unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Sachkundenachweis § 34 i » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Sachkundenachweis § 34 i
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gewerbetiger Gewerbetiger ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 18.12.2014
Beiträge: 1
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.389
Nächster Level: 4.033

644 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Sachkundenachweis § 34 i

Guten Tag,

ich bräuchte bitte Hilfe.
Ich habe eine Gewerbetreibende, welche im Besitz einer Erlaubnis nach § 34i GewO ist. Diese wurde 2016 nach Alter-Hasen-Regelung (Übergangsregelung) erteilt. Sie ist also nicht im Besitz einer Sachkunde oder Berufsquali nach § 4 ImmVermV.
Nun hat Sie als GF'in einer GmbH eine Erlaubnis § 34 i GewO für diese beantragt.

Fehlt es in diesem Fall an der erforderlichen Sachkunde? Nach Rücksprache mit unserer IHK würde es dazu bereits aktuelle Kommentierungen geben, dass eine prs. Erlaubnis ausreichen würde, aber finde nichts.. Danke!!! Kopfkratz
1 13.08.2020 14:52 Gewerbetiger ist offline Beiträge von Gewerbetiger suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

pfechner_sdt pfechner_sdt ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 18.01.2019
Beiträge: 4
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.587
Nächster Level: 10.000

2.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Sachkundenachweis § 34 i

Hallo,

also ich würde in diesem Fall die Sachkunde wohl anerkennen.
Die Übergangsregelung nach § 160 Abs. 3 GewO ist da für mich eindeutig. Eine Sachkundeprüfung ist nicht erforderlich, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Dies dürfte ja bereits im Rahmen der Erlaubniserteilung im vereinfachten Verfahren geprüft worden sein.

Ansonsten ist die Prüfung der Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse wie gewohnt in vollem Umfang vorzunehmen, auch für ggf. weitere gesetzliche Vertreter.


Liebe Grüße

P. Fechner
2 25.08.2020 11:37 pfechner_sdt ist offline E-Mail an pfechner_sdt senden Homepage von pfechner_sdt Beiträge von pfechner_sdt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Braun_Marcus Braun_Marcus ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 09.11.2009
Beiträge: 106
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 556.865
Nächster Level: 677.567

120.702 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So sehe ich das auch. Der Betroffen wurde aufgrund der "Alten Hasen Regelung " ja als sachkundig eingestuft. Und er ist es ja auch...Und darum geht es ja
3 26.08.2020 09:26 Braun_Marcus ist offline E-Mail an Braun_Marcus senden Homepage von Braun_Marcus Beiträge von Braun_Marcus suchen AIM-Name von Braun_Marcus: keine YIM-Name von Braun_Marcus: keine MSN Passport-Profil von Braun_Marcus anzeigen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.411
Nächster Level: 22.308.442

1.994.031 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









die Fa. ist eine neue Antragstellerin und die Übergangsbestimmungen sind da nicht mehr anwendbar. Deswegen sehe ich die Sache kritischer und würde den Sachkundenachweis nach aktuellem Recht einfordern.

4 02.09.2020 09:23 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Braun_Marcus Braun_Marcus ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 09.11.2009
Beiträge: 106
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 556.865
Nächster Level: 677.567

120.702 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aber er ist doch "sachkundig". Und darum geht es doch dem Gesetzgeber..
5 02.09.2020 09:38 Braun_Marcus ist offline E-Mail an Braun_Marcus senden Homepage von Braun_Marcus Beiträge von Braun_Marcus suchen AIM-Name von Braun_Marcus: keine YIM-Name von Braun_Marcus: keine MSN Passport-Profil von Braun_Marcus anzeigen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.411
Nächster Level: 22.308.442

1.994.031 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Eben nicht. Die paar Geschäfte, die man vorher abgewickelt haben muss, um in den Genuss der Übergangsbestimmung zu kommen, erreichen das Niveau einer Sachkundeprüfung gewiss nicht. Die Übergangsbestimmung ist eine Erleichterung und eben nicht die Anerkennung einer vollwertigen Sachkunde.

Ich argumentiere aber sowieso eher rechtsdogmatisch. Die Übergangsbestimmungen sind schlicht nicht mehr anwendbar.
6 02.09.2020 10:17 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.490.584
Nächster Level: 10.000.000

1.509.416 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich sehe das auch so wie Civil Servant.

Hier geht es um einen Neuantrag. Und zwar von der GmbH als Antragstellerin.

Die Übergangsregelungen greifen da nicht mehr. Vereinfachtes Verfahren ist rum. Und da ging es ja schließlich auch nur um -salopp gesagt- Umschreibungen von alten 34c auf 34 i ohne Zuverlässigkeits- und Vermögensprüfungen, wenn die Leute zum Stichtag X schon tätig waren usw. und seit 2011 ununterbrochen im Bereich tätig waren.

Das würde ja bedeuten, dass die GmbH bereits im Besitz einer alten 34c wäre und sowieso schon seit 2011 existent gewesen wäre...und genau das ist ja nicht. Es geht um eine GmbH, die neu gegründet wurde.

Nun muss die GmbH natürlich die Sachkunde nachweisen und da sie es selbst nicht kann, muss es der gesetzliche Vertreter tun, ergo die GF.

