unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-114.jpg

Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 44

Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 302.891
Nächster Level: 369.628

66.737 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?

Hallo aus Kranenburg!

Mal eine bescheidene Frage aus der Praxis:

Ich erhalte regelmäßig (und das ist auch gut so) die Eintragungsnachrichten von meinem Amtsgericht bezüglich GmbHs und wie sie nicht alle heissen.

Regelmäßig, und das ist weniger gut so, meinen diese Firmen dann ihre Anzeigepflichten vollständig nachgekommen zu sein und melden nicht mehr nach § 14 GewO bei mir.
Nach dem ersten oder zweiten freundlichen, aber ergebnislosen Schreiben von mir, leite ich ein Owi-Verfahren ein. Aber dabei bekomme ich immer bei einem Punkt Bauchschmerzen:

Darf ich pauschal davon ausgehen, dass eine eingetragene, neue GmbH auch schon automatisch gewerblich tätig ist oder kann eine GmbH bereits seit Monaten im Handelsregister eingetragen sein, ohne dass eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO entstanden ist ?

Schön wäre natürlich, wenn Eintragungsdatum = Beginn der gewerblichen Tätigkeiten im Sinne von § 14 GewO wäre.
1 26.06.2007 16:34 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.443.984
Nächster Level: 5.107.448

663.464 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?

Hallo aus Neuss,

Ihre Bauchschmerzen kann ich gut verstehen. Um so mehr frage ich mich, warum Sie den dritten vor dem zweiten Schritt machen.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist nicht das geeignete Mittel um die Gewerbeanmeldung zu erreichen.

Warum erlassen Sie keine Ordnungsverfügung verbunden mit einem geeigneten Zwangsmittel?

Haben Sie in diesem Verfahren die Gewerbeanmeldung erzwungen, steht auch das Datum des Betriebsbeginns fest.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 26.06.2007 17:00 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
Haudegen


images/avatars/avatar-295.gif

Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.558.357
Nächster Level: 3.609.430

51.073 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?

Hallo aus Euskirchen,

nachdem ich mich nun zweimal bereits abgeschossen habe, hoffe ich, dass der dritte Versuch einer Antwort nun gelingt. wut

Das Datum der Eintragung im Handelsregister ist leider nicht gleichzusetzen mit dem Beginn der Tätigkeit.
Es gibt ja auch die sog. Vorratsgesellschaften, d.h. Firmen, die zwar gegründet werden, aber noch keine Tätigkeit aufnehmen. Irgendwann kauft dann jemand diese Firma und beginnt erst dann mit der Tätigkeit. Das Thema hatten wir kürzlich
hier (habe ich heute nachmittag zufällig gefunden, als ich was anderes suchte).
Hier ging es unter anderem um eine Firma, die bereits in den sechziger Jahren im Handelsregister eingetragen wurde, aber noch immer kein Gewerbe angemeldet hat.

Wir gehen, bevor wir eine Angelegenheit zum Bußgeld geben, immer auf Nummer Sicher und lassen durch den Außendienst überprüfen, ob die im Handelregister eingetragene Firma auch ein Gewerbe unter der Betriebsstätte ausübt.

Leicht frustrierte (wegen der derzeitigen Wolkenbrüche und der Vielzahl meiner Abstürze bzw. der Abstürze meines PC großes Grinsen )
Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
3 26.06.2007 17:03 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-114.jpg

Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 44

Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 302.891
Nächster Level: 369.628

66.737 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kranenburg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?

Sie haben natürlich Recht - mit einem Owi-Verfahren erreiche ich keine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO. Aber ich benutze ein Owi-Verfahren nicht zuletzt auch als Druckmittel a la "sie können das angedrohte Bußgeld in Höhe von blablabla abwenden, indem sie die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO bis blablabla vornehmen". Was in der Praxis funktioniert ist besser als jede Theorie smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kranenburg: 27.06.2007 09:19.

4 27.06.2007 09:10 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.443.984
Nächster Level: 5.107.448

663.464 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?

Hallo aus Neuss,

ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber:

Wenn Sie doch wie erwähnt "Bauchschmerzen" bei der Sache haben, sollten Sie Ihre Vorgehensweise überdenken.

Eine in der Anhörung offerierte Zwangsgeldandrohung erfüllt den Zweck besser und die Möglichkeit der Ahndung bleibt unbenommen.

Bei allem Sinn für pragmatische Lösungen bin ich der Meinung, dass man die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, wenn sie doch wirklich mal in ausreichender Form vorhanden sind, auch sinngemäß nutzen sollte.

