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» Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen «

Meiner Auffassung nach bezieht sich § 1 Abs. 2 BewachV auf Personen, die beschäftigt werden sollen und § 1 Abs. 3 BewachV auf die, die bereits beschäftigt sind und deren Beschäftigung untersagt werden soll.



Gepostet am 13.05.2019 um 14:34 von:
Benutzer: HBinder
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