unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Sebastian 1978
Grünschnabel


Dabei seit: 19.03.2012
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.960
Nächster Level: 22.851

891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang?

Hallo an alle, die hier landen,

Im Schornsteinfegerhandwerk herrscht derzeit ein hoher Fachkräftemangel. Durch die bevorstehende Umstrukturierung des Schornsteinfegermonopols und eine baldige Pensionierungswelle der älteren Bezirksschornsteinfegermeister wird dieser Fachkräftemangel noch zunehmen.

Nun ist meine Idee ein Unternehmen zu gründen um als Subunternehmer für Bezirksschornsteinfegermeister zu arbeiten. Ein vollständiger Bussinesplan ist schon vorhanden und wurde von verschiedenen Fachkundigen als Wasserdicht deklariert. Die Zielgruppe wurde sondiert und ich hätte sofort Aufträge.

Die einzige Hürde, die es noch zu überwältigen gilt, ist der Meisterzwang im Schornsteinfegerhandwerk. Da ich mir in nächster Zeit keinen Verdienstausfall leisten kann und aus familiären Gründen keine Zeit für berufbegleitende Meisterschulungen habe suche ich nach einer Möglichkeit meinen Plan anders umzusetzen.

Leider wurde ich bei meinen Recherchen immer wieder auf die Anlage A der Handwerksordnung verwiesen. Ich könnte den Meisterzwang nachvollziehen, wenn ich meine Dienste direkt an den Endkunden (Hausbesitzer) richten würde. Das ist jedoch nicht der Fall, ich würde ähnlich wie ein festangestellter Schornsteinfeger für den Bezirksschornsteinfeger arbeiten.

Mir wurde ein Reisegewerbe nahegelegt und auf den ersten Blick sieht es machbar aus. Was muß ich beachten, damit alles glatt läuft?

Grüsse und Danke
1 19.03.2012 19:56 Sebastian 1978 ist offline E-Mail an Sebastian 1978 senden Beiträge von Sebastian 1978 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.888
Nächster Level: 11.777.899

1.700.011 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Viel Spaß beim Tingeln und Klingeln von Haustür zu Haustür!

VG J. Simon
2 20.03.2012 12:54 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pedda   Zeige Pedda auf Karte Pedda ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-510.jpg

Dabei seit: 30.06.2011
Beiträge: 222
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.033.495
Nächster Level: 1.209.937

176.442 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







"Gemäß § 55 Abs. 1 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbstständig oder unselbstständig Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft.

__________________
... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda

Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!

3 20.03.2012 14:50 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.888
Nächster Level: 11.777.899

1.700.011 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im Übrigen muss der "Sub" des "Meisters" die gleichen Eintragungsvoraussetzungen haben. Sollte Subsi nur für einen BSFM tätig werden, dürfte wiederum eine Scheinselbstständigkeit bzw. Nichtentrichten von Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen.

Also Sebastian - überlege dir gut, was du künftig zu tun gedenkst. und schreibe nicht zu öffentlich hier, denn die bösen Scharzarbeitsbekämpfer lesen auch in diesem Forum.
4 20.03.2012 15:31 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Sebastian 1978
Grünschnabel


Dabei seit: 19.03.2012
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.960
Nächster Level: 22.851

891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Sebastian 1978


www.Fiat-126-Forum.de







@ Pedda

Ich hab die Definition in dieser Form gesehen:
„Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.“


@ J. Simon

Was genau wird mit den Eintragungsvoraussetzungen gemeint?
Ich habe nicht vor eine Scheinselbstständigkeit aufzubauen. Mein Ziel ist es kurzfristig und -zeitig in Stresssituationen auszuhelfen.


Das Problem mit dem Türklinken putzen ist mir auch gleich aufgefallen, aber im Grunde müsste ich einmal die Runde bei den Bezirksschornsteinfegermeistern machen. Wenn ich das richtig verstanden habe gehts ja nur darum, daß der Erstkontakt von mir ausgehen muß.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sebastian 1978: 20.03.2012 20:11.

