Forum-Gewerberecht

» Sachkundenachweis § 34 i «

Eben nicht. Die paar Geschäfte, die man vorher abgewickelt haben muss, um in den Genuss der Übergangsbestimmung zu kommen, erreichen das Niveau einer Sachkundeprüfung gewiss nicht. Die Übergangsbestimmung ist eine Erleichterung und eben nicht die Anerkennung einer vollwertigen Sachkunde.

Ich argumentiere aber sowieso eher rechtsdogmatisch. Die Übergangsbestimmungen sind schlicht nicht mehr anwendbar.



Gepostet am 02.09.2020 um 10:17 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118488#post118488


Beitrags-Print by Breuer76