Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen |
Puz_zle
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aus Thüringen,
der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wurde nun mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (zu finden ab Seite 44 ff. der BT-Drs. 19/3829 vom 16. August 2018) >
im Bundestag eingebracht.
Die Einzeldokumente zum Gesetzgebungsverfahren gibt es da >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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23.08.2018 00:35 |
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Solon
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Puz_zle
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aus Thüringen,
der Bundestag hat heute in > 2. und 3. Lesung < den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften mit den gestrigen Empfehlungen des Bundestags-Wirtschaftsausschusses > BT-Drs. 19/4876 < verabschiedet. Danach soll u. a. das Bewacherregister nicht wie ursprünglich geplant bereits zum 1. Januar, sondern erst zum 1. Juni 2019 funktionsfähig werden.
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62
11.10.2018 23:59 |
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Solon
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Puz_zle
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aus Thüringen,
gegenwärtig befindet sich der Referentenentwurf des BMWi zu einer Verordnung zur Neufassung der Bewachungsverordnung in der Länder- und Verbandsanhörung. Die Verordnung soll gleichzeitig mit der geplanten Inbetriebnahme des Bewacherregisters zum 1. Juni 2019 in Kraft treten.
Infoseite des BMWi zu diesem Verordnungsverfahren >
Referentenentwurf vom 16. Oktober 2018 >
Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wird nun am 8. November 2018 im BR-Wirtschaftsausschuss und am 23. November 2018 als > BR-Drucksache 531/18 vom 2. November 2018 < auf der Plenartagung des Bundesrates in 2. Runde behandelt.
Auf www.bewacherregister.de wurden die Infos unter „Häufig gestellte Fragen zum Bewacherregister und Dokumente zum Download“ neu geordnet und konzentriert. Zu finden ist dort zwischenzeitlich auch zum Downloaden den 4. Infobrief zum Bewacherregister >
betreffend die Inbetriebnahme des Registers, Beginn der Stufe 2 und Ausblick auf Stufe 3 der Erstbefüllung und der Informationsveranstaltung für die § 34a GewO-Behörden am 7. Dezember 2018 beim BMWi in Berlin.
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07.11.2018 05:35 |
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Puz_zle
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aus Thüringen,
das Zweite Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften hat am 23. November 2018 in „2. Runde“ den Bundesrat passiert >
und wird wohl in Kürze im BGBl. verkündet werden.
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64
24.11.2018 07:20 |
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Puz_zle
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aus Thüringen,
im > BGBl. I Nr. 49 vom 31. Dezember 2018 wurde nun das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften verkündet und tritt am 1. Januar 2019 bzw. in Teilen zum 1. Juni 2019 (vergl. Übergangsregeln des > § 159 GewO) in Kraft.
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31.12.2018 15:48 |
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René Land
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Hallo in die Runde,
betreffend das zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 (BGBl. I Nr. 49) vom 31.12.2018 habe ich eine Synopse betreffend die Änderungen in der GewO erstellt.
Sollte sich trotz größter Sorgfalt der Fehlerteufel eingeschlichen haben, bitte ich um entsprechende Nachricht.
Freundliche Grüße
R. Land
EDIT: 04.01.2019
Ich habe eine neue Version der Synopse eingestellt, da
ich in der ersten Version leider vergessen hatte, den letzten Satz des § 34a Abs. 1 zu streichen. Dieser ist ja nicht zum 01.01.2019 in Kraft getreten bzw. war am 31.12.2018 noch nicht in Kraft.
Leider sind mit heutigem Datum weder Juris noch www.gesetze-im-internet.de auf dem aktuellen Stand.
Außerdem waren noch zwei Kommafehler zu beheben. Ich habe zur besseren Übersicht nunmehr die einzelnen Sätze der Absätze mit hochgestellten Zahlen versehen.
EDIT: 10.01.2019
Ich habe nochmals eine neue Version der Synopse eingestellt, da im § 11b GewO noch zwei Rechtschreibfehler enthalten waren und in der ab dem 01.06.2019 geltenden Fassung des § 34a GewO sowohl ein Satz fehlte bzw. ein Wort zu streichen war.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an die kritischen Leser.
Mittlerweile ist auf www.gesetze-im-internet.de auch eine aktuelle Fassung der GewO zu finden.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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03.01.2019 18:28 |
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Ralf Wichterich
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ins Forenrund!
@ René Land
Vielen Dank für die Synopse!
Wollte auch schon wegen der bessern Übersicht damit anfangen. Kann somit schon einmal einen Punkt von der diesjährigen Todo-Liste streichen.
Ein angenehmes Wochenende an Alle.
Grüße von einem schmuddeligen Westzipfel.
