schon Bußgeldbescheide rechtskräftig sind? |
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Oh ja. Das geht sehr wohl. Siehe § 57 Abs. 3 Satz 1 VwVG NRW.
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