unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.322
Nächster Level: 41.283.177

2.729.855 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV

Gruß an alle,

aufgrund der Diskussionen in unterschiedlichen Themenbereichen,siehe z.B. Kontrollmodul und Umsatzsteuer
scheint ein Knackpunkt zu sein, dass viele denken, dass ein Glücksspielgerät nach Gewerberecht und GlüStV,
d.h. ein Spielautomat wie er in einer Spielhalle steht, grundsätzlich unterschiedlich sei von dem in einer Spielbank.

Nachdem R2D2 hier einige Unterlagen einstellte, wer von wem für was Geld bekommen hatte u.a. für welche Gutachten,
regt dies natürlich an sich die Gutachten durchzulesen, bzw. grundsätzlich auf die Nachschau derartiger Gutachten zu gehen.

U.a. kam ich so an die Expertise
"Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Spielgeräten mit Geld-Gewinnmöglichkeit gem. §33 c GewO
und Slot-Machines in den Automatensälen der Spielbanken"
von Prof. Dr. Bühringer, von 01.2005

Für mich persönlich war es sehr erstaunlich, dass sich hier ein Leiter einer Therapieforschung mit nachfolgender Fragestellung auseinander setzte:

"Die Expertise beurteilt die Fragestellung, ob Spielgeräte mit Geld-Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) und
Slot-Machines im Wettbewerb im Hinblick auf den Kundenkreis stehen oder nicht. Spezifisch geht es dabei um die Frage, ob bei einer Umsatzbesteuerung eine (Umsatz-) Steuerneutralität besteht oder nicht.
Dies ist die entscheidende Frage bei einem beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C - 453/02)."

Nachdem ich diese Expertise gelesen hatte, wunderte ich mich sehr über die unterschiedlichen Erfahrungen, die Herr Prof. Dr. Bühringer dort aus seinen
Erfahrungen, die er in seiner 20-jährigen Forschungstätigkeit gesammelt hatte, darlegte, und die, die ich bis jetzt sammeln durfte .
Er schrieb zu den Geldspielgeräten:
"Es handelt sich eher um eine "Nebenbeschäftigung", die man während eines Gaststättenbesuchs oder in einem Hotel zeitweise durchführt, nicht um eine gezielte Tätigkeit, die ein aktives Vorgehen (Aufsuchen) erfordert.
Ausnahmen sind Spielhallen, in die Personen eher gezielt hingehen. Auch in Spielhallen steht jedoch die Unterhaltung im Vordergrund. Ein kleiner Geldgewinn ist ein angenehmer Nebeneffekt, der Verlust wird auch subjektiv als nicht so gravierend eingeschätzt."

Natürlich kann die unterschiedliche Wahrnehmung aufgrund regionaler Unterschiede entstanden sein, d.h. in München würde vielleicht ein Tagesbedarf eines Spielers von ca. 200,-€ als nicht gravierend eingestuft und die Menschen sind dort eventuell in dem Maße "multi-tasking-fähig", dass auch ein Bespielen
von 2 - 3 Novos noch als "Nebenbeschäftigung" durchgeführt wird, wärend andere Geschäftsgespräche stattfinden. - das weiß ich natürlich nicht -

Kennt Ihr Untersuchungen / Gutachten zu diesem Themenbereich, welche nicht von der Automatenindustrie in Auftrag gegeben wurden, so dass man die unterschiedlichen Gutachten gegen einander abgleichen könnte?

Kennt Ihr bundesweite Erhebungen zu dem Tagesbedarf eines Spielers?

Kennt Ihr einen § oder Absatz im Glücksspielstaatsvertrag, in dem es um die Höhe des Einsatzes,
die Höhe des möglichen Gewinns oder die subjektive Einstellung von X oder Y ankommt ?

Gruß
Meike
1 09.05.2009 07:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Wenn der nicht will, dann will der nicht

Passt zwar nicht ganz zum Thema, ist aber eine interessante Abhandlung aus Spielersicht:

"Wenn der nicht will, dann will der nicht"

Lebensweltanalyse von Spielern an Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit

Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie
am Fachbereich 12 der Universität Dortmund von Volker Ludwig
Mündliche Prüfung vom 08. 08. 2006
Stand der Arbeit 2003


Grüße

Dateianhang:
pdf Dissertation Volker Ludwig.pdf (2,38 MB, 351 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 09.05.2009 14:16.

