Thema: Kleingewerbe |
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Hallo Zusammen,
was ist denn zu veranlassen, wenn es sich nun bei einer Tätigkeit um ein sog. Bagatellgewerbe handelt und ich die Anzeigepflicht ausschließe??? Hat die Person noch irgendwelche Pflichten???
Ich hatte gerade folgenden Fall: Mann ist Dachdecker und baut momentan hobbymäßig luxuriöse Vogelhäuser (mit Fachwerk, Dachpfannen, Kupferdachrinne, etc.), die er nun verkaufen möchte. Da es sich zur Zeit erst um zwei Häuser handelt, die er bei Ebay einstellen will, habe ich gesagt, dass er dies erstmal ohne Gewerbeanmeldung tun kann, da die Dauer noch nicht gegeben ist. Wenn die Sache dann läuft wird er die Anzeige vornehmen.
Muss er denn irgendetwas beachten, wie z.B. Angabe des erzielten Gewinns (wird mit 1000,- € Mindestgebot bei Ebay eingestellt) beim FA?
Jetzt geht der Spass auch noch weiter: Aus der Vergangenheit weiß ich, dass wenn man Herstellung und Verkauf... anmeldet ganz schnell BG und HWK auf der Matte stehen und mit gemeinsam ca. 400,- € jährlchen Beiträgen solche Kleingewerbe unrentabel machen.
Ich hatte den Fall: Frau bastelt hobbymäßig Gruß- und Glückwunschkarten und verkauft ihren Überschuss hin und wieder ein paar auf Kunstmärkten. Gewinn im Jahr ca. 200,- €. Gewerbeanmeldung (Tätigkeit Herstellung und Verkauf) und das o.g. Übel HWK/BG trat ein.
Das Problem haben wir durch eine Ummeldung gelöst (Herstellung rausgenommen) und somit waren eine andere BG (kein Pflichtbeitrag) und die IHK zuständig. Jetzt klappt es.
Meine Frage: Ist die Vorgehensweise so zulässig? Kann ich Waren "nichtgewerblich" herstellen und "gewerblich" verkaufen???
Viele Grüße aus Porta Westfalica
Matthias Rinne
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Thema: GbR Gesellschafter scheidet aus |
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Hallo,
@Kai B.
ich mache in solchen Fällen sofort eine Ummeldung (von Amts wegen), auch wenn das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist es technisch meiner Ansicht nach die beste Lösung, da ich so die Informationen an die zuständigen Behörden weitergebe.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: GbR Gesellschafter scheidet aus |
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Ok, ich glaube ich habe die Frage nicht ausreichend formuliert.
Meine Bedenken sehe ich im Gegenstand des Unternehmens der im Handelsregister eingetragen ist. Der wird bzw. ist ja nicht identisch mit der Tätigkeit der GbR, obwohl das Problem natürlich auch schon vorher (vor Ausscheiden des Gesellschafters) bestand.
Wie sieht das eigentlich aus? Muss bei einer im HR eingetragenen Firma die Tätigkeit identisch mit dem Gegenstand des Unternehmens sein? Oder bzw. in wie weit kann das abweichen? Was sagt das HR dazu?
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: GbR Gesellschafter scheidet aus |
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Hallo aus Porta Westfalica,
mittlerweile habe ich ja gelernt (Herrn Lands Seminar Geselllschaftsrecht für Gewerbesachbearbeiter sei Dank :-) dass, bei einer GbR die aus zwei natürlichen Personen besteht, beim Ausscheiden eines Gesellschafters das ganze automatisch zur Einzelfirma (verbleibender Gewerbetreibender) wird. Also keine Ab- Anmeldung erforderlich.
OK, so weit so gut.
Jetzt habe ich hier eine GbR die besteht aus zwei GmbH´s. Eine meldet ab- was habe ich denn nun???
Was ist zu tun??? Ist was zu tun???
Fragen über Fragen und das so kurz vorm Jahreswechsel...
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: GmbH & Co. KG Anzeigepflichtiger |
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Hallo,
bisher war ich der Auffassung, dass die Anzeigepflicht nach § 14 GewO für eine GmbH & Co. KG alleine eine(die) GmbH bzw. deren Geschäftsführer wahrnehmen kann/ muss.
Heute wurde mir aber mitgeteilt, dass auch natürliche Personen (nicht der Geschäftsführer für die GmbH) Vertreter der GmbH & Co. KG sein können und somit auch als Inhaber auftreten dürfen???
