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Thema: Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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ins Forenrund!
Schrecklich, wenn man selber schon so lange dabei ist, und auch noch einen Vorgänger hatte der nichts wegwerfen konnte ....
Es gab da mal einen Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 02.04.1985 und hieß "Ausführungsanweisungen zum Gaststättengesetz - AA GastG".
Dort stand unter Punkt 9.1.1.1
"Die Erlaubnisbehörde hat von dem Antragssteller zu verlangen, dass er für sich und seinen Ehegatten, falls dieser nicht getrennt von ihm lebt, ein Führungszeugnis für Behörden (§28 Abs.5 des Bundeszentralregistergesetzes) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie Bescheinigungen der Steuerbehörden beibringt. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) und ihre Ehegatten, erforderlich, die Bescheinigungen der Steuerbehörden allerdings nur für die juristische Person selbst.
Sind die persönlichen Verhältnisse zweifelsfrei bekannt oder bestehen gegen die Zuverlässigkeit offensichtlich keine Bedenken, soll auf die Vorlage der genannten Unterlagen verzichtet werden."
Der Erlass ist zwar nicht mehr gültig, aber wir fordern noch heute diese Unterlagen, mit Ausnahme der für den Ehegatten. Und da bei uns selten ein Vertretungsberechtigter persönlich bekannt ist, auch die steuerlichen Unterlagen des bzw. der Geschäftsführer.
Vielleicht hilft es ja ein bisschen.
Grüße von einem verregneten Westzipfel.
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Thema: Briefkastengewerbe? |
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Guten Morgen zusammen,
eigentlich wollte ich die beiden erbetenen Seiten aus dem Gewerbearchiv hier mal mit anfügen, aber der Button "Dateianhänge" öffnet sich bei mir erst gar nicht!
@ Greenhorn
Wenn Sie mir eine E-Mail-Adresse zukommen lassen, schicke ich Ihnen die pdf-Datei per mail!
Grüße von einem sonnigen aber noch kühlen Westzipfel.
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Thema: Briefkastengewerbe? |
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Guten Morgen Kollege Fromm!
Sie haben Post!
Grüße von einem trüben Westzipfel!
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Thema: Widerruf einer Messefestsetzung |
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Guten Morgen ins Forenrund!
Ich glaube, dass derzeit eine ganze Menge von Kommunen vor diesem Problem stehen. Wir auch!
Wäre schön, wenn man über das Forum die ein oder andere Anregung erhalten würde.
Wir sind auch schon fleißig am Basteln und würden, wenn wir ein Ergebnis erzielt haben, hierüber auch berichten .....
Grüßen von einem total verregneten Westzipfel!
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Thema: Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte |
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Guten Morgen ins Forenrund!
Ich bin ein wenig verwirrt!
Seid wann ist denn eine Shishabar eine eigene Betriebsart?
Zugegeben, unser Michel/Kienzle hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel, aber ich habe bisher noch nirgendwo hiervon gelesen.
Wäre in NRW auch ein bisschen blöd, da aufgrund unseres NiSchG das Rauchen in der Gastronomie verboten ist. Was würde denn da auch eine Betriebsart "Shishabar" überhaupt Sinn machen?
Wenn dem aber so sein soll, wo finde ich dass?
Grüße von einem noch ziemlich dunklen Westzipfel.
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Thema: Regiestrierung Handelsregister.de |
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Guten Morgen ins Forenrund!
@ H. Allgaier
Wenn Sie mir eine e-mail-Adresse nennen würden, könnte ich Ihnen eine - wenn auch schon ältere - Mail des AG-Hagen weiterleiten, da sind sämtliche Gebührenbefreiungen aufgeführt!
Grüße von einem trüben und regnerischen Westzipfel!
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Thema: Bewacherregister /Fehler |
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Hallo ins Forenrund!
Wohl aber dürfen wir mal wieder im Rahmen des Vollzugs zum Bewachungsrecht Excel-Tabellen mit Vollzugsfragen zum Bewachungsrecht ausfüllen.
So langsam überlege ich, ob mir dass immer noch Spaß macht?
Grüße von einem immer heißer werdenden Westzipfel!
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Thema: Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? |
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Guten Morgen ins Forenrund!
Ich würde gerne das Thema um einen weiteren Aspekt erweitern:
Auch bei uns macht das o.a. Modell immer mehr Schule. Wir haben bereits mehrere Gewerbetreibende, die solche Co-Working-Spaces anbieten. Mal mit der Möglichkeit für die sich dort ebenfalls anmeldenden weiteren Gewerbebetriebe, ein Büro bzw. einen Schreibtisch für gewerbliche Termine mit Kunden nutzen zu können oder mit einer zusätzlichen Dienstleitung für diese Gewerbebetriebe, Post und Telefonate entgegen zu nehmen und diese weiter zu leiten.
Wir haben die Anbieter dieser Co-Working-Plätze sowie vergleichbarer Angebote bisher hier gewerberechtlich angemeldet.
Mir machen aber mittlerweile eher einige dieser die Co-Working-Plätze nutzenden Gewerbetreibenden Bauchschmerzen.
So melden sich dort neuerdings u.a. auch erlaubnispflichte Gewerbebetriebe - zB ein Bewachungsunternehmen (GmbH), welches schon mit einer entsprechenden Erlaubnis einer anderen Kommune versehen ist - neu an. Jedoch sind die Geschäftsführer, der technische Leiter sowie diverse Mitarbeiter alle im Raum Frankfurt wohnhaft. Bezug zu Aachen, außer dass die GmbH hier erworben wurde und im hiesigen Handelsregister steht, Fragezeichen. Das Finanzamt hat mit diesem Konstrukt keine Probleme. Jedoch befinden sich an diesen Co-Working-Plätzen keinerlei Betriebsunterlagen, weil auch nicht vorgesehen. Evtl. Nachschauen bzw. Kontrollen dieses Betriebes würden ins Leere laufen, da erstens keine Unterlagen und zweitens wahrscheinlich auch keine Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens vor Ort anzutreffen sein werden. Außer dem Anbieter der Co-Working-Plätze, der aber in der Regel keinerlei Auskünfte zu dort gemeldeten Gewerbebetrieben geben kann.
Ist diese Konstellation evtl. auch wo anders bereits bekannt und wenn ja, wie wird damit umgegangen?
Grüße von einem sonnigen Westzipfel.
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Thema: 9. Bundesfachtagung |
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Guten Morgen ins Forenrund!
Auch ich möchte mich für die gelungene Veranstaltung bei dem Organisationsteam und allen guten Geistern im Hintergrund recht herzlich bedanken.
Es war eine sehr informative und kurzweilige Veranstaltung mit vielen interessanten Gesprächen drum herum.
Fazit: Immer wieder eine Reise wert!
Grüße vom Westzipfel der Republik
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Thema: Feiertagsgesetz |
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Guten Morgen!
Das Verbot des § 6 Feiertagsgesetz NRW bezieht sich auf den Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in Gänze.
Des Weiteren bezieht sich das Verbot nur auf musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb.
Da Gaststätten ansonsten an diesen Tagen aber geöffnet haben dürfen, dürfen m.E. auch die dortigen Geldspielgeräte benutzt werden. Etwas anderes ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Grüße von einem derzeit sonnigen Westzipfel!
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Thema: Merry Christmas |
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und Hallo
vom Westzipfel der Republik ins Forenrund und ein herzliches
für die Tipps und Ratschläge im fast abgelaufenen Jahr.
Auch von mir eine besinnliche und fröhliche Weihnacht an alle Mitmacher in diesem tollen Forum und einen Guten Rutsch in Jahr 2015!
Ralf Wichterich
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Thema: Gewerbeanmeldung Mensa |
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ins Forenland!
Der gesuchte Beitrag beginnt auf Seite 184!
Wenn Sie mir eine Mail-adresse mitteilen, kann ich Ihnen den Aufsatz übersenden!
Grüße vom Westzipfel!
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Thema: Erreichbarkeit der Forum-Homepage * Antwortzeiten |
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ins Forenrund!
Hier im Westen der Republik kommt man zumindestens wieder rein.
Auch wenn es deutlich länger dauert, als man es bisher gewohnt war, aber es bricht wenigstens nicht mehr ganz zusammen!
Eins schönes Wochende!
R. Wichterich
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Thema: Drei Gastronomiebetriebe - eine Toilettenanlage?? |
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Hallo zusammen!
Bei uns stellte sich auch die Frage nach einer gemeinsamen Toilettennutzung mehrerer Gastronomiebetriebe bei der Neuerrichtung zweier Einkaufspassagen.
Wir haben dies während der Planung in Zusammenarbeit mit der Baubehörde und der Lebensmittelüberwachung berücksichtigt, was die Anzahl der jeweiligen Toiletten, die Fußläufigkeit zu diesen und die Barrierefreiheit dieser betraf.
In einem Falle sind die Gastronomiebetriebe und Toilettenanlage auf einer Etage, in dem anderen Falle haben wir auf jeder Etage, dann aber auch etwas kleiner, eine Toilettenanlage gefordert.
Ist dann auch so umgesetzt worden und die Betriebe haben Ihre Konzessionen bekommen!
Im Übrigen glaube ich, steht auch nirgendwo mehr explizit das Erfordernis einer "eigenen" Toilettenanlage geschrieben. Es ergibt sich in der Regel meistens aus der Tatsache heraus, das in Gastronomiebetrieben Toiletten mit eingebaut wurden oder auch immer noch werden, weil sonst in den Gebäuden auch kein anderer Platz dafür vorgesehen ist. Oder vertue ich mich da?!
Gruß von einem sonnigen Westzipfel!
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Thema: Feiertagsgesetz |
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Morgen zusammen!
In diesem Zusammenhang hatten wir in den letzten Tagen auch ein paar Anfragen von Diskothekenbetreibern, die wissen wollten, ob denn Karfreitag eine Party als "Geschlossene Gesellschaft" in ihrer Betriebsstätte möglich wäre. Nähere Angaben zu der "Geschlossenen Gesellschaft" wurden nicht gemacht.
Wir haben hier dann eben auf diesen § 6 Abs.3 FeiertG verwiesen.
Grüße vom Westzipfel
Ralf Wichterich
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Thema: Feiertagsgesetz |
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Nochmals hallo zusammen!
@Abraham
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Hätte vielleicht das ganze zwei oder dreimal lesen sollen, dann hätte sich die Frage vielleicht erübrigt
!
Einen angenehmen Feierabend.
Ralf Wichterich
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