selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? |
Sebastian 1978
Grünschnabel
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selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? |
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Hallo an alle, die hier landen,
Im Schornsteinfegerhandwerk herrscht derzeit ein hoher Fachkräftemangel. Durch die bevorstehende Umstrukturierung des Schornsteinfegermonopols und eine baldige Pensionierungswelle der älteren Bezirksschornsteinfegermeister wird dieser Fachkräftemangel noch zunehmen.
Nun ist meine Idee ein Unternehmen zu gründen um als Subunternehmer für Bezirksschornsteinfegermeister zu arbeiten. Ein vollständiger Bussinesplan ist schon vorhanden und wurde von verschiedenen Fachkundigen als Wasserdicht deklariert. Die Zielgruppe wurde sondiert und ich hätte sofort Aufträge.
Die einzige Hürde, die es noch zu überwältigen gilt, ist der Meisterzwang im Schornsteinfegerhandwerk. Da ich mir in nächster Zeit keinen Verdienstausfall leisten kann und aus familiären Gründen keine Zeit für berufbegleitende Meisterschulungen habe suche ich nach einer Möglichkeit meinen Plan anders umzusetzen.
Leider wurde ich bei meinen Recherchen immer wieder auf die Anlage A der Handwerksordnung verwiesen. Ich könnte den Meisterzwang nachvollziehen, wenn ich meine Dienste direkt an den Endkunden (Hausbesitzer) richten würde. Das ist jedoch nicht der Fall, ich würde ähnlich wie ein festangestellter Schornsteinfeger für den Bezirksschornsteinfeger arbeiten.
Mir wurde ein Reisegewerbe nahegelegt und auf den ersten Blick sieht es machbar aus. Was muß ich beachten, damit alles glatt läuft?
Grüsse und Danke
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1
19.03.2012 19:56 |
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Solon
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J. Simon
Lebende Foren Legende

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Viel Spaß beim Tingeln und Klingeln von Haustür zu Haustür!
VG J. Simon
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2
20.03.2012 12:54 |
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Solon
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J. Simon
Lebende Foren Legende

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Im Übrigen muss der "Sub" des "Meisters" die gleichen Eintragungsvoraussetzungen haben. Sollte Subsi nur für einen BSFM tätig werden, dürfte wiederum eine Scheinselbstständigkeit bzw. Nichtentrichten von Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen.
Also Sebastian - überlege dir gut, was du künftig zu tun gedenkst. und schreibe nicht zu öffentlich hier, denn die bösen Scharzarbeitsbekämpfer lesen auch in diesem Forum.
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4
20.03.2012 15:31 |
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jonas kuckuk
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Ganz Entspannt Im Reisegwerbe |
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HALLO, DAS ICH MICH NOCH NICHT GEMELDET HABE!
Ich finde die Idee sehr gut! Als Schornsteinfeger im Reisegewerbe gehe ich von Bezirksschornsteinfeger zu Bezirksschornsteinfeger und "suche um Bestellungen auf Leistungen" als Schornsteinfeger. Diese Tätigkeit, "das Aufsuchen von Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetrieb" ist zwar eine Sub unternehmertätigkeit, aber sogar OHNE Reisegwerbekarte möglich. Das ist nur dann Problematisch, wenn das mein einziger Kunde bleibt. Dan könnte es sich uU als Scheinselbsständigeit erweisen.
Die regeln des Reisegewerbes sind auf dem nächsten Seminar des BUH erlernbar.
Fr. 20.04.2012 (17 bis 21 Uhr) und
Sa. 21.04.2012 ( 9 bis 12 Uhr)
Das Seminar wird folgende Themenkomplexe behandeln:
Anmeldung, Konzept, Formalia
Praxisaustausch, Kundensuche, Auftragsabwicklung
Grenzen des Reisegewerbes, Auslegung aus Sicht der Handwerkskammern
Neue Ideen zu Kundensuche und Auftragsanbahnung
Das Seminar soll zwar auch auf individuelle Gewerbelösungen eingehen, der Schwerpunkt liegt aber auf der praktischen und kreativen Auslegung der Gewerbeordnung.
Eintragungsvorraussetzunge gibt es im Reisegewerbe nicht. Auch nicht als Subunternehmer.
Auch andere sonst meisterpflichtige Gewerke können hier angeboten werden, solang der Auftrag auf deine Initiative zustande kommt.
Es wird Zeit, dass auch Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sind.
Für Fragen steh ich gerne zur Verfügung.