Kann jemand diese Aussage fundiert be- oder widerlegen!?
Viele Grüße aus Porta Westfalica
Matthias Rinne
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Thema: Gewerbe auf andere Person ummelden? |
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Hallo,
da Fragi Ihrer Frage nach gewerberechtlich ein Laie ist (gibt es eigentlich eine weibliche Form von Laie???) gebe ich auch noch meinen Senf dazu:
Umschreiben von Ehefrau auf Ehemann, Vater auf Sohn, etc. geht nicht!
Person A muss das Gewerbe abmelden und Person B muss es anmelden.
(@webmaster: Ich hoffe, dass es so Ok ist!)
Voraussetung ist natürlich, dass es sich nicht um ein Strohmannverhältnis handelt, wie vom Kollegen Cramer-Kloppenburg bereits ausführlich erläutert.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Gewerbe auf andere Person ummelden? |
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@Kramer-Cloppenburg
Uups, Asche auf mein Haupt! Ich hoffe, Sie verzeihen meine Schludrigkeit
Schönes Wochenende wünscht
Matthias Rinne
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Thema: Eintragungsdatum = Beginn der gew. Tätigkeit ? |
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Hallo,
die Einstellung des Owigverfahrens nach getätigter Anzeige halte auch ich für ungeeignet und sehr fraglich in Bezug auf die Gleichbehandlung.
Generell habe ich jedoch mit dem Bußgeldverfahren sehr gute Erfahrungen gesammelt, da die Firmen meistens erst aktiv werden, wenn es ans Portemonaie geht. Wenn dann der Gewerbetreibende die Anzeige vornimmt und mir versichert "es nie wieder zu tun" ;-) komme ich ihm in soweit entgegen, dass ich den Bußgeldbescheid gegen die Zahlung eines Verwarnungsgeldes i.H.v. 25,- € einstelle. Der Betroffene freut sich natürlich, dass er nicht die Geldbuße (100,- € + Gebühren 25,- €) zahlen muss und hält mich für den bürgerfreundlichsten Sachbearbeiter ;-). Wir bekommen immerhin das Verwarngeld für unsere Mühen- und alle sind glücklich und zufrieden.
Die OV mit Androhung des Zwangsgeldes ist natürlich der elegantere und korrekte Weg, aber auch der arbeitsintensivere.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Bezeichnung der Tätigkeit bei GmbH etc. |
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Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine/ mehrere (elementare) Frage(n) zur Gewerbeanzeige:
Darf die Tätigkeit im Feld 15 bei der Gewerbeanzeige einer Firma vom Gegenstand des Unternehmens der im Handelsregister eingetragen ist abweichen?
Oder muss die Tätigkeit sogar 100%ig identisch sein (wurde mir mal bei der Einarbeitung vor fünf Jahren von meinem Vorgänger so beigebracht, der hatte es von seinem Vorgänger usw. "Weil wir das schon immer so gemacht haben" ;-), oder können auch nur Teile angemeldet werden?
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: GbR bestehend aus einer GmbH und einer GmbH & Co.KG |
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Hallo,
habe zu dem Thema noch ein paar Gedanken und Fragen (zum Glück kein aktueller Fall).
Bei Herrn Land auf dem Seminar "Gesellschaftsrecht" habe ich gelernt, dass eine GbR (zwei natürliche Personen) beim Abmelden eines Gesellschafters automatisch zur Einzelfirma wird ohne das eine Ab- Anmeldung des anderen Gesellschafters erforderlich ist. Vorausgesetzt natürlich, dass der andere Gesellschafter weitermacht.
@Herr Land(Ich hoffe, ich habe richtig zugehört
Was ist aber mit meiner GbR die aus zwei GmbHs besteht? Eine meldet ab- die andere wird ja kaum dadurch eine Einzelfirma. Muss in diesem Fall die zweite GmbH auch abmelden?
Nun noch in diesem Zusammenhang ein anderes Thema:
Was ist mit dem Gegenstand des Unternehmens, der im Handelregister eingetragenist?
Darf die Tätigkeit der der GbR davon abweichen? Bzw. muss ja, da die beiden GmbHs wohl kaum eine identische Eintragung haben werden!?