Ein angedrohter Bußgeldbescheid sollte meines Erachtens ohne wesentliche Änderung des Sachverhaltes auch ergehen. Der Verstoß ist ja auch nach ergangener Anzeige gegeben. Eine Einstellung des Verfahrens nach erfolgter Anzeige führt das Verfahren ansonsten ad absurdum. Als generelle Praxis halte ich diese, gelinde gesagt, sehr großzügige Anwendung des Opportunitätsprinzips zumindest für fraglich.

Nix für ungut.


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
5 27.06.2007 10:20 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
portawestfalica   Zeige portawestfalica auf Karte portawestfalica ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-121.jpg

Dabei seit: 20.01.2006
Beiträge: 49
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 326.922
Nächster Level: 369.628

42.706 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die Einstellung des Owigverfahrens nach getätigter Anzeige halte auch ich für ungeeignet und sehr fraglich in Bezug auf die Gleichbehandlung.

Generell habe ich jedoch mit dem Bußgeldverfahren sehr gute Erfahrungen gesammelt, da die Firmen meistens erst aktiv werden, wenn es ans Portemonaie geht. Wenn dann der Gewerbetreibende die Anzeige vornimmt und mir versichert "es nie wieder zu tun" ;-) komme ich ihm in soweit entgegen, dass ich den Bußgeldbescheid gegen die Zahlung eines Verwarnungsgeldes i.H.v. 25,- € einstelle. Der Betroffene freut sich natürlich, dass er nicht die Geldbuße (100,- € + Gebühren 25,- €) zahlen muss und hält mich für den bürgerfreundlichsten Sachbearbeiter ;-). Wir bekommen immerhin das Verwarngeld für unsere Mühen- und alle sind glücklich und zufrieden.

Die OV mit Androhung des Zwangsgeldes ist natürlich der elegantere und korrekte Weg, aber auch der arbeitsintensivere.

Viele Grüße
Matthias Rinne
6 27.06.2007 10:57 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.642.882
Nächster Level: 4.297.834

654.952 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







zusammen,

ich sehe die ganze Angelegenheit eigentlich ähnlich wie der Kollege Schmitz.

Eine Androhung eines Zwangsgeldes ist nunmal das geeignetste Mittel, eine Handlung herbeizuführen Ich habe früher den selben Fehler gemacht und erst mit Bußgeld gearbeitet. Da gab es dann aber immer wieder welche, die das Bußgeld bezahlt haben und eine Anmeldung wurde trotzdem nicht nachgeholt!

Und was nun... richtig, Zwangsmittelandrohnung, wie es gleich richtig gewesen wäre!

Und wenn man da einen guten Draht zur Vollstreckungsstelle hat, kann man hier auch ruck zuck "finaziellen Druck" ausüben.

Das beste, wenn denn die Anmeldung erfolgt ist (natürlich unter Angabe des tätsächlichen Beginns mit Unterschrift) kann ich immer noch ein Bußgeld fertig machen und habe das beste Beweismittel, welches es gibt, eigene Angaben!!!
7 27.06.2007 12:09 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.286
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.566.256
Nächster Level: 22.308.442

1.742.186 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Kolleginnen und Kollegen,

auch ich kann dem Kollegen Schmitz nur Applaus .

Auch ich sehe die Einstellung eines Owi.-Verfahrens bei Beendigung eines Dauerdeliktes für rechtlich problematisch an, das nämlich ist eine unterlassene Gewerbemeldung, die ich im Übrigen sauber erst bebußen kann, wenn ich weiß, wie groß das Ausmaß der Verspätung ist.

Im Übrigen ist (zumindest bei uns in Hessen) eine ZG-Androhung, so sie denn losgelöst von der zu Grunde liegenden Anordnung ergeht, kostenpflichtig. Man wird dabei nicht reich, aber der Betroffene löhnt schon mal ein paar Euro.

Die Auffassung, dass ein schließlich eingestelltes Owi aufwändiger sei als das Zwangsverfahren teile ich nach etwas Überlegung auch nicht.

Dass das Owi tatsächlich die gleiche Wirkung wie das ZG-Verfahren entfaltet, will ich aber nicht bestreiten, sauber ist die Arbeitsweise aber nicht.

Schlusssatz: Nicht jede GmbH übt ein Gewerbe aus!