2 09.05.2009 09:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.094
Nächster Level: 8.476.240

1.265.146 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn solch eine Kapazität wie Prof. Dr. Bühringer das automatisierte Glücksspiel für so harmlos erachtet, dann sollten wir zumindest den Zutritt in Spielhallen auf 16 Jahre herabsetzten oder gleich die „Hausordnung“ vom Legoland übernehmen.

Hallo Meike,
es ist schwer vorstellbar, dass von Seiten der Glücksspielindustrie und deren Verbände Gutachten bzw. bezahlte Rechtsmeinungen o.ä. veröffentlich wurden, welche zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Sollte es solche geben, dann werden diese sicherlich der allerhöchsten Geheimhaltungsstufe unterliegen.
3 09.05.2009 15:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von jasper
Wenn solch eine Kapazität wie Prof. Dr. Bühringer das automatisierte Glücksspiel für so harmlos erachtet, dann sollten wir zumindest den Zutritt in Spielhallen auf 16 Jahre herabsetzten oder gleich die „Hausordnung“ vom Legoland übernehmen.


Oder wir halten uns nicht an diese Kapazität, und setzen das Zutrittsalter in Spielhallen auf 21 Jahre hinauf.

Grüße

__________________
gmg
4 09.05.2009 16:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Alles nur eine Frage des Honorars !

MINIMALE INTERVENTION BEI PROBLEMATISCHEM SPIELVERHALTEN
AN UNTERHALTUNGSAUTOMATEN MIT GEWINNMÖGLICHKEIT

Ein vom Arbeitsausschuß Münzautomaten (AMA) Anfang 2001 in Auftrag gegebenes und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie und Kognitionsforschung (IPK) der Universität Bremen entwickeltes Selbsthilfeangebot für Automatenspieler soll nun versuchsweise bundesweit eingeführt und hinsichtlich seiner Akzeptanz, Benutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft werden.

http://www-user.uni-bremen.de/~drmeyer/i...Taschenbuch.pdf

Kostenpunkt ?

Arbeitsausschuss Münzautomaten/ Prävention problematischen Spielverhaltens: 307.600 €

http://www.neuro.uni-bremen.de/~zkw/gran...=en&menuitem=12

Bis zum IPK scrollen !

Die Aufwendungen für die Expertise des Prof. Dr. Bühringer habe ich leider noch nicht gefunden.

Grüße

__________________
gmg
5 09.05.2009 16:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.094
Nächster Level: 8.476.240

1.265.146 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,
wieder durch? – Noch nachträglich alles Gute zum Geburtstag!

Deine Idee mit Zutritt ab 21 Jahre ist durchaus diskussionswürdig. – Die Anzahl der Personen zwischen 18 – 21 Jahre in Spielhallen ist verschwindet gering, zudem sollte diese Altersgruppe ihr dünnes AZUBI-Geld besser verwenden!
Wie ich gehört habe gibt es bereits Feldversuche die durchaus positiv für beide Seiten (Spieler und Unternehmer) verlaufen.


Interessante Fundstelle:

Arbeitsausschuss Münzautomaten/ Prävention problematischen Spielverhaltens
03/2001 - 02/2005 307,600.00 €

und einige Zeilen danach::

Casinos Austria/ Die Effektivität der Spielsperre
04/2006 - 04/2009 303,400.00 €

geschockt Zur Effektivität der Spielsperre nur soviel:
Aus rein informatorischen Gründen habe ich mich im Casino sperren lassen!
Nach genau 3 Wochen habe ich ohne großes Wenn und Aber wieder „entsperren“ lassen! Kopfkratz
Dieses Ergebnis der Untersuchung gab es von mir gratis! großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 09.05.2009 18:22.

6 09.05.2009 18:21 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke jasper !

Die Geschichte mit dem Alter von 21 Jahren sollte aber eigentlich nicht ganz ernst gemeint sein.

In ein Spielcasino kann man doch auch schon mit 18 Jahren !

Warum sollte man da einen Unterschied erzeugen ?
Die Altersgrenze 18 ist schon o. K.

Ich sehe da schon eher das Problem mit den Geräten in der Sekundäraufstellung.

Man kann auch schon mit 16 in "die Kneipe". Und dem Wirt wird es wohl egal sein, wer an dem Geldspielgerät spielt.

------------------------------------------------------------------------
Bei diesen Gutachten ist auf jeden Fall wohl immer "satt Kohle" im Spiel .

Grüße

__________________
gmg
7 09.05.2009 19:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.322
Nächster Level: 41.283.177

2.729.855 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

den Beitrag für die Expertise findest Du im Ergebnisprotokoll der Sitzung der Vorstände
von VDAI, DAGV und BA, vom 03.03.2005.