Bei mir hat eine GmbH als Tätigkeit/ Gegenstand des Unternehmens:
"Handel mit Baustoffen, Erbringung von Bauleistungen und die Durchführung von Bauaufträgen"
die Tätigkeit der GbR in der diese GmbH Gesellschafterin ist hat als Tätigkeit:
"Befristete Liefergemeischaft von Betonplatten für ein Bauvorhaben"
angemeldet.
Ist das so in Ordnung???
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Matthias Rinne
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Thema: Ruhendes Gewerbe wieder aufnehmen? |
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@Arne38
Sehr schön formuliert ;-)
Tja, wann muss man denn überhaupt sein Gewerbe abmelden? Wenn ich z.B. ein sehr schlechter Handwerker bin und sich das soweit herumgesprochen hat, dass kein Mensch so dumm ist mir einen Auftrag zu geben ich aber immer noch eine feste Gewinnerzielungsabsicht habe und die Hoffnung nicht aufgebe??? Wie lange kann dieser Zustand bestehen? Ich kann das nicht beantworten bzw. kann die Gewinnerzielungsabsicht wohl schwer widerlegen.
Das ist jetzt aber nur ein absolut fikitves Beispiel und Ahnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind völlig unbeabsichtigt ;-)
Viel Erfolg bei der (erneuten bzw. weiteren) Gewerbeausübung wünscht
Matthias Rinne
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Thema: DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
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@der_Vollstrecker
Ich finde das nicht unsachlich. Wenn man sich bespielsweise mal die Gerichte in gehobeneren Restaurant ansieht (nicht das ich mir das bei meinem Gehalt leisten könnte, aber man sieht es ja manchmal im TV;-): Da wird ja nicht nur das Essen gekocht und auf den Teller gelegt sondern teilweise sehr kunstvoll arrangiert, was aber nun mal zum Job dazugehört und den Koch nicht automatisch zum Künstler macht.
Das trifft mit Sicherheit auch auf so manchen DJ zu, handelt sich aber nur um einen kleinen Teil seiner Tätigkeit. Wodurch er grundsätzlich Gewerbetreibender bleibt.
Vielleicht ist der Schauwerbegestalter (Dekorateur) ja ein besseres Beispiel: Ab wann wäre eine Schaufensterdekoration denn als Kunst anzusehen??? Der Dekorateur sieht bestimmt einen künstlerischen Gehalt in seiner Arbeit!
Aber wie schon erwähnt kann man über dieses Thema trefflich streiten. Im positiven Sinne versteht sich!
Also nichts für ungut und weiterhin viel Spass bei der Arbeit!
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
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Hallo,
also ich sehe in der Tätigkeit des DJs keine Kunst!
Was ist denn mit dem Koch, der aus verschiedenen Zutaten ein Menü kreiert? Künstler???
Oder der Barkeeper, der die eingekauften Sprituosen etc. zusammenmixt? Das Schirmchen und die Zitronenscheibe machen das Getränk immer noch nicht zum Kunstwerk, auch wenn ich das nicht hinbekommen würde.
Ich würde den DJ mit dem Portraitfotografen vergleichen. Beide werden vom Kunden beauftragt und bekommen (mehr oder weniger) klare Vorgaben, was sie machen sollen.
Oder ist mein Kfz-Mechaniker jetzt auch ein Künstler, wenn er einen Wagen tieferlegt und nen Spoiler dranbaut???
Kann man sich aber bestimmt sehr schön drüber streiten, wo da die Grenzen sind. Ist ja bei den Fotografen auch recht schwierig zu klassifizieren.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Ruhendes Gewerbe wieder aufnehmen? |
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Nehmen Sie doch einfach mal die Bestätigung der Gewerbeanzeige die sie damals bekommen haben und marschieren Sie damit zum Finanzamt.
Dort erklären Sie den Kollegen die Sache und vielleicht bekommen Sie dann ratzfatz eine neue Steuernummer.
Ob das wirklich klappt kann ich nicht sagen, da Steuerrecht und Gewerberecht zwei Paar Schuhe sind.
Hängt wahrscheinlich davon ab, wie kulant Ihr Finanzamt ist.