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
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jonas.kuckuk@freenet.de
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6
30.03.2012 17:47 |
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J. Simon
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Mein lieber Jonas,
in dem Fall liegst du aber so etwas von daneben. Aber soll der Basti mal loslegen. Mal sehen wie lange es dauert, bis es kracht.
VG J. Simon
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7
02.04.2012 10:15 |
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Sebastian 1978
Grünschnabel
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Themenstarter
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@J. Simon
Was meinst du damit? Ich will nichts falsch machen! Deshalb wäre es mir ganz recht, wenn ich statt vieldeutiger Anspielungen konkrete Aussagen bekommen würde.
Ich habe hier gepostet um abzuklären, ob meine Idee umsetzbar ist und was für Risiken das Ganze birgt. Bis jetzt konnte ich nichts herausfinden, weshalb es krachen sollte, oder was meiner Idee entgegenstehen würde.
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8
02.04.2012 16:23 |
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jonas kuckuk
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Schornsteinfeger im Reisegwerbe |
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Liebes Forum, lieber Sebastian,
Mir fällt kein Grund ein, warum man nicht als Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sein kann.
Alles was im Reisegewerbe verboten ist, ist in der Gewerbeordnung aufgelistet. Die sog Gesundheitsberufe, der Handel mit Gold und Edelmatallen, etc aber der Schornsteinfeger ist hier nicht aufgeführt.
Gehe ich also als reisender Schornsteinfeger auf die Bezirksschrnsteinfeger los und frage um Arbeit, dann arbeite ich als Subunternehmer für die Bezirksschornsteinfeger. Kriege von ihm ne Kundenliste und lege los.
Alles ist erlaubt was nicht verboten ist. Wo also steht das es verboten ist??
DA Sebastian als einer der ersten Schornsteinfeger im reisegewerbe arbeitet, wäre es mir eine Ehre ihn auf meinem Seminar dafür fit zu machen.
Alle hier geäußerten bedenken werde ich dann gerne berücksichtigen.
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
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9
02.04.2012 20:52 |
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Sebastian 1978
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Danke Jonas,
es wird noch etwas dauern, bis ich den Schritt wage. Ich hab bei meinem Bussinesplan doch noch einige Mängel gefunden, die ich noch beheben muß. Sobald alles klar ist werde ich mich gerne bei dir melden.
Wo finden denn diese Seminare statt?
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10
04.04.2012 18:10 |
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jonas kuckuk
Doppel-As
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Schornsteinfeger im Reisegwerbe |
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Hallo Sebastian,
Wenn ich mit meiner großen Klappe in Sachen Gewerbefreiheit richtig liege, kannst du ziemlich gut klarkommen Auch die Meister für die du arbeitest sollten ziemlich glücklich sein.
Das nächste Seminar ist in Würzburg und im Herbst wieder in Verden an der Aller. (siehe www.buhev.de)
Im buisnessplan sollte deine Idee der "anderen" Gewerbeausübung , dem Reisegewerbe, auch bedacht werden.
Ich hoffe es hagelt hier noch Einwände im Forum, damit wir alles bedenken können.
Sobald du mehr als einen Auftraggeber hast, mit eigenem Werkzeug arbeitest und deine Arbeitszeiten selbst bestimmst bsit du bestimmt kein Scheinselbstständiger mehr.
Vielleicht hast du ja noch andere Talente, die du auch direkt an den Endverbraucher bringen kannst. Im Reisegewerbe nennt sich das "aufsuchen von Bestellungen auf...". Auch andere Gewerke können in die Reisegewerbekarte mit aufgenommen werden.
Nicht die Qualifikation, sondern deine persönliche Zuverlässigkeit ist entscheidend.
Was du nicht darfst ist ebenfalls in der Gewerbeordnung aufgezählt.
In deiner Gemeinde, falls unter 10000 Einwohner, darfst du auch ohne Reisegewerbekarte arbeiten, wie bei andern Unternehmern auch. Du muust dein gewereb allerdings anzeigen - nicht anmelden.
Das heißt aber nicht das du nicht an die Regeln des Reisegewerbes gebunden bist.
Ich hoffe es gibt noch einige Beiträge in diesem Forum....
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
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04.04.2012 18:31 |
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Sebastian 1978
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Hallo Jonas,
gibts in Baden Württemberg irgendwo zwischen Karlsruhe und Freiburg ähnliche Seminare?
Ne Reise nach Würzburg o.ä. kann ich momentan nicht leisten.
Gruß
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12
06.04.2012 12:43 |
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