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» Sachkundenachweis § 34 i «

   

die Fa. ist eine neue Antragstellerin und die Übergangsbestimmungen sind da nicht mehr anwendbar. Deswegen sehe ich die Sache kritischer und würde den Sachkundenachweis nach aktuellem Recht einfordern.

   



Gepostet am 02.09.2020 um 09:23 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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