Nun weiß ich noch, dass es eigentlich immer so war, dass die persönliche Erlaubnis nicht einfach so für eine jur. Person genommen werden konnte, da ja eben nicht der/die GF, sondern die jur. Person Gewerbetreibende ist und die GmbH eine extra Erlaubnis braucht.

Also würde ich jetzt lediglich prüfen, ob es im Bereich § 34i irgendeine Regelung, wie die IHK behauptet, diesbezüglich gibt, dass die pers. Erlaubnis des GF ausreichend ist und wenn ich dazu nichts finden würde, dann muss Sachkunde nach aktuellen Bestimmungen nachgewiesen werden. Und zwar von der GF für die GmbH. Unabhängig davon, ob die GF als nat. Person bereits eine 34i Erlaubnis hat. Interessiert in dem Antragsverfahren der GmbH nicht.

Zumindest bei Schnellsichtung der §§ 34i, 160 sowie mit Blick in die ImmVermV konnte ich jetzt nichts dergleichen finden...

Vielleicht verstand die IHK auch den Passus des Abs. 6 falsch, der ja auf vorliegende Fallgestaltung nicht passt...

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
7 02.09.2020 14:25 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Mittelerde   Zeige Mittelerde auf Karte Mittelerde ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 17.06.2011
Beiträge: 11
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 51.355
Nächster Level: 62.494

11.139 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich musste mich auch mit dieser Thematik auseinandersetzen. In letzter Zeit fragen hier einige Gewerbetreibende nach. Sie wollen/müssen das Gewerbe abmelden und die Alte-Hasen-Erlaubnis zurückgeben, ja oder nein, Bei Rückgabe dann Sachkunde weg. (Vorhandensein der Versicherung bei Behalten der Erlaubnis ist klar)

Nun bin ich im Gewerbearchiv 2017/7-8 Seite 288 ff. jedoch für den § 34f fündig geworden.

Die "Alte Hasen" Regelung des § 157 Abs. 3 GewO - keine unbefristete Anwendbarkeit bei Verstoß gegen Gesetzesmethodik

Dort ist die Frage beantwortet, "ob die Alte-Hasen Regelung unbefristet anwendbar ist; genauer, ob die Alten Hasen sich weiterhin auf die Bestandsschutzregelungen des § 157 Abs. 3 S. 4 und 5 GewO berufen können. Dies wäre der Fall, wenn es sich bei den Regelungen des § 157 Abs. 3 S. 4 und 5 GewO um Ausnahmetatbestände zu § 157 Abs. 3 S. 1 und 2 GewO handelte. Ein solcher Ausnahmecharakter bestünde nur, wenn man die Befreiung von der Sachkundeprüfung gem. § 157 Abs. 3 S. 4 GewO zugleich als eine Befreiung vom Sachkundenachweis nach § 157 Abs. 3 S. 1 und 2 GewO respektive § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO verstünde. Ein solches Verständnis ist jedoch... mit der Auslegung des § 157 Abs. 3 GewO nicht vereinbar."

Eine Ausnahme wäre die Mitnahme des "Alte Hasen" Status bei einer identitätswahrenden Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz. Danach kann sich der Gewerbetreibende bei einer bloßen Rechtsformänderung nach Ablauf der Übergangsfrist auf § 157 Abs. 3 S. 4 Gewo berufen, sofern es sich um die Fortführung des Unternehmens in einer anderen Rechtsform handelt und keine Unterbrechung der Tätigkeit vorliegt. ( GewArch 2014/3 Seite 109)

Die Beurteilung der Sachlage für § 34i würde ich demzufolge analog anwenden.

lg

__________________
"Gar sehr verzwickt ist diese Welt, mich wundert´s dass sie wem gefällt" ( W. Busch)

Formulier
8 29.12.2020 15:22 Mittelerde ist offline E-Mail an Mittelerde senden Homepage von Mittelerde Beiträge von Mittelerde suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Sachkundenachweis § 34 i


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Änderungen zu den §§ 34f und 34h GewO i. V. m. Kreditz [...] Makler, Bauträger, Baubetreuer   21.07.2023 20:00 von Puz_zle     01.01.2024 11:10 von Puz_zle   Views: 179.486
Antworten: 3
Anträge gem. § 34 c und i GewO einer Verwaltungs GmbH Makler, Bauträger, Baubetreuer   08.10.2021 11:53 von KB     11.10.2021 10:21 von KB   Views: 81.918
Antworten: 3
Weiterbildungspflicht § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV Makler, Bauträger, Baubetreuer   02.08.2021 08:40 von domar     02.08.2021 10:13 von Roesje   Views: 33.138
Antworten: 1
Änderung zum § 34f GewO i. V. m. dem FISG Makler, Bauträger, Baubetreuer   01.03.2021 20:04 von Puz_zle     10.06.2021 09:45 von Puz_zle   Views: 217.923
Antworten: 1
Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c Makler, Bauträger, Baubetreuer   25.10.2019 13:37 von domar     24.02.2021 14:48 von Civil Servant   Views: 191.012
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 10.109 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.042.267


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 133 | Gesamt: 0.226s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%