Um zu Ihrer eigentlichen Frage zurückzukommen:
Da das Gewerbe nicht von Ihnen abgemeldet wurde besteht es noch und kann weiterhin ausgeübt werden. Da Sie die IHK-Zeitung auch noch bekommen, scheint die Behörde es auch nicht von Amts wegen abgemeldet zu haben.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Ruhendes Gewerbe wieder aufnehmen? |
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Hallo,
wir hatten schon mal einen Beitrag zum Thema. Siehe hier
[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=407][/url]
Zum Bußgeld:
Ich leite nur Verfahren ein, wenn ich einen solchen Fall bemerke und der "Ruhende" (könnte man auch den Vergessenen nennen ;-) meiner Aufforderung zur Abmeldung nicht nachkommt.
Kurz: Ich verfolge (grundsätzlich) nur vorsätzliche Ordungswidrigkeiten (allerdings nur auf §14 GewO bezogen).
Viele Kollegen verfahren meines Wissen ähnlich. Ist natürlich nicht gesagt, dass es in Ihrer Kommune auch so ist.
Spätestens bei einer umfassenden Pflege des Gewerberegisters wird man ihnen auf die Schliche kommen.
Ich habe soetwas hier im Februar durchgeführt. Bei meinen 2600 erfassten Gewerbebetrieben (die alle angeschrieben wurden) lief das auf ca. 100 Betriebe hinaus, die wie in Ihrem Fall angemeldet, aber nicht mehr tätig waren. Zwei Abmeldungen wurden sogar rückwirkend in die sechziger Jahre vorgenommen!
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt |
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Hallo,
mein Schreiben gebe ich gebührenfrei mit, da ich die Unzulänglichkeit der AfA meiner Meinung nach nicht dem Bürgen anlasten kann (der hat durch die Rennerei schon genug Ärger).
Viele Grüße aus Porta Westfalica
Matthias Rinne
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Thema: Elektronisches Handels- und Unternehmensregister |
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Hallo aus Porta Westfalica,
die Problematik wird auch nicht für alle Gewerbeämter gleich sein. Wenn man räumlich zentral in einem Land liegt, hat man relativ wenig Kontakt mit Firmen aus anderen Bundesländern (nehme ich mal an).
Porta Westfalica z.B. grenzt zu ca. 50% an Niedersachsen (Rinteln und Bückebürg). Dadurch kommt es natürlich häufiger vor, dass Firmen aus diesen Städten bei uns eine Zweigstelle eröffnen, was die Einsicht in niedersächsische HR erfordert. OK Bringschuld beim Anzeigenden, aber ziemlich Servicefremd wenn man bedenkt, dass es für mich nur ein paar Mouseklicks wären...
Das sind so die Fälle aus der Praxis, die bei der Entscheidung der allg. Gebührenbefreiung für Behörden bedacht werden sollten.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Zuständige Behörde |
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Hallo aus Porta Westfalica,
was macht denn der Bewachungsunternehmer, der erstmal die 34a-Erlaubnis haben möchte, bevor er das Unternehmen gründet und die Gewerbeameldung vornimmt und noch nicht sicher ist in welcher Kommune er das Gewerbe ausüben wird???
Der kann ja nur bei der Wohnsitzbehörde beantragen, oder?
Viele Grüße
Matthias Rinne
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Thema: Elektronisches Handels- und Unternehmensregister |
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Hallo aus dem sonnigen Porta Westfalica!
Habe nun endlich den Zugang zu dem Portal bekommen und mich gefreut, dass die Bedienung sehr komfortabel ist. Die Ernüchterung folgte allerdings, als ich den ersten Abruf einer Firma aus einmem anderen Bundesland (komme aus NRW) tätigen wollte. 4,50 € Gebühren sollte ich bezahlen!? Ich hatte doch Gebührenbefreiung für unsere Kommune beantragt und sogar die Landesspezifische Rechtsgrundlage aufgeführt....
Die nette Dame von der "Servicestelle des Registerportals" in Hagen konnte mir das Problem auch erklären aber leider nicht wirklich abhelfen :-(
Ich soll für jedes Bundesland unter Nennung derjeweilige Gebührenbefreiungsvorschrift einen Antrag bzw. einen Antrag für alle Länder zusammen stellen. Das Suchen nach der Vorschrift für NRW hat ja schon einige Zeit gekostet, aber für alle anderen? Schaffe ich zeitlich gar nicht... und Änwärter/ Azubis sind in weiter Ferne.
Da ich ja sicherlich nicht alleine mit diesem Problem bin, würde ich mich über eine unkomlizierte Lösung freuen.
Vielleicht hat schon jemand alle Vorschriften gesammelt oder läuft vielleicht schon was beim AG?
Viele Grüße
Matthias Rinne
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