Dort findest Du dann auch die Kosten für weitere Gutachten.

Spannende wissenschaftl. Aufträge der Uni Bremen, die Du gefunden hast.

Hattest Du irgendwo auch das Datenmaterial dazu gefunden.

D.h. mit wieviel Spielern / Testern wurden welche wissenschaftl. Ergebnisse erzielt.


Hallo Jasper,

interessanter Selbsttest mit der Spielersperre.

Mich würde ein Gutachten interessieren, welches nicht von der Automatenindustrie oder dessen Verbänden finanziert wurde.

Denn wenn man sich durchliest, wie wissenschaftlich manche Erhebungen aussehen, so muss ich persönlich sagen,
dass diese mich enttäuschen.

Bsp.:
S.7 der Expertise
"Wegen der geringen Anzahl empirischer Daten wurden in einer kurzen telefonischen Umfrage...."


Gruß
Meike
8 10.05.2009 09:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.108
Nächster Level: 2.111.327

148.219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?
Zitat:
Clubspielhalle – Eintritt nur für Clubgäste ab dem 21.Lebensjahr! <a href="http://www.spieloase.de/sedato/index.php?id=285" target="_blank">http://www.spieloase.de/sedato/index.php?id=285[/url]
Tolle Idee, wenns erlaubt ist!
Wenn nicht, dann passt diese Grauzone genau in die heutige Zeit.
In der Halle haben wir gute Erfahrungen damit gemacht...
9 10.05.2009 20:47 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Prima Halle !
Der Vorreiter für eine ganze Welle von neuen Altersgrenzen ?

Offtopic
Wie aktuelle sind die Aufnahmen ?
Pflanzkübel als Trennwände in Hamburg ?

Grüße

__________________
gmg
10 11.05.2009 06:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.108
Nächster Level: 2.111.327

148.219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Prima Halle !
Der Vorreiter für eine ganze Welle von neuen Altersgrenzen ?

Offtopic
Wie aktuelle sind die Aufnahmen ?
Pflanzkübel als Trennwände in Hamburg ?

Grüße

Corleis hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
P1030765 (Medium).jpg Corleis hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. Corleis versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei Corleis liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an Corleis. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

11 11.05.2009 09:55 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Corleis
Zitat:
Original von gmg
Prima Halle !
Der Vorreiter für eine ganze Welle von neuen Altersgrenzen ?

Offtopic
Wie aktuelle sind die Aufnahmen ?
Pflanzkübel als Trennwände in Hamburg ?

Grüße


Danke Respekt
Interessante Lösung ! Strohhalme als Sichtschutz.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 11.05.2009 17:46.

12 11.05.2009 10:40 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.012.963
Nächster Level: 6.058.010

45.047 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Kleiner Hinweis: Auch bei uns haben die ersten Spielhallen das Eintrittsalter auf 21 und älter erhöht. Die jüngeren kommen meist in Gruppen, trinken viel, spielen wenig, aber machen viel kaputt oder vergraulen die anderen. Weitere Spielhallen kündigten bereits die Erhöhung des Eintrittsalters an.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
13 11.05.2009 17:36 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Anna Anna ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 05.02.2007
Beiträge: 77
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 484.435
Nächster Level: 555.345

70.910 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn dann eh der Ausweis kontrolliert werden muss, könnte man doch auch die Sperrmöglichkeit (wie im Casino) einführen. Oder?

viele Grüße, Anna

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anna: 11.05.2009 17:57.

14 11.05.2009 17:57 Anna ist offline E-Mail an Anna senden Beiträge von Anna suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.322
Nächster Level: 41.283.177

2.729.855 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

nachdem ich die von Dir eingestellte Dissertation begonnen habe, quer zu lesen,
wunderte ich mich über den ein oder anderen terminus technicus, u.a. "Unterhaltungsspielgeräte
mit und ohne Gewinnmöglichkeit" . Das ist schon recht speziell geprägt.

Dann wurde ständig ein "VDAI Spielverordnung" als Quelle genannt.

Durch nachhaltiges Googlen fand ich dann dies:

http://www.forum-gluecksspielsucht.de/news/show.php?id=775


Hattest du eigentlich das Datenmaterial zur Langzeitstudie der Uni Bremen gefunden?

@ all
Es muss doch irgendwo empirische Daten geben, nachdem hier einige Forschungsstellen seit Jahrzehnten
tätig sind. - Hat jmd. etwas gefunden?


Gruß
Meike
15 11.05.2009 19:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike !

Nein, habe ich leider nicht.

