Forum-Gewerberecht
» Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ? «
Hallo aus Neuss,
Ihre Bauchschmerzen kann ich gut verstehen. Um so mehr frage ich mich, warum Sie den dritten vor dem zweiten Schritt machen.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist nicht das geeignete Mittel um die Gewerbeanmeldung zu erreichen.
Warum erlassen Sie keine Ordnungsverfügung verbunden mit einem geeigneten Zwangsmittel?
Haben Sie in diesem Verfahren die Gewerbeanmeldung erzwungen, steht auch das Datum des Betriebsbeginns fest.
Jürgen Schmitz
Gepostet am 26.06.2007 um 17:00 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14357#post14357
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