5 20.03.2012 20:10 Sebastian 1978 ist offline E-Mail an Sebastian 1978 senden Beiträge von Sebastian 1978 suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 21.12.2008
Beiträge: 111
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 618.950
Nächster Level: 677.567

58.617 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ganz Entspannt Im Reisegwerbe

HALLO, DAS ICH MICH NOCH NICHT GEMELDET HABE!

Ich finde die Idee sehr gut! Als Schornsteinfeger im Reisegewerbe gehe ich von Bezirksschornsteinfeger zu Bezirksschornsteinfeger und "suche um Bestellungen auf Leistungen" als Schornsteinfeger. Diese Tätigkeit, "das Aufsuchen von Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetrieb" ist zwar eine Sub unternehmertätigkeit, aber sogar OHNE Reisegwerbekarte möglich. Das ist nur dann Problematisch, wenn das mein einziger Kunde bleibt. Dan könnte es sich uU als Scheinselbsständigeit erweisen.

Die regeln des Reisegewerbes sind auf dem nächsten Seminar des BUH erlernbar.
Fr. 20.04.2012 (17 bis 21 Uhr) und
Sa. 21.04.2012 ( 9 bis 12 Uhr)

Das Seminar wird folgende Themenkomplexe behandeln:

Anmeldung, Konzept, Formalia
Praxisaustausch, Kundensuche, Auftragsabwicklung
Grenzen des Reisegewerbes, Auslegung aus Sicht der Handwerkskammern
Neue Ideen zu Kundensuche und Auftragsanbahnung
Das Seminar soll zwar auch auf individuelle Gewerbelösungen eingehen, der Schwerpunkt liegt aber auf der praktischen und kreativen Auslegung der Gewerbeordnung.


Eintragungsvorraussetzunge gibt es im Reisegewerbe nicht. Auch nicht als Subunternehmer.

Auch andere sonst meisterpflichtige Gewerke können hier angeboten werden, solang der Auftrag auf deine Initiative zustande kommt.

Es wird Zeit, dass auch Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sind.

Für Fragen steh ich gerne zur Verfügung.
Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
6 30.03.2012 17:47 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.888
Nächster Level: 11.777.899

1.700.011 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Mein lieber Jonas,

in dem Fall liegst du aber so etwas von daneben. Aber soll der Basti mal loslegen. Mal sehen wie lange es dauert, bis es kracht.

VG J. Simon
7 02.04.2012 10:15 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Sebastian 1978
Grünschnabel


Dabei seit: 19.03.2012
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.960
Nächster Level: 22.851

891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Sebastian 1978


www.Fiat-126-Forum.de







@J. Simon

Was meinst du damit? Ich will nichts falsch machen! Deshalb wäre es mir ganz recht, wenn ich statt vieldeutiger Anspielungen konkrete Aussagen bekommen würde.

Ich habe hier gepostet um abzuklären, ob meine Idee umsetzbar ist und was für Risiken das Ganze birgt. Bis jetzt konnte ich nichts herausfinden, weshalb es krachen sollte, oder was meiner Idee entgegenstehen würde.
8 02.04.2012 16:23 Sebastian 1978 ist offline E-Mail an Sebastian 1978 senden Beiträge von Sebastian 1978 suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 21.12.2008
Beiträge: 111
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 618.950
Nächster Level: 677.567

58.617 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Schornsteinfeger im Reisegwerbe

Liebes Forum, lieber Sebastian,

Mir fällt kein Grund ein, warum man nicht als Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sein kann.

Alles was im Reisegewerbe verboten ist, ist in der Gewerbeordnung aufgelistet. Die sog Gesundheitsberufe, der Handel mit Gold und Edelmatallen, etc aber der Schornsteinfeger ist hier nicht aufgeführt.

Gehe ich also als reisender Schornsteinfeger auf die Bezirksschrnsteinfeger los und frage um Arbeit, dann arbeite ich als Subunternehmer für die Bezirksschornsteinfeger. Kriege von ihm ne Kundenliste und lege los.

Alles ist erlaubt was nicht verboten ist. Wo also steht das es verboten ist??