Grüße

__________________
gmg
16 11.05.2009 20:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.322
Nächster Level: 41.283.177

2.729.855 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,
Gruß an alle,

ist das nicht seltsam, dass wir für Deutschland, obwohl offensichtlich viel Geld für diverse Forschungsstellen
in diesem Bereich ausgegeben werden, keine empirischen Daten im Netz o.a. auffindbar sind ?

Erstmal machte es mich stutzig als ich die Pressemitteilung der Uni Hohenheim zu den Umsätzen aus illegalen
Glücksspiel in contra zum legalen Glücksspiel las. - Da fragte ich auch schon intensiv nach deren Quellen.

Nun las ich die Expertise von Prof. Dr. Bühringer und las
a) 20 Jahre Therapieforschung
und
b) "geringe Anzahl empirischer Daten"

Jetzt stellte gmg noch die "amount" der Uni Bremen ein für den Zeitraum 03/2001 - 02/2005,
insgesamt 588.000,-€ für "problematisches Spielverhalten" und "problemhaftes Glücksspiel".

Auch in der von gmg eingestellten Dissertation von Dr. Ludiwg, der nun offensichtlich bereits Jahre vor dieser,
das Spielverhalten für seinen Arbeitgeber ausführlich beobachtete, fand ich keine empirischen Daten. (oder habe ich beim Querlesen etwas überlesen?)

Was ich allerdings fand, sind Wörter wie
"Unterhaltungsspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" deren Quelle der Gesetzestext nicht hergibt.

Auch gibt es riesige Anzeigen der Automatenindustrie, in denen prozentuale Anteile der Bevölkerung
genannt werden, mit und ohne problematischen Suchtverhalten.
- woher haben die ihre Zahlen, wenn wir hier alle nichts finden? -


Falls jemand nicht weiß, was ich meine, ein Beispiel aus der Schweiz, die offensichtlich seit Jahren
sehr intensiv Daten erheben, Hausbefragungen durchführen usw.

http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/da...pielsucht-d.pdf


Gruß
Meike
17 12.05.2009 05:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.329
Nächster Level: 41.283.177

4.244.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Anna
Wenn dann eh der Ausweis kontrolliert werden muss, könnte man doch auch die Sperrmöglichkeit (wie im Casino) einführen. Oder?

viele Grüße, Anna


Wenn man den Ausführungen des Vortrages von Meyer & Hayer im "Werkstattgespräch der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland im März 2008" folgt, erscheinen die bislang umgesetzten Maßnahmen des Spielerschutzes im Bereich des gewerblichen Automatenspiels ungenügend, und zeichnen sich durch einen Mangel an Wirksamkeitsnachweisen aus. Daher sollte mit dem Aufbau eines Sperrsystems begonnen werden.


Da außerdem von Meyer & Hayer durch eine eigene Untersuchung von Spielern in der Versorgung festgestellt worden ist, dass von den problembehafteten Spielern 39 % als Minderjährige ihren Erstkontakt mit Geldspielautomaten hatten - dieser kann ja nur in der Sekundäraufstellung erfolgt sein - erscheint auch die Forderung nach einem flächendeckenden Abbau aller Geldspielgeräte aus den "gastronomischen Betrieben" unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention gerechtfertigt zu sein.

Sämtliche Zitate entnommen aus der Abhandlung:

Handlungsbedarf für das gewerbliche Automatenspiel.

http://www-user.uni-bremen.de/~drmeyer/i...Berlin_2008.pdf

Grüße

__________________
gmg
18 12.05.2009 12:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.842.927
Nächster Level: 6.058.010

215.083 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de








Ich dachte, hier ist das Gewerberechtsforum und nicht das Suchtforum !
19 13.05.2009 05:46 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.322
Nächster Level: 41.283.177

2.729.855 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo dieter,

mich hatte es auch gewundert, wer alles zu Gutachten und Expertisen aufgefordert und bezahlt wurde.

Dass ein Leiter einer Therapieforschungsstelle eine Expertise schreibt zu "Kundenkreisen"
des gewerblichen Glücksspiels und des staatlichen Glücksspiels, damit diese in Fragen / Rechtssachen
zur Umsatzbesteuerung hinzugezogen werden kann, fand ich auch erstaunlich.

Da müssen wir alle offensichtlich erhebliches Querschnittsdenken lernen.

Gruß
Meike
20 13.05.2009 21:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielgerät nach Gewo u. GlüStV


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.327.954
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 304
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 12.529
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 20.840
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 131.864
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 344.605 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.373.574


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 245 | Gesamt: 0.259s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%