Bye! aus Wetzlar

Frank Schuster
8 27.06.2007 15:39 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
Routinier


Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.220.875
Nächster Level: 3.609.430

388.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Interessante Diskussion, hatte ich bei uns im Hause auch schon. Ergebnis war das gleiche, was hier offenbar die Mehrheit hat.
Um aber auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Das Anmeldedatum ist nach meinen Erfahrungen in den seltensten Fällen mit dem Beginn des Gewerbes gleichzusezen. Ich habe so oft mit einer GmbH i.G. zu tun gehabe, die ich dann wegen Verstoß gegen HWO, GewO und/oder SchwArbG herangekriegt habe. Dieses aber erst, nachdem im Rahmen der Außendiensttätigkeit die tatsächlichen Tätigkeiten festgestellt und dann mit den angemeldeten verglichen wurden.

Ich plädiere dafür, dass wohl auch weiterhin bei Eintragung ins Handelsregister ohne Kenntnis der tatsächlichen Tätigkeit erst im Verwaltungsverfahren hinterfragt werden, was da läuft. Bei den beratungsresistenten Betrieben kann ein OWi-Verfahren noch nachgeschoben werden und über den § 17 IV OWiG kann sich das ggf. auch so richtig großes Grinsen lohnen.

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
9 29.06.2007 09:12 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
Gewerbe2007 Gewerbe2007 ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 29.09.2011
Beiträge: 58
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 266.445
Nächster Level: 300.073

33.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallöchen,

sitze auch gerade über einen Fall, der mir Kopfschmerzen bereitet. Eine UG meldet rückwirkend zum April 2010 an und will mir aber keinen vollständigen Handelsregisterauszug zukommen lassen und die Angaben zu den Geschäftsführern habe ich auch nicht, weil Sie in der GewA 1 die Angaben 3-9 ausgelassen haben.

Der eine GF ist der Meinung, ich soll selber zum Amtsgericht fahren und mir die Unterlagen besorgen. Von ihm gebe es nichts. Sie werden immer netter.

Hat evtl. einer von euch ein Muster für OwiG oder Zwangsgeld?

Vielen herzlichen Dank!
Gewerbe 2007
10 03.04.2012 13:04 Gewerbe2007 ist offline E-Mail an Gewerbe2007 senden Beiträge von Gewerbe2007 suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.973.916
Nächster Level: 5.107.448

133.532 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
falls die UG in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht gerade eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle errichtet hat, sondern die Hauptniederlassung bei Ihnen gemeldet werden soll, so sind die beiden Geschäftsführer dazu verpflichtet die in Feld-Nr. 3 - 9 geforderten Angaben zu machen (s. auch 5.3 der GewAnzVwV).
Fehlen diese Angaben wäre die Gewerbeanzeige nicht vollständig ausgefüllt, was - neben der verspäteten Anmeldung der Tätigkeit - eine Dauer-Owi darstellt und durch Androhung eines Zwangsgeldes nach vorangegangener behördlicher Verfügung erzwungen werden kann.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 03.04.2012 13:44.

11 03.04.2012 13:43 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Gewerbe2007 Gewerbe2007 ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 29.09.2011
Beiträge: 58
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 266.445
Nächster Level: 300.073

33.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es ist eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle. Hauptniederlassung ist nicht mein Zuständigkeitsbereich.

Und da benötige ich nicht die Angaben zu den Geschäftsführern? Nur wenn es eine Hauptniederlassung ist? Was tragt ihr denn dann in euer Gewerbeprogramm ein? Mein Programm möchte da Angaben haben.
12 03.04.2012 13:50 Gewerbe2007 ist offline E-Mail an Gewerbe2007 senden Beiträge von Gewerbe2007 suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.973.916
Nächster Level: 5.107.448

133.532 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
wenn die Herrschaften keine Angaben machen möchten kommt bei mir N.N. (nicht nötig) in die Felder hinein - in diesem Fall wäre dann aber zwingend ein Betriebsleiter (Feld-Nr. 11) zu benennen.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
13 03.04.2012 13:56 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Gewerbe2007 Gewerbe2007 ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 29.09.2011
Beiträge: 58
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 266.445
Nächster Level: 300.073

33.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aha!

Vielen Dank!
14 03.04.2012 14:18 Gewerbe2007 ist offline E-Mail an Gewerbe2007 senden Beiträge von Gewerbe2007 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     Gestern, 05:56 von Puz_zle   Views: 263.816
Antworten: 18
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Gestern, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.497
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.609
Antworten: 15
unwertige Tätigkeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.04.2024 11:45 von Katja Wagener     18.04.2024 15:50 von Katja Wagener   Views: 224
Antworten: 3
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.325.401
Antworten: 37

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 119.587 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.148.556


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 190 | Gesamt: 0.213s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%