DA Sebastian als einer der ersten Schornsteinfeger im reisegewerbe arbeitet, wäre es mir eine Ehre ihn auf meinem Seminar dafür fit zu machen.
Alle hier geäußerten bedenken werde ich dann gerne berücksichtigen.

Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
9 02.04.2012 20:52 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
Sebastian 1978
Grünschnabel


Dabei seit: 19.03.2012
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.960
Nächster Level: 22.851

891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Sebastian 1978


www.Fiat-126-Forum.de







Danke Jonas,

es wird noch etwas dauern, bis ich den Schritt wage. Ich hab bei meinem Bussinesplan doch noch einige Mängel gefunden, die ich noch beheben muß. Sobald alles klar ist werde ich mich gerne bei dir melden.
Wo finden denn diese Seminare statt?
10 04.04.2012 18:10 Sebastian 1978 ist offline E-Mail an Sebastian 1978 senden Beiträge von Sebastian 1978 suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 21.12.2008
Beiträge: 111
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 618.950
Nächster Level: 677.567

58.617 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Schornsteinfeger im Reisegwerbe

Hallo Sebastian,

Wenn ich mit meiner großen Klappe in Sachen Gewerbefreiheit richtig liege, kannst du ziemlich gut klarkommen Auch die Meister für die du arbeitest sollten ziemlich glücklich sein.

Das nächste Seminar ist in Würzburg und im Herbst wieder in Verden an der Aller. (siehe www.buhev.de)

Im buisnessplan sollte deine Idee der "anderen" Gewerbeausübung , dem Reisegewerbe, auch bedacht werden.

Ich hoffe es hagelt hier noch Einwände im Forum, damit wir alles bedenken können.

Sobald du mehr als einen Auftraggeber hast, mit eigenem Werkzeug arbeitest und deine Arbeitszeiten selbst bestimmst bsit du bestimmt kein Scheinselbstständiger mehr.
Vielleicht hast du ja noch andere Talente, die du auch direkt an den Endverbraucher bringen kannst. Im Reisegewerbe nennt sich das "aufsuchen von Bestellungen auf...". Auch andere Gewerke können in die Reisegewerbekarte mit aufgenommen werden.
Nicht die Qualifikation, sondern deine persönliche Zuverlässigkeit ist entscheidend.
Was du nicht darfst ist ebenfalls in der Gewerbeordnung aufgezählt.

In deiner Gemeinde, falls unter 10000 Einwohner, darfst du auch ohne Reisegewerbekarte arbeiten, wie bei andern Unternehmern auch. Du muust dein gewereb allerdings anzeigen - nicht anmelden.

Das heißt aber nicht das du nicht an die Regeln des Reisegewerbes gebunden bist.

Ich hoffe es gibt noch einige Beiträge in diesem Forum....
Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
11 04.04.2012 18:31 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
Sebastian 1978
Grünschnabel


Dabei seit: 19.03.2012
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.960
Nächster Level: 22.851

891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Sebastian 1978


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jonas,

gibts in Baden Württemberg irgendwo zwischen Karlsruhe und Freiburg ähnliche Seminare?
Ne Reise nach Würzburg o.ä. kann ich momentan nicht leisten.

Gruß
12 06.04.2012 12:43 Sebastian 1978 ist offline E-Mail an Sebastian 1978 senden Beiträge von Sebastian 1978 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 7.599
Antworten: 15
Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe? Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   02.06.2022 07:36 von drebel     02.06.2022 08:39 von drebel   Views: 201.331
Antworten: 2
Geldspielautomaten in Betrieb trotz Corona ? Spielrecht   21.04.2020 23:40 von petergaukler     02.05.2020 18:39 von Burgunder   Views: 6.176
Antworten: 12
Sportwetten & Casino ohne Anmeldung – Steigender Trend [...] Spielrecht   14.05.2019 07:53 von räubertochter     14.05.2019 07:53 von räubertochter   Views: 1.009
Antworten: 0
Handelsvertreter/in nach §§ 92, 84 HGB trotz Eintragun [...] Gewerberecht   06.12.2018 11:37 von ughanda     10.12.2018 11:08 von Civil Servant   Views: 56.274
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 279.459 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.959.450


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 167 | Gesamt: 0.218s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%