Forum-Gewerberecht

» Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ? «

Interessante Diskussion, hatte ich bei uns im Hause auch schon. Ergebnis war das gleiche, was hier offenbar die Mehrheit hat.
Um aber auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Das Anmeldedatum ist nach meinen Erfahrungen in den seltensten Fällen mit dem Beginn des Gewerbes gleichzusezen. Ich habe so oft mit einer GmbH i.G. zu tun gehabe, die ich dann wegen Verstoß gegen HWO, GewO und/oder SchwArbG herangekriegt habe. Dieses aber erst, nachdem im Rahmen der Außendiensttätigkeit die tatsächlichen Tätigkeiten festgestellt und dann mit den angemeldeten verglichen wurden.

Ich plädiere dafür, dass wohl auch weiterhin bei Eintragung ins Handelsregister ohne Kenntnis der tatsächlichen Tätigkeit erst im Verwaltungsverfahren hinterfragt werden, was da läuft. Bei den beratungsresistenten Betrieben kann ein OWi-Verfahren noch nachgeschoben werden und über den § 17 IV OWiG kann sich das ggf. auch so richtig  großes Grinsen   lohnen.



Gepostet am 29.06.2007 um 09:12 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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