strafe für zuviel aufgestellte geldspielgeräte |
petergaukler
Kaiser
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strafe für zuviel aufgestellte geldspielgeräte |
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BERLIN,
19.07.13
Spielhallen
Bezirk Mitte schöpft Gewinne aus illegalen Automaten ab
Mitte erprobt neue Methoden gegen illegale Spielautomaten. Ein Betreiber musste für zwei nicht genehmigte Geräte 25.000 Euro zahlen. Er klagte. Doch das Gericht empfiehlt sogar eine höhere Strafe
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/...tomaten-ab.html
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1
22.07.2013 14:44 |
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Solon
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schindel
Haudegen
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2
23.07.2013 09:28 |
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Solon
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alfi1950
Tripel-As
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Schade, es fehlt die Angabe auf welcher (Rechts-)Grundlage hier nur 8 Geräte aufgestellt werden durften.
Wie ist die Anzahl der Geräte in der Konzession geregelt?
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3
23.07.2013 14:10 |
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Meike
Foren Gott
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4
23.07.2013 14:42 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von alfi1950
Schade, es fehlt die Angabe auf welcher (Rechts-)Grundlage hier nur 8 Geräte aufgestellt werden durften.
Wie ist die Anzahl der Geräte in der Konzession geregelt? |
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Spielhallengesetz BERLIN.
Grüße
__________________ gmg
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5
23.07.2013 14:44 |
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dieter116
König
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Europaweit soll das Recht einheitlicher werden, stattdessen werden bundeseinheitliche Regelungen durch unterschiedliche landesrechtliche ersetzt.
Wie wäre es wenn jede Kommune ihre eigenen Spielhallengesetze machen könnte?
Oder der Fürst oder der Landvogt verfügt das ?
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6
24.07.2013 04:46 |
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lodermulch
Haudegen
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du meinst, wie in schleswig-holstein?
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7
24.07.2013 10:27 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Europaweit soll das Recht einheitlicher werden, |
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sagt wer?
Und solange die in Brüssel nichts machen, lassen wir die Dreckbacken in Ruhe?
Zuviel aufgestellte Geräte sind bundesweit nicht erlaubt, insofern hat sich mir die Frage nach der Rechtsgrundlage schon nicht so recht erschlossen.
Zitat: |
Wie wäre es wenn jede Kommune ihre eigenen Spielhallengesetze machen könnte? |
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Mir langt bereits die durch den Föderalismus und seine zahlreichen Empfänglichkeiten für Parteispenden verursachte Ungleichheit, wie das Beispiel Schleswig-Holsteins deutlich macht.
Da brauche ich keine europarechtliche Regelung, welche sich womöglich noch am Mindeststandard einer bestechlichen Regierung nach dem Gusto eines Silvio Berlusconi orientieren würde, wohl eher nicht.
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8
24.07.2013 12:48 |
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gmg
Foren Gott
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9
24.07.2013 13:05 |
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gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
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Mir gefällt der Ausdruck "Gesetzesbrecher" besser.
Ist neutraler. Bringt die Sache auf den Punkt.
Kann nicht als Beleidigung gesehen werden.
[Ich will jetzt hier nicht den Klugsch.... geben und auf die Forenregeln verweisen.]
Ausserdem solltest Du Dir meinen Vorbeitrag noch einmal in aller Ruhe ansehen...
Grüße
__________________ gmg
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11
24.07.2013 14:29 |
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angela
Doppel-As
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Das mit den "Dreckbacken" klingt nicht besonders professionell - menschlich ist es aber evtl verständlich.
Und wenn ich beim Klassentreffen sehe, wer im öffentlichen Dienst gelandet ist , kann ich es gut nachvollziehen.
Ich sage nur "Oje-Oje"
(aber man braucht die halt auch
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24.07.2013 16:56 |
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Kay Löffler
König
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Schade, dass das Aktenzeichen oder Urteil nicht hier eingestellt wurde:
Bußgeldurteile SpielVO
Es wäre gut, einen bundesweiten Überblick über die Bußgeldhöhen zu erhalten. Da es keinen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt, tun sich viele OWi-Richter schwer.
Grüße aus dem eher flachen Bergheim
Kay Löffler
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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24.07.2013 22:19 |
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