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Zum Ende der Seite springen strafe für zuviel aufgestellte geldspielgeräte 2 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,00
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petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


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strafe für zuviel aufgestellte geldspielgeräte

BERLIN,



19.07.13
Spielhallen
Bezirk Mitte schöpft Gewinne aus illegalen Automaten ab

Mitte erprobt neue Methoden gegen illegale Spielautomaten. Ein Betreiber musste für zwei nicht genehmigte Geräte 25.000 Euro zahlen. Er klagte. Doch das Gericht empfiehlt sogar eine höhere Strafe




http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/...tomaten-ab.html
1 22.07.2013 14:44 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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schindel schindel ist männlich
Haudegen


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Da hat er sich wohl ins eigene Bein geschossen, wenn er nun noch mit einer höheren Strafe zu rechnen hat. Bitter.

Anbei der Artikel aus der Games & Business dazu:

http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...vermoegen-5373/
2 23.07.2013 09:28 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Solon
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alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


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Schade, es fehlt die Angabe auf welcher (Rechts-)Grundlage hier nur 8 Geräte aufgestellt werden durften.

Wie ist die Anzahl der Geräte in der Konzession geregelt?
3 23.07.2013 14:10 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Meike
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Hallo alfi

da Berlin wird hier sicherlich der §4 Spielhallengesetz
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vp...elhG%2EP4%2Ehtm

die Grundlage gewesen sein.

Das ist aber in jedem anderen Bundesland ebenso möglich, wenn die Flächenzahl nicht mehr Spielautomaten zulässig machen.

Sieh §3 Abs. 2 SpielV

http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...ielv/gesamt.pdf


VG
Meike
4 23.07.2013 14:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von alfi1950
Schade, es fehlt die Angabe auf welcher (Rechts-)Grundlage hier nur 8 Geräte aufgestellt werden durften.

Wie ist die Anzahl der Geräte in der Konzession geregelt?



Spielhallengesetz BERLIN.




Grüße

__________________
gmg
5 23.07.2013 14:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Europaweit soll das Recht einheitlicher werden, stattdessen werden bundeseinheitliche Regelungen durch unterschiedliche landesrechtliche ersetzt.

Wie wäre es wenn jede Kommune ihre eigenen Spielhallengesetze machen könnte?

Oder der Fürst oder der Landvogt verfügt das ?
6 24.07.2013 04:46 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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du meinst, wie in schleswig-holstein?
7 24.07.2013 10:27 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Zitat:
Europaweit soll das Recht einheitlicher werden,


sagt wer?

Und solange die in Brüssel nichts machen, lassen wir die Dreckbacken in Ruhe?

Zuviel aufgestellte Geräte sind bundesweit nicht erlaubt, insofern hat sich mir die Frage nach der Rechtsgrundlage schon nicht so recht erschlossen.
Zitat:

Wie wäre es wenn jede Kommune ihre eigenen Spielhallengesetze machen könnte?



Mir langt bereits die durch den Föderalismus und seine zahlreichen Empfänglichkeiten für Parteispenden verursachte Ungleichheit, wie das Beispiel Schleswig-Holsteins deutlich macht.

Da brauche ich keine europarechtliche Regelung, welche sich womöglich noch am Mindeststandard einer bestechlichen Regierung nach dem Gusto eines Silvio Berlusconi orientieren würde, wohl eher nicht.
8 24.07.2013 12:48 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Also den Begriff "Dreckbacken" finde ich nicht richtig!

Denn die Automatenkaufleute halten sich an Recht und Gesetz...

Grüße

__________________
gmg
9 24.07.2013 13:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Wenn jemand sich die Freiheit nimmt, mehr als die erlaubten GSG aufzustellen, nehme ich mir die Freiheit ihn als "Dreckbacke" zu bezeichnen.

Und erst recht bezeichne ich jemanden als Dreckbacke, der wie in dem verlinkten Beitrag versucht, die Schuld für das Fehlverhalten Einzelner zu sozialisieren.

Wir müssen uns also zukünftig noch entschuldigen, wenn wir Dreckbacken erwischen?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 24.07.2013 14:01.

10 24.07.2013 13:58 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Mir gefällt der Ausdruck "Gesetzesbrecher" besser.
Ist neutraler. Bringt die Sache auf den Punkt.
Kann nicht als Beleidigung gesehen werden.
[Ich will jetzt hier nicht den Klugsch.... geben und auf die Forenregeln verweisen.]

Ausserdem solltest Du Dir meinen Vorbeitrag noch einmal in aller Ruhe ansehen...

Grüße

__________________
gmg
11 24.07.2013 14:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
angela angela ist weiblich
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Das mit den "Dreckbacken" klingt nicht besonders professionell - menschlich ist es aber evtl verständlich.
Und wenn ich beim Klassentreffen sehe, wer im öffentlichen Dienst gelandet ist , kann ich es gut nachvollziehen.
Ich sage nur "Oje-Oje"
(aber man braucht die halt auch großes Grinsen )
12 24.07.2013 16:56 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Schade, dass das Aktenzeichen oder Urteil nicht hier eingestellt wurde:

Bußgeldurteile SpielVO

Es wäre gut, einen bundesweiten Überblick über die Bußgeldhöhen zu erhalten. Da es keinen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt, tun sich viele OWi-Richter schwer.

Grüße aus dem eher flachen Bergheim

Kay Löffler

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
13 24.07.2013 22:19 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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