__________________
Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.
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04.01.2019 06:52 |
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René Land
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68
14.01.2019 11:32 |
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Puz_zle
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RE: Neufassung der BewachV, Bewacherregister |
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aus Thüringen,
als > BR-Drs. 90/19 wurde nun der Entwurf der Neufassung der BewachV in den Bundesrat eingebracht. Diese soll zum 1. Juni 2019 in Kraft treten. Einige Stellungnahmen zum ursprünglichen Referentenentwurf sind auf der betreffenden BMWi-Infoseite zu finden >
Aktuell befindet sich des Weiteren der Referentenentwurf einer „Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister“ in der Länder- und Verbandsanhörung. Informationen hierzu gibt’s vermutlich in Kürze auf der Rechtsetzungsvorhabenseite des BMWi >
Diese VO soll ebenfalls zum 1. Juni 2019 in Kraft treten.
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02.03.2019 08:51 |
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Puz_zle
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BewachRV; Erweiterung FKS-Befugnisse |
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aus Thüringen,
das BMWi hat nun gestern den Referentenentwurf zur BewachRV online stellen lassen >
Die Zollbehörden, insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), sollen künftig erweiterte Kontroll- und Ahndungsmöglichkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe bekommen. Dies geht aus dem aktuellen „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ hervor - siehe > Forumslink
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05.03.2019 06:51 |
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Puz_zle
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RE: Neufassung der BewachV, Bewacherregister |
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aus Thüringen,
der Innen-, der Rechts- sowie der Wirtschafts-Ausschuss des Bundesrates haben sich diese Woche mit dem > Entwurf der Neufassung der BewachV beschäftigt.
Die daraus resultierenden gemeinsamen Empfehlungen, die mit dem Entwurf als BR-Drs. 90/1/19 am 12. April 2019 auf dem > Plenum behandelt wird, gibt’s hier >
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30.03.2019 07:29 |
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Puz_zle
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RE: Neufassung der BewachV, Bewacherregister |
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moin:
aus Thüringen,
der Bundesrat hat am 12. April 2019 der Neufassung der BewachV mit Änderungen zugestimmt > BR-Drs. 90/19 (Beschluss)
Anbei eine Synopse zu der (voraussichtlich) ab 1. Juni 2019 gültigen BewachV.
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16.04.2019 05:52 |
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René Land
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RE: Neufassung der BewachV, Bewacherregister |
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Hallo in die Runde und herzlichen Dank an Puz_zle für die Synopse betreffend die Änderungen zur BewachV innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens.
Ich habe diese Vorlage genutzt und daraus eine Synopse betreffend die "alte" (bis zum 31.05.2019 geltende BewachV) und die "neue" (ab 01.06.2019 geltende BewachV) erstellt.
Ich hoffe, dies hilft im praktischen Vollzug weiter.
Sollte sich bei der Erstellung der Fehlerteufel eingeschlichen haben, bitte ich um kurze Nachricht.
Freundliche Grüße
R. Land
Hinweis: Die unterschiedliche Schreibweise bei "Leitung des Betriebs" bzw. Leitung des Betriebes" entstammt den Unterlagen im Gesetzgebungsverfahren und ist kein Tippfehler bei der Erstellung der Synopse.
EDIT 18.04.2019, 08:25 Uhr: fehlerhafte Spaltenüberschrift korrigiert - Danke an HBinder für den Hinweis
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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73
17.04.2019 15:26 |
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HBinder
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RE: Neufassung der BewachV, Bewacherregister |
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Super! Danke!
Danke auch Puz_zle!
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74
18.04.2019 07:48 |
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Puz_zle
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RE: Neufassung der BewachV |
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aus Thüringen,
die Neufassung der BewachV ist heute im BGBl. Nr. 18 – siehe >
- verkündet worden und tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.
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10.05.2019 12:21 |
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Delius
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Guten Morgen aus Helmstedt,
wenn ich die neue BewachV nicht ganz falsch verstanden habe, dann nimmt künftig die Wohnsitzbehörde einer Wachperson die Zuverlässigkeitsüberprüfung vor und die Behörde, in der das Bewachungsunternehmen seinen Sitz hat, die Versagung der Beschäftigung bei Unzuverlässigkeit vor?????????
Mit Grüßen aus Helmstedt
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13.05.2019 09:01 |
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HBinder
Haudegen
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Meiner Auffassung nach bezieht sich § 1 Abs. 2 BewachV auf Personen, die beschäftigt werden sollen und § 1 Abs. 3 BewachV auf die, die bereits beschäftigt sind und deren Beschäftigung untersagt werden soll.
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13.05.2019 14:34 |
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