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» Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen «
Guten Morgen aus Helmstedt,
wenn ich die neue BewachV nicht ganz falsch verstanden habe, dann nimmt künftig die Wohnsitzbehörde einer Wachperson die Zuverlässigkeitsüberprüfung vor und die Behörde, in der das Bewachungsunternehmen seinen Sitz hat, die Versagung der Beschäftigung bei Unzuverlässigkeit vor?????????
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 13.05.2019 um